Drucksache Nr. 0573/2017:
Abschluss der Sanierung in Limmer Ost - Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0573/2017
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Abschluss der Sanierung in Limmer Ost - Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet -

Antrag,

1. die Satzung (Anlage 1) zu beschließen:
Gemäß § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 Abs. 1 und 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Limmer Ost vom 16.12.2009 aufgehoben.
2. zu beschließen, die am 17.09.2009 beschlossene Festlegung des Gebietes Limmer Ost als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB aufzuheben (Anlage 2).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden verschiedene Projekte durchgeführt, die entsprechend ihrer Zielsetzung entweder geschlechtsneutral oder geschlechtsspezifisch ausgerichtet waren. Durch die Aufhebung der Satzung sowie die Aufhebung des Stadtumbaugebietes erfolgt keine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts oder des Alters der Betroffenen oder einzelner Gruppen, wie z. B. behinderter Menschen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Limmer Ost wurde mit Ratsbeschluss vom 17.09.2009 (DS Nr. 1402/2009) beschlossen.

Im vergleichsweise kleinen Gebiet (ca. 3,8 ha) konnten seitdem mit dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm „Stadtumbau West“ deutliche Aufwertungsakzente gesetzt werden. Vom durch das Land Niedersachsen festgelegten Gesamtkostenrahmen in Höhe von maximal 1,1 Mio. € wurden ca. 0,8 Mio. € eingesetzt.

Eine zentrale Maßnahme im östlichen Stadtteileingang von Limmer war dabei die Umgestaltung der Franz-Nause-Straße. Durch die neue Gestaltung sowie eine Neuorganisation des Verkehrs entstanden eine ruhige Anliegerstraße und ein attraktiver Stadtplatz. Die Einmündung der Franz-Nause-Straße in die Wunstorfer Straße und der Parkplatz an der Ladenzeile wurden so geordnet, dass nun die neue Grünfläche deutlich den Stadtteileingang markiert. Die Ladenzeile konnte ebenfalls durch Sanierungsmaßnahmen - auch energetisch - deutlich aufgewertet werden und wirkt nun einladender.

Die zum Einleitungszeitpunkt bestandenen städtebaulichen und funktionalen Missstände sind weitgehend behoben bzw. die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung sind geschaffen. Es stehen keine weiteren Städtebauförderungsmittel für Limmer Ost zur Verfügung.

Nach § 162 Abs. 1 BauGB ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, d. h. wenn alle Maßnahmen zur Durchführung der Sanierung abgeschlossen sind und kein sachlicher Grund für die sanierungsrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Eigentümer und sonstigen Sanierungsbetroffenen mehr besteht. Dies ist im Gebiet Limmer Ost der Fall. Der Beschluss zur Aufhebung ergeht als Satzung.

Für das Gebiet Limmer Ost wird gleichzeitig die im Jahr 2009 erfolgte Festlegung als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB aufgehoben, die für den Einsatz der Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau West erforderlich war.

Die Kommission Sanierung Limmer wird weitergeführt, solange das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Limmer (Wasserstadt) in der nordwestlichen Ecke des Stadtteils Limmer noch besteht.

Nach Abschluss der Sanierung im Gebiet Limmer Ost werden die Grundstückseigentümer gemäß § 154 BauGB zur Entrichtung von Ausgleichsbeträgen herangezogen, mit denen die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen der Grundstücke ausgeglichen werden.

Die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet Limmer Ost sind gemeinsam mit den übrigen Sanierungsmaßnahmen im Stadtteil Limmer in einer Abschlussbroschüre „Stadterneuerung in den Gebieten Limmer Nord, Limmer Ost und Wasserstadt“ zusammenfassend dokumentiert. Die Broschüre wurde bereits mit der Beschluss-Drucksache Nr. 0953/2016 „Abschluss der Sanierung in Teilbereichen von Limmer – Satzungsbeschluss und Aufhebung Stadtumbaugebiet –“ verteilt. Da jener Beschluss am 16.06.2016 durch den Rat erfolgte und die neue Wahlperiode am 01.11.2016 begann, wird die Broschüre erneut beigefügt (Anlage 3).
61.41 
Hannover / 13.03.2017