Drucksache Nr. 0561/2013 E1:
Bebauungsplan Nr. 1582 - Am Marstall,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0561/2013 E1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1582 - Am Marstall,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Antrag, 1) dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte - DS 15-1127/2013 - soweit er über die Entscheidung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hinaus geht, hier Punkt 1 insoweit zu folgen, dass im Zuge der Erarbeitung der Aufgabenstellung für den Wettbewerb Schmiedestraße-Marstall-Altstadt für den Südrand des Marstallplatzes die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs geprüft wird, 2) dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte - DS 15-1127/2013 - soweit er über die Entscheidung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hinaus geht, hier Punkt 3 insoweit zu folgen, als dieser Antragspunkt im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens Schmiedestraße-Marstall-Altstadt zu überprüfen ist (Prüfung des erforderlichen Umfangs der verbleibenden Stellplätze auf der Marstallfläche), 3) zur Kenntnis zu nehmen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend den Punkten 2, 4, 5, 6 und 7 des Änderungsantrages DS 15-1127/2013 des Stadtbezirksrates Mitte durchgeführt wird.


Im Rahmen des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Stadtbezirksrat Mitte in seiner Sitzung am 13.05.2013 einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschluss gefasst, Änderungsantrag DS 15-1127/2013. Der Änderungsantrag ist als Anlage 1 beigefügt.



Die Verwaltung hat die textlichen und zeichnerischen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Nr. 1582 - Am Marstall entsprechend der vorgenannten Beschlusslage des Änderungsantrages überarbeitet. Diese überarbeitete Fassung wird der Öffentlichkeit parallel zur Verwaltungsvorlage als zusätzliche Variante durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt. Diese überarbeitete Fassung, als Vorschlag des Stadtbezirksrates Mitte, ist als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt. Die textlichen Änderungen im Vergleich zur Verwaltungsvorlage sind dabei gesondert gekennzeichnet.

Die in dem Änderungsantrag formulierten Punkte beziehen sich jedoch nicht ausschließlich auf den Zuständigkeitsbereich, für den der Stadtbezirksrat entscheidungszuständig ist (Ziele und Zwecke). Zumindest die im Änderungsantrag genannten Vorgaben zur Wettbewerbsausschreibung Schmiedestraße-Marstall-Altstadt sind ein Belang, für den der Stadtbezirksrat lediglich antragsberechtigt ist. Eine Entscheidungszuständigkeit liegt hier beim Verwaltungsausschuss.

Die im Änderungsantrag formulierten Punkte stehen zudem zum Teil im Widerspruch zum Verwaltungsvorschlag für die Durchführung des Verfahrens zum Wettbewerb Schmiedestraße-Marstall-Altstadt (DS 1064/2013).

Deshalb legt die Verwaltung mit dieser Drucksache eine Stellungnahme zum o.g. Änderungsantrag mit der Bitte um Beschlussfassung zu den Punkten vor, die den vorgenannten Wettbewerb betreffen (Punkt 1 und Punkt 3).

Wortlaut des Änderungsantrages DS Nr. 15-1127/2013:

Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert:
1. Der südliche Teil des Marstallplatzes wird zwischen Burgstraße und Knochenhauerstraße als Fußgängerzone ausgewiesen und zu einer Flaniermeile aufgewertet.
2. Die als Parkplatz genutzte Fläche wird so angelegt, dass eine mögliche anderweitige Nutzung in der Zukunft ohne große bauliche Maßnahmen umsetzbar ist.
3. In der Wettbewerbsausschreibung zur Gestaltung des Marstalls wird vorgegeben, dass nicht die Quantität der Parkplätze, sondern die Qualität des Platzes im Vordergrund steht.
4. Die Bäume zwischen den beiden Baufeldern werden erhalten. Die bestehenden Lücken in der Bepflanzung werden im Rahmen von Ausgleichspflanzungen geschlossen.
5. Zwei zusätzliche Parkplätze werden Carsharing-Anbietern gewidmet.
6. Im Rahmen der Bebauung an der Westseite des Marstallplatzes werden sowohl die Verlängerung der Martin-Neuffer-Brücke, als auch der genannte Streckenabschnitt der Straße "Am Hohen Ufer" zu einer Fußgängerzone umgestaltet.
7. Auf dem Marstallplatz werden Fahrradbügel in ausreichender Anzahl bereitgestellt.

Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1:

Punkt 1 des Änderungsantrages ist im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens als Prüfauftrag umzusetzen. Der Änderungsantrag sieht eine geänderte Verkehrsführung im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag aus DS 1064/2013 vor. Der Verwaltungsvorschlag ist dabei abgeleitet aus den Vorgaben die sich aus den DS 2271/2010 (Innenstadtkonzept City 2020+), DS 2547/2010 (Masterplan Mobilität 2025) und DS 0297/2013 (Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke - Grundsatzbeschluss) ergeben. Diese DS wurden am 16.12.2010, 27.01.02011 bzw. 25.04.2013 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Mit dem Grundsatzbeschluss, den geplanten Hochbahnsteig "Steintor" im Auftrag der Region Hannover auf der "Münzstraße" zwischen "Lange Laube" und "Scholvinstraße" errichten zu lassen, ergibt sich zwangsläufig das Erfordernis, die bestehende Verkehrsführung der "Schmiedestraße", der "Scholvinstraße" und der "Reuterstraße" zu verändern. Der Verkehr der "Schmiedestraße" in Richtung Norden soll zukünftig über die "Scholvinstraße" bzw. die "Reuterstraße" auf die "Münzstraße" geführt werden. Dieses Verkehrskonzept war von der Verwaltung auch als Grundlage für den geplanten Realisierungswettbewerb zur Schmiedestraße und zum Marstall vorgesehen (vgl. Informationsdrucksache Nr. 1064/2013).

Gemäß vorgenanntem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte soll der südliche Teil der Straße "Am Marstall" zwischen "Burgstraße" und "Knochenhauerstraße" nun - abweichend vom Verwaltungsvorschlag - als Fußgängerzone ausgewiesen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Ausweisung der südlichen Verkehrsfläche "Am Marstall" als Fußgängerzone kritisch zu betrachten. Die Erreichbarkeit der an die südliche Marstallplatzfläche angrenzenden Einzelhandelsnutzungen durch Pkw dürfte insoweit ein wichtiger Standortvorteil für die Frequenz der dort vorhandenen Ladennutzungen sein, der erhalten werden sollte. Zudem ist mit dem Konzept der Verwaltung eine bessere Erreichbarkeit der Parkplätze des Marstallplatzes gegeben.

Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens Schmiedestraße-Marstall-Altstadt ist zu prüfen, in wie weit der Umbau dieser Zone als "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" zweckmäßig ist.

Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 3:

Punkt 3 des Änderungsantrages ist im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens als Prüfauftrag zu werten. Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Schwerpunkt der Entwurfsarbeit im Wettbewerb nicht auf dem Erhalt der vorhandenen Stellplätze liegt, sondern die Aufenthaltsqualität der Platzfläche im Vordergrund stehen soll.
Durch die Bebauung der Platzfläche mit den beiden geplanten Baukörpern werden voraussichtlich mindestens 120 Stellplätze am Marstall entfallen. Zur guten Erreichbarkeit der Einzelhandelseinrichtungen am Marstall, der Läden und Gastrobetriebe der Altstadt, der Innenstadt, aber auch als Angebot für die Anlieger und Besucher der angrenzenden Wohnnutzungen sollte auch nach Umgestaltung der Fläche ein entsprechendes Stellplatzangebot am Marstall erhalten bleiben. Deshalb sollte der Marstall auch nach dem Umbau ein gutes Angebot an ebenerdigen Stellplätzen anbieten. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens Schmiedestraße-Marstall-Altstadt ist zu prüfen, wie hier die unterschiedlichen Nutzungsansprüche optimal miteinander verbunden werden können.

Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 2, 4, 5, 6 und 7:

Den Punkten 2, 4, 5, 6 und 7 des Änderungsantrages ist zu entsprechen, da sie in der Entscheidungskompetenz des Stadtbezirksrates Mitte im Rahmen des Beteiligungsschrittes zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen. Die Verwaltung stellt sicher, dass der Auslobungstext für den geplanten Wettbewerb gemäß den Vorgaben zu diesen Punkten aus dem vorgenannten Änderungsantrag formuliert wird.





Berücksichtigung von Gender-Aspekten

- siehe Ursprungsdrucksache -

Kostentabelle

- siehe Ursprungsdrucksache -

61.11 
Hannover / 31.05.2013