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Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag,
zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren
Lukas Golly, Freiwillige Feuerwehr Kirchrode
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister
zu ernennen, sofern er die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
Begründung
Nach § 13 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und § 5 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover sind die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Vorschlag zur Ernennung der Ortsbrandmeister und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr abgegeben. Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Leiters der Berufsfeuerwehr. Dieser hat bereits zugestimmt.
Wir bitten, wie beantragt zu beschließen.
18.21
Hannover / 03.03.2016
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
18.21
Hannover / 03.03.2016