Antrag Nr. 0524/2019 N1:
Antrag von Frau Susan Bartels de Pareja (Lehrkräftevertretung) zur Gewährleistung einer zügigen Umsetzung bezüglich der angemessenen Ausstattung in Raum und Personal des laufenden Ganztagsschulbetriebs

Inhalt der Drucksache:

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Antrag von Frau Susan Bartels de Pareja (Lehrkräftevertretung) zur Gewährleistung einer zügigen Umsetzung bezüglich der angemessenen Ausstattung in Raum und Personal des laufenden Ganztagsschulbetriebs

Antrag

zu beschließen:
Für Ddie Umsetzung des neuen Standardraumprogramms (DS I-DS 0597/2017) der
Ganztagsgrundschulen sowie die der Qualitätsoffensive in der Grundschulkinderbetreuung (DS 1164/2018 und DS 1714/2018) ist der geplante und in Aussicht gestellte Zeitrahmen einzuhalten.
Um die getroffenen Absprachen gegenüber allen Akteuren und Teilnehmern am im laufenden Ganztagsgrundschulbetrieb inklusive der Teilnehmenden einhalten zu können, müssen die dafür erforderlichen Mittel wie ursprünglich vom Ausschuss beschlossen zur Verfügung gestellt bzw. aufgestockt werden. Letzteres aufgrund der veränderten finanziellen Ausgangslage durch die für den Schulträger hinzugekommene Verpflichtung, die Umsetzung von G9 ab dem Schuljahr 2019/2020 zu ermöglichen.

Begründung

Der seit 2010 von der LHH initiierte und voran getriebene Prozess, den Ganztagsgrundschulbetrieb einzuführen und stetig aufgrund steigender Teilnehmer auszuweiten (mehr als 40 Grundschulen Hannovers sind zu Ganztagsschulen umgewandelt worden), ist ein zeitgemäßes Angebot für Familien und hat die Voraussetzung, um Beruf und Familie in der LHH vereinbaren zu können, deutlich verbessert.
Dennoch ist es zum einen sozial- und bildungspolitisch und zum anderen aus moralischer Verpflichtung den jüngsten und schutzbedürftigsten Schüler*innen aus dem Primarbereich gegenüber nicht vertretbar - und kann daher auch nicht im Interesse der LHH sein - das Recht auf eine qualitative Ganztagsbetreuung lediglich als „Kür", d. h. zweitrangig im Bemühen zur zügigen Umsetzung zu behandeln. Die vom Schulträger in Aussicht gestellte Gewährleistung und Umsetzung einer qualitativen und pädagogisch zu verantwortenden Ganztagsgrundschulbetreuung wird unter der neuen Gewichtung gegenüber G9 vernachlässigt. Getroffene Absprachen, auf die sich die Ganztagsgrundschulleiter verlassen haben, werden nicht mehr eingehalten, weil die eingeplanten Finanzierungsmittel für den Ganztag auf die Finanzierung von G9 vorerst umgelenkt werden.
Es darf daher nicht sein, dass Vorhaben und Planungen für den laufenden Ganztagsgrundschulbetrieb zurückgestellt werden, obwohl die Ganztagsbetreuung schon seit Jahren mit Provisorien hinsichtlich der Raum- und personellen Rahmenbedingungen umgehen muss. Es wirdeEine Beendigung dieses Zustands wird erwartet. Dank des über die eigentliche Pflicht hinausgehenden Engagements und der Kreativität von zuständigen Schulleitern, Lösungsstrategien zu entwickeln, wird momentan der Ganztagsbetrieb am Laufen gehalten. Der aktuelle Zustand einer „provisorischen Übergangsphase" kann jedoch nicht überstrapaziert und aufgrund der o.g. neuen finanziellen Ausgangslage um zusätzliche Jahre verlängert werden.

Susan Bartels de Pareja
Lehrkräftevertreterin