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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1813 - Jordanstr. 30
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1813 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen durch das Bauleitplanverfahren keine finanziellen Auswirkungen. Grundstücksbezogene Kosten sind Gegenstand des Grundstückskaufvertrages zwischen der GBH und der Stadt Hannover.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1813 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft (ca. 53 Plätze) mit anschließender Nachnutzung als Wohngebäude schaffen. In der Nachnutzung sollen 14 Wohneinheiten entstehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 03.12.2015 bis zum 11.01.2016 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Begründung aus der Drucksache zum Auslegungsbeschluss (Drucksache Nr. 2238/2015) - redaktionell angepasst in den Kapiteln 1, 2.4, 3.1.1, 3.1.2, 3.1.4, 6, 7, 8 - ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt.
Die gutachterliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Satzungsbeschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12
Hannover / 03.03.2016