Drucksache Nr. 0513/2013:
Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

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0513/2013 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0513/2013
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Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Antrag,

den in Anlage 1 beigefügten „Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Gleichstellungsaktionsplan hat selbst Themen zu Gender und Gleichstellung der Geschlechter zum Inhalt.

Kostentabelle


Die Kosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagt.

Begründung des Antrages


Seit über 25 Jahren verfolgt die Landeshauptstadt Hannover in vielfältiger Weise das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern. Ob es um die Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht, um die Sensibilisierung des öffentlichen Bewusstseins für Gleichstellungsfragen oder um ihre Rolle als Arbeitgeberin, die Stadtverwaltung Hannover erkennt diesen vielschichtigen Themenkomplex als Gemeinschaftsauftrag an und arbeitet gemeinsam mit dem Referat für Frauen und Gleichstellung kontinuierlich an der Umsetzung der Aufgaben, die aus diesem Auftrag erwachsen. In alle wichtigen Handlungsprogramme der Landeshauptstadt Hannover fließen die unterschiedlichen Blickwinkel von Frauen und Männern ein. So konnte die Erarbeitung des Gleichstellungsaktionsplanes unter Einbeziehung des Leitbildes der Landeshauptstadt Hannover, des Handlungsrahmens Verwaltung 2015 und verschiedener Fachprogramme (z.B. Kommunale Bildungsplanung, Masterplan Mobilität 2025) erfolgen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind bei der Stadtverwaltung Hannover seit langem zentrale Themen der Personalpolitik. Deshalb ist die Unterzeichnung der EU-Charta und die damit einhergehende Verpflichtung, einen Aktionsplan, der die Ziele und Maßnahmen für die Jahre 2013 bis 2015 konkretisiert, eine folgerichtige Entwicklung der Gleichstellungsarbeit in der Landeshauptstadt Hannover.

In Niedersachsen findet das Thema Gleichstellung eine mehrfache gesetzliche Einbettung. Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) hat das Ziel, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu erleichtern sowie Frauen in der öffentlichen Verwaltung eine wirkliche Gleichstellung zu ermöglichen. Nach §15 NGG ist hierzu ein Gleichstellungsplan zu erstellen. Darüber hinaus sind niedersächsische Kommunen dazu verpflichtet, gemäß §9 des Niedersächsischen Kommunalververfassungsgesetzes (NKomVG) einen Gleichstellungsbericht zu erarbeiten, in dem Aufschluss darüber gegeben wird, welche Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern umgesetzt worden sind. Der Aktionsplan gemäß der EU-Charta erweitert diese Berichtsfelder des kommunalen Handelns um die politische Rolle und um die Rolle der Kommune als Auftraggeberin.

Am 16.12.2010 erfolgte der einstimmige Ratsbeschluss (Nr. 1404/2010) zur Unterzeichnung der EU-Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern. Entsprechend wurde am 14.05.2011 die EU-Charta vom Oberbürgermeister unterzeichnet. Danach erfolgte zunächst eine Orientierung über bereits vorliegende Aktionspläne anderer Städte in Deutschland. Nach einem abgestimmten Vorgehen benannten die Dezernate Themen und zuständige Fachbereiche. Anschließend konnten die zukünftigen Handlungsfelder für den Aktionsplan der Stadt Hannover identifiziert und im Gleichstellungsausschuss am 04.06.2012 mit vorab benannten Maßnahmen vorgestellt werden. Mit dem Antrag 1565/2012 vom 02.07.2012 im Gleichstellungsausschuss wurden die Handlungsfelder um drei weitere ergänzt und anschließend in den Aktionsplan aufgenommen. Damit wurde sich auf die folgenden Handlungsfelder festgelegt:

· Öffentliches Engagement für Gleichstellung
· Gendergerechtigkeit und Stereotypenabbau
· Leitbild der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover
· Kommune als Arbeitgeberin
· Kinderbetreuung
· Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen
· Mobilität und Verkehr
· Wirtschaftliche Entwicklung
· Kampf gegen Menschenhandel

30 Maßnahmen in diesen 9 Handlungsfeldern werden auf den folgenden Seiten dargestellt. Mit den von den Dezernaten benannten Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen wurde sowohl in bilateralen Gesprächen als auch in Gruppenveranstaltungen der Aktionsplan zielorientiert erarbeitet. Als Grundlage des Erarbeitungsprozesses wurden miteinander Leitgedanken zur gemeinsamen Verantwortung, zur Schwerpunktsetzung und zum methodischen Vorgehen vereinbart. Die fristgerechte Vorlage des Aktionsplanes dient als Auftakt zum Dialog in den beteiligten Fachbereichen, im politischen Raum und als Basis weiterer Gleichstellungsarbeit in der Landeshauptstadt Hannover. Zum Stand der Umsetzung wird in 2014 eine Abfrage erfolgen und zeitnah im Gleichstellungsausschuss berichtet werden. Zur Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplans ist voraussichtlich Ende 2015 ein Controlling geplant, dessen Ergebnisse in eine Überarbeitung des Aktionsplanes mit neuen Zielsetzungen und Maßnahmen einfließen werden.
18.10 .6
Hannover / 27.02.2013