Drucksache Nr. 0502/2014 N2:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2. Neufassung
0502/2014 N2
2
 

Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der vorliegenden Drucksache werden dem Rat der Landeshauptstadt folgende Änderungen der Geschäftsordnungsregelungen zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

1. In der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 03.05.2012 wurde besprochen, wie mit der Redezeit bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Ratssitzung zu verfahren ist. Die Kommissionsmitglieder haben sich im Ergebnis darauf verständigt, dass in diesem Fall die Redezeit für jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktionslose Ratsmitglied jeweils fünf Minuten beträgt. Danach kann auf Nachfrage erneut das Wort erteilt werden, wenn die Redezeit nicht ausgeschöpft worden ist.


Mit der Neuregelung in § 15 Abs. 6 Sätze 7 u. 8 wird diese Absprache in die Geschäftsordnung übernommen.

2. Die Regelung zur Geltendmachung der Beschlussunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung) ist an die geltende Gesetzesregelung in § 65 Abs.1 Satz 3 NKomVG anzupassen.

3. Mit einer Neuregelung in § 19 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung soll (die bisherige Anwendungspraxis) festgeschrieben werden, dass über den Ursprungs- bzw. Hauptantrag in der Gestalt abgestimmt wird, den er durch einen zuvor beschlossenen Änderungs- bzw. Zusatzantrag erhalten hat.

4. Mit einer Änderung der Regelung zur Zuständigkeit der Fachausschüsse (§ 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung) soll der geänderten Zuständigkeit der Dezernate Rechnung getragen werden:

Angelegenheit
Dezernatszuständigkeit
Ausschusszuständigkeit
bislang
Ausschusszuständigkeit
neu
Union Boden GmbH
Baudezernat
Ausschuss für Arbeits- markt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangele- genheiten
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Angelegenheiten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
Wirtschafts- und Umweltdezernat
unbenannt
Ausschuss für Umwelt- schutz und Grünflächen
Angelegenheiten der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungs- dienstes
Finanz- und Ordnungsdezernat
Organisations- und Personalausschuss
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
Zusatzversorgungskasse
Finanz- und Ordnungsdezernat
Organisations- und Personalausschuss
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
Veranstaltungskoordi-
nation und Angelegen- heiten „Kleines Fest“
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
Sportausschuss
Die Veranstaltungs- angelegenheiten sollen künftig in dem Ausschuss behandelt werden, der im jeweiligen Einzelfall den größten Sachbezug auf- weist. Ist eine Zuordnung nicht möglich, sollen diese Angelegenheiten unmittelbar im Verwal- tungsausschuss beraten werden.
Europaangelegenheiten
Jugend- und Sozialdezernat

Geschäftsbereich Oberbürgermeister

Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung

Internationaler Ausschuss

Internationaler Ausschuss
Hochwasserschutz
Wirtschafts- und Umweltdezernat
unbenannt
Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
Die weiteren Änderungen des § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind nur redaktioneller Art.

Auf Anregung der Ratsfraktionen werden mit der Neufassung dieser Drucksache folgende weitere Änderungen der Geschäftsordnung zur Beschlussfassung empfohlen:

1. Gemäß § 33 Abs. 1 lit. a Nr. 1 der Geschäftsordnung des Rates ist der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss für Angelegenheiten der Bauverwaltung zuständig. Nach dem Aufgabengliederungsplan der Stadtverwaltung gehört die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge zu den Aufgaben der Bauverwaltung (Aufgabenhauptgruppe 6, Aufgabengruppe 64, Ziffer 13). Im städtischen Haushalt kommt diese organisatorische Zuordnung dadurch zum Ausdruck, dass das Produkt „Unterbringung von Personen“ dem Teilhaushalt 61 zugewiesen ist. Darüber hinaus zählen gemäß § 33 Abs. 1 lit. a Nr. 10 der Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte“ aber auch zu den Beratungsaufgaben des Internationalen Ausschusses. Mit dieser Regelung, die mit der neuen Geschäftsordnung am 03.11.2011 beschlossen wurde, sollte sichergestellt werden, dass der Themenbereich Unterbringung von Flüchtlingen/Aussiedlern auch im Internationalen Ausschuss beraten wird. Um deutlich zu machen, dass hiervon die federführende Zuständigkeit des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses unberührt bleibt, soll der Themenbereich Unterbringung von Flüchtlingen/Aussiedlern ausdrücklich in den Aufgabenkatalog aufgenommen werden. Ferner soll zur Klarstellung auch der Themenbereich Obdachlosenunterbringung ausdrücklich genannt werden.

2. Für Angelegenheiten der Stadtwerke Hannover AG soll nicht der Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, sondern der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen federführend zuständig sein. Zusätzlich soll sich der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung mit Angelegenheiten der Stadtwerke Hannover AG befassen, wenn es um Fragen des Beteiligungsmanagements geht.

In der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 03.07.2014 wurde festgestellt, dass die vorgeschlagene Neuregelung in § 15 Abs. 6 Satz 8 mehrdeutig ist. Um Missverständnisse auszuschließen, wird mit der zweiten Neufassung der Drucksache für diese Regelung eine neue und eindeutige Formulierung zur Redezeit vorgeschlagen.


Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Geschäftsordnungsregelungen ist als Anlage 2 beigefügt.
15.4 / 18.6
Hannover / 07.07.2014