Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Mit der vorliegenden Drucksache werden dem Rat der Landeshauptstadt folgende Änderungen der Geschäftsordnungsregelungen zur Beschlussfassung vorgeschlagen:
1. In der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 03.05.2012 wurde besprochen, wie mit der Redezeit bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Ratssitzung zu verfahren ist. Die Kommissionsmitglieder haben sich im Ergebnis darauf verständigt, dass in diesem Fall die Redezeit für jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktionslose Ratsmitglied jeweils fünf Minuten beträgt. Danach kann auf Nachfrage erneut das Wort erteilt werden, wenn die Redezeit nicht ausgeschöpft worden ist.
Mit der Neuregelung in § 15 Abs. 6 Sätze 7 u. 8 wird diese Absprache in die Geschäftsordnung übernommen.
2. Die Regelung zur Geltendmachung der Beschlussunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung) ist an die geltende Gesetzesregelung in § 65 Abs.1 Satz 3 NKomVG anzupassen.
3. Mit einer Neuregelung in § 19 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung soll (die bisherige Anwendungspraxis) festgeschrieben werden, dass über den Ursprungs- bzw. Hauptantrag in der Gestalt abgestimmt wird, den er durch einen zuvor beschlossenen Änderungs- bzw. Zusatzantrag erhalten hat.
4. Mit einer Änderung der Regelung zur Zuständigkeit der Fachausschüsse (§ 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung) soll der geänderten Zuständigkeit der Dezernate Rechnung getragen werden:
Angelegenheit | Dezernatszuständigkeit | Ausschusszuständigkeit
bislang | Ausschusszuständigkeit
neu |
Union Boden GmbH | Baudezernat | Ausschuss für Arbeits- markt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangele- genheiten | Stadtentwicklungs- und Bauausschuss |
Angelegenheiten der Straßenreinigung und des Winterdienstes | Wirtschafts- und Umweltdezernat | unbenannt | Ausschuss für Umwelt- schutz und Grünflächen |
Angelegenheiten der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehr und des Rettungs- dienstes | Finanz- und Ordnungsdezernat | Organisations- und Personalausschuss | Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung |
Zusatzversorgungskasse | Finanz- und Ordnungsdezernat | Organisations- und Personalausschuss | Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung |
Veranstaltungskoordi-
nation und Angelegen- heiten „Kleines Fest“ | Geschäftsbereich Oberbürgermeister | Sportausschuss | Die Veranstaltungs- angelegenheiten sollen künftig in dem Ausschuss behandelt werden, der im jeweiligen Einzelfall den größten Sachbezug auf- weist. Ist eine Zuordnung nicht möglich, sollen diese Angelegenheiten unmittelbar im Verwal- tungsausschuss beraten werden. |
Europaangelegenheiten | Jugend- und Sozialdezernat
Geschäftsbereich Oberbürgermeister
| Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
Internationaler Ausschuss
| Internationaler Ausschuss |
Hochwasserschutz | Wirtschafts- und Umweltdezernat | unbenannt | Betriebsausschuss für Stadtentwässerung |
Die weiteren Änderungen des § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind nur redaktioneller Art.
Auf Anregung der Ratsfraktionen werden mit der Neufassung dieser Drucksache folgende weitere Änderungen der Geschäftsordnung zur Beschlussfassung empfohlen:
1. Gemäß § 33 Abs. 1 lit. a Nr. 1 der Geschäftsordnung des Rates ist der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss für Angelegenheiten der Bauverwaltung zuständig. Nach dem Aufgabengliederungsplan der Stadtverwaltung gehört die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge zu den Aufgaben der Bauverwaltung (Aufgabenhauptgruppe 6, Aufgabengruppe 64, Ziffer 13). Im städtischen Haushalt kommt diese organisatorische Zuordnung dadurch zum Ausdruck, dass das Produkt „Unterbringung von Personen“ dem Teilhaushalt 61 zugewiesen ist. Darüber hinaus zählen gemäß § 33 Abs. 1 lit. a Nr. 10 der Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte“ aber auch zu den Beratungsaufgaben des Internationalen Ausschusses. Mit dieser Regelung, die mit der neuen Geschäftsordnung am 03.11.2011 beschlossen wurde, sollte sichergestellt werden, dass der Themenbereich Unterbringung von Flüchtlingen/Aussiedlern
auch im Internationalen Ausschuss beraten wird. Um deutlich zu machen, dass hiervon die federführende Zuständigkeit des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses unberührt bleibt, soll der Themenbereich Unterbringung von Flüchtlingen/Aussiedlern ausdrücklich in den Aufgabenkatalog aufgenommen werden. Ferner soll zur Klarstellung auch der Themenbereich Obdachlosenunterbringung ausdrücklich genannt werden.
2. Für Angelegenheiten der Stadtwerke Hannover AG soll nicht der Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, sondern der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen federführend zuständig sein. Zusätzlich soll sich der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung mit Angelegenheiten der Stadtwerke Hannover AG befassen, wenn es um Fragen des Beteiligungsmanagements geht.
In der Sitzung der Geschäftsordnungskommission am 03.07.2014 wurde festgestellt, dass die vorgeschlagene Neuregelung in § 15 Abs. 6 Satz 8 mehrdeutig ist. Um Missverständnisse auszuschließen, wird mit der zweiten Neufassung der Drucksache für diese Regelung eine neue und eindeutige Formulierung zur Redezeit vorgeschlagen.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Geschäftsordnungsregelungen ist als
Anlage 2 beigefügt.