Drucksache Nr. 0498/2021 E1:
Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach Laatzen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0498/2021 E1
3
 

Ausbau der Veloroute 08 aus der Innenstadt Hannover bis zur Stadtgrenze nach Laatzen

Antrag,

1. dem Änderungsantrag 15-0653/2021 aus dem Stadtbezirksrat Mitte (Anlage 1) teilweise zu folgen,
2. dem Änderungsantrag 15-0638/2021 aus dem Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (Anlage 2) im Punkt 1 und 2 zu folgen,
3. dem Änderungsantrag 15-0990/2021 aus dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (Anlage 3) in den an die Verwaltung gerichteten Punkten 1 bis 5 teilweise zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Entfällt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung der Verwaltung

Begründung der Verwaltung

Änderungsantrag 15-0653/2021 aus dem Stadtbezirksrat Mitte:

„Der Veloroute wird zugestimmt mit der Erweiterung, dass die Route Acht über die Osterstraße bis an den City-Rad-Ring geführt wird. Dazu wird die Osterstraße entsprechend umgestaltet und autoverkehrsberuhigt.“

Stellungnahme:
Der beantragte Verlauf der Veloroute 08 über die Osterstraße bis an den City-Rad-Ring ist bereits mit Drucksache 0498/2021 vorgesehen. Maßnahmen zu einer möglichen Umgestaltung und Verkehrsberuhigung sollen zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Abschluss des Innenstadtdialogs konkret geplant und umgesetzt werden, da insbesondere die Diskussionen um die künftige Aufteilung und Nutzung der öffentlichen Räume in der Innenstadt unmittelbare Auswirkungen auf die Funktion und die Gestaltung der Osterstraße haben können.


Änderungsantrag 15-0638/2021 aus dem Stadtbezirksrat Südstadt-Bult:

„1.) Der Radweg am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer wird verbreitert.“

Stellungnahme:
Zur Realisierung der Veloroute 08 war die Deckensanierung des Radweges entlang des Maschsees am Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bisher in bestehender Breite geplant. Der asphaltierte Radweg weist derzeit größtenteils eine befestigte Breite von ca. 4,00 m auf mit einem daran anschließenden Grünstreifen in 1,20 m Breite, der ehemals eine denkmalpflegerische Bedeutung als ein Heckenstreifen aufwies. Da entsprechende Heckenpflanzungen an diesem Standort allerdings keine Überlebenschancen haben, kann in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege vor dem Hintergrund des Antrags aus dem Bezirksrat eine maßvolle Verbreiterung des Radwegs auf diesen Flächen vorgesehen werden. Die Verbreiterung wird zusammen mit dem Sanierungsprojekt realisiert. Durch den zusätzlichen Breitengewinn wird der Nutzung durch Freizeitsportler Rechnung getragen. Zusätzlich wird die Möglichkeit genutzt, den bestehenden asphaltierten Radweg im Bereich der raumgreifenden Bestandbäume auf einem schmalen Streifen zu entsiegeln und somit den Wurzeln, die die Asphaltdecke in einigen Bereichen aufwerfen, ein besseres Wachstum zu ermöglichen.


“2.) Der Radweg entlang des Strandparkplatzes wird um einen zusätzlichen Fußweg ergänzt.“

Stellungnahme:
Dem Antragspunkt soll insofern gefolgt werden, als dass geprüft wird, ob anstelle eines aufwändigen Umbaus der Bord- und Gossenanlage mit Rückbau einer Fahrspur ein (geschützter) Radfahrstreifen auf der Fahrbahn im Bereich der derzeitigen stadtauswärts gerichteten Fahrspur angeboten werden kann. Der bestehende Radweg würde in der Folge als Gehweg gepflastert und den Fußgängern*innen zur Verfügung gestellt. Eine verkürzte Linksabbiegespur in die Riepestraße könnte über eine überbreite Links-/Geradesausspur in 5,50 m Breite angeboten werden.



Änderungsantrag 15-0990/2021 aus dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

„1.) Vor der endgültigen Beschlussfassung führt die Verwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung gemäß NKomVG § 85, Absatz 5 durch, in der über alle Konsequenzen für die Anwohner*innen im betroffenen Gebiet (Wegfall von Parkplätzen, Gefahren der Verkehrsverlagerung) informiert und ggf. Alternativen aufgezeigt werden. Die Information ist so vorzunehmen, dass für die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung besteht.
Auch die BI Loccumer Straße ist dazu einzuladen, ebenso betroffene Anwohner*innen und Geschäftsleute an der Hildesheimer Straße.

Bei der Umsetzung der Velouroute sind die dabei geäußerten Ansichten und Meinungen der Bürger*innen angemessen zu berücksichtigen und in den Abwägungsprozess einzustellen.“

Stellungnahme:


Die Hannoveraner*innen sind bereits seit dem Herbst 2020 eingeladen, sich zu den Veloroutenplanungen der Stadt zu äußern und Hinweise zu Routenverläufen oder geplanten Maßnahmen einzubringen. Mit der provisorischen Markierung und Beschilderung erster Routen (Nr. 3, 6, 8, 9, 12) wurde dieser Aufruf nochmals bekräftigt und verschiedene Kommunikationskanäle (soziale Medien, E-Mail, Brief, Telefon) angeboten, über die bislang auch schon eine Vielzahl von Anregungen eingegangen ist. Zusätzlich werden die jeweiligen Planungen, sobald diese weiter konkretisiert wurden, in öffentlichen Sitzungen der Stadtbezirksräte vorgestellt und diskutiert und den politischen Gremien schließlich in Form einer Drucksache zum Beschluss vorgelegt. Vor Einrichtung der Maßnahmen wird darüber hinaus eine Anliegerinformation als Postwurfsendung verteilt, in der auch Ansprechpartner*innen hinsichtlich Planung, Koordinierung und Bauleitung benannt sind.

Die konkreten Planungsideen für die Veloroute 08 wurden erstmals im Dezember 2020 in einer öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksrats Döhren-Wülfel durch die Verwaltung vorgestellt und intensiv diskutiert. Die Planungen wurden bis zum März 2021, auch unter Berücksichtigung der Anregungen aus dieser Sitzung, weiterentwickelt und in Form einer Drucksache (0498/2021) zum Beschluss vorgelegt. Wiederum in öffentlicher Sitzung (am 11. März 2021) wurde die Drucksache ausführlich vorgestellt und eine Vielzahl von Fragen beantwortet und Anmerkungen aufgenommen. Da der Stadtbezirksrat noch Beratungsbedarfe anmeldete und vor dem Beschluss zur Drucksache eine öffentliche Anhörung vorsehen wollte, wurde die Drucksache in die Fraktionen gezogen und für die öffentliche Sitzung am 29. April 2021 als Präsenzveranstaltung mit vorgeschalteter Anhörung (gem. § 31 in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates) erneut auf die Tagesordnung genommen. Zur Anhörung eingeladen und zu Statements aufgefordert waren Vertreter*innen des ADAC, des ADFC, der Üstra und der Polizei. Zusätzlich waren Vertreter*innen der Anlieger*innen der Wiehberstraße und der Abelmannstraße sowie der BI Loccumer Straße eingeladen. In etwa 2,5 Stunden wurden erneut vielfältige und umfassende Statements sowohl durch die Mitglieder des Stadtbezirksrates als auch durch die anwesenden Vertreter*innen der Verbände, Institutionen, die Anlieger*innen sowie die Vertreter*innen der BI Loccumer Straße abgegeben und zahlreiche Fragen beantwortet und befürwortende und auch kritische Einschätzungen aufgenommen. Die Hauptdrucksache wurde anschließend, wie zuvor auch in den Stadtbezirksräten Südstadt-Bult und Mitte mit einem Änderungsantrag beschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung ist der lokale öffentliche und politische Diskurs mit den oben beschriebenen Veranstaltungen bereits sehr umfassend und auch mit Verbänden und Öffentlichkeit breit besetzt geführt worden.

Um dem Wunsch aus dem Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel nach einer weiteren Information der Anlieger*innen nachzukommen, sollen - in Ergänzung zu den bisherigen Aktivitäten - die Anlieger*innen entlang der geplanten Veloroute 8 im Bereich Frobösestraße, Am Lindenhofe, Wiehbergstraße und Hildesheimer Straße sowie die im näheren Umfeld durch die veränderte Verkehrsführung im Bereich Wiehbergstraße zusätzlich betroffenen Anlieger*innen vor Einrichtung der Maßnahmen mit einer Postwurfsendung ausführlich über die Maßnahmen informiert werden. Mit diesem Schreiben sollen die Anlieger*innen auch eingeladen werden, an einer digitalen Informationsveranstaltung vor Einrichtung der Veloroute teilzunehmen. Mögliche Fragen zu den geplanten Maßnahmen entlang der gesamten Veloroute können schon im Vorfeld an die Verwaltung gerichtet werden und werden auch unabhängig von der Teilnahme an der Veranstaltung beantwortet. Die Veranstaltung soll, je nach Beratungslauf der Drucksache, unmittelbar vor oder nach den Sommerferien durchgeführt werden.


„2.) Es wird eine ständige Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung, des Bezirksrates Döhren-Wülfel und interessierten Anwohner*innen der betroffenen Gebiete gebildet, die die Maßnahmen ständig begleitet und ggf. Änderungen der Pläne erarbeitet, sollten unvorhergesehene Umstände auftreten oder die verkehrliche Belastung einzelner Straßen zu stark zu nehmen.“

Stellungnahme:



Eine ständige Begleitung der Verkehrsversuche soll zum einen durch eine kontinuierliche verkehrliche Expertise, zum anderen durch Einbeziehung des Bezirksrates und der Öffentlichkeit erfolgen. Das Format der Beteiligung sowie der Kreis der Teilnehmenden ist noch abzustimmen.


„3.) Die Verwaltung wird aufgefordert, vor Einführung einer geplanten Veloroute sowie anschließend Gesamterhebungen der Verkehrsflüsse durch die Stadtteile Wülfel, Mittelfeld und Döhren durchführen zu lassen.“

Stellungnahme:


Vor Einrichtung des geplanten Verkehrsversuches auf der Hildesheimer Straße und in der Wiehbergstraße wurden bereits umfängliche Verkehrserhebungen durchgeführt, um die Verkehrsbeziehungen an den verkehrlich relevanten Knotenpunkten hinsichtlich der Mengen, Rückstaulängen und auch Geschwindigkeiten auf der Strecke zu erheben. Während der Durchführung des Verkehrsversuches sollen wiederum in vergleichbarem Umfang die Erhebungen durchgeführt und mit den Bestandsdaten abgeglichen werden, um mögliche verkehrliche Veränderungen in den angrenzenden Bereichen analysieren zu können.


„4.) Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Loccumer Straße und andere „Schleichverkehrsstraßen“ nicht durch zusätzlichen Verkehr infolge der Einrichtung der Velouroute noch stärker belastet werden.
Für die Loccumer Straße zwischen der Straße Am Mittelfelde und der Völgerstraße, sowie der Helmstedter Straße ist anzustreben, sie als Radverkehrsstraßen auszuweisen.“

Stellungnahme:


Wie unter Punkt 3.) ausgeführt, werden mögliche Verkehrsverlagerungen durch umfängliche Verkehrserhebungen und- beobachtungen, u.a. auch in der Loccumer Straße ermittelt.
Die Verkehrsversuche sind grundsätzlich so ausgelegt, dass bei einer Überbeanspruchung des umliegenden Netzes sehr kurzfristig reagiert und nachjustiert oder aber auch die Bestandssituation wiederhergestellt werden kann.
Ob die Loccumer Straße und die Helmstedter Straße als Fahrradstraßen ausgewiesen werden können, muss anhand der dafür heranzuziehenden Kriterien unabhängig von der Einrichtung der Veloroute 08 beurteilt werden. Insofern kann dem Antrag in diesem Punkt nicht ohne weitere Prüfung gefolgt werden.


„5.) In Höhe der Riepestraße wird eine Querungsmöglichkeit über die Straße Rudolf-von Bennigsen-Ufer für Radfahrer und Fußgänger eingerichtet.“

Stellungnahme:


Die Einrichtung einer Querungsstelle über das Rudolf-von-Bennigsen-Ufer in Höhe der Riepestraße wird hinsichtlich der Voraussetzungen für Fußgängerquerungen mit Ermittlung des vorhandenen Bedarfes und Verkehrszahlen geprüft. Weiterhin ist die technische Realisierungsmöglichkeit zu prüfen. Sollten die Voraussetzungen vorhanden sein, kann eine Querung eingerichtet werden.
66.22 
Hannover / 25.05.2021