Drucksache Nr. 0493/2013:
Förderung der Kindertagesstätte "Glühwürmer 5" des Vereins Glühwürmer e. V. in Hannover-Stöcken, Alte Stöckener Str. 21

Inhalt der Drucksache:

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0493/2013
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Förderung der Kindertagesstätte "Glühwürmer 5" des Vereins Glühwürmer e. V. in Hannover-Stöcken, Alte Stöckener Str. 21

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein "Glühwürmer e. V." um die Kindertagesstätte "Glühwürmer 5" mit einer Krippengruppe (15 Kinder, 1 bis 3 Jahre in Ganztagsbetreuung) in Hannover-Stöcken, Alte Stöckener Str. 21 zu erweitern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2013, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501-001
Kinderbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kinderbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 123.600,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -123.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -123.600,00 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5.000,00 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages


Der Verein "Glühwürmer e. V." betreibt bereits im Stadtgebiet von Hannover an vier Standorten Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten). Im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken werden bereits die Einrichtungen Glühwürmer 2, Stöckener Str. 45 und Glühwürmer 4, Alte Stöckener Str. 7, betrieben.

Im Stadtteil Stöcken (Soziale-Stadt-Gebiet) besteht ein hoher Bedarf an Krippenplätzen.

Der Verein hat ein ehemaliges Ladenlokal angemietet und baut dieses als Kindertagesstätte für Krippenkinder (15 Plätze, 1 bis 3 Jahre in Ganztagsbetreuung) um.
Unter Einbeziehung möglicher Fördergelder - ein Antrag auf Landesförderung (RAT) ist gestellt - werden die Räumlichkeiten entsprechend hergerichtet.

Die neue Einrichtung soll als selbstständige Einrichtung geführt werden. Es wird jedoch eine enge Kooperation mit der Kindertagesstätte Glühwürmer 4 angestrebt.

Eine direkt angrenzende Außenfläche steht zur Verfügung und wird ebenso für die Bedürfnisse der Altersgruppe hergerichtet.

Die Planungen sind mit dem Niedersächsischen Kultusministerium abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Eltern in den Soziale-Stadt-Gebieten sind bei der Wahl der Betreuungseinrichtungen wenig flexibel und wünschen daher eine wohnortnahe Betreuung der Kinder. Durch die Einrichtung einer Krippengruppe unmittelbar in dem sozialen Brennpunkt Sahlkamp wird diesem Betreuungsbedarf nachgekommen.
51.41 
Hannover / 26.02.2013