Drucksache Nr. 0492/2018 E1:
Änderungsanträge der Stadtbezirksräte Mitte und Vahrenwald-List zur Drucksache Unterbringungskonzept - Unterkünfte für Obdachlose (DS 0492/2018)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Gleichstellungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0492/2018 E1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsanträge der Stadtbezirksräte Mitte und Vahrenwald-List zur Drucksache Unterbringungskonzept - Unterkünfte für Obdachlose (DS 0492/2018)

Antrag,

1) dem als Anlage 1 beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte (DS 15-0755/2018) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 ausschließlich mit obdachlosen Frauen bzw. obdachlosen Frauen mit Kindern zu belegt, nicht zu folgen.
2) dem als Anlage 2 beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte (DS 15-0961/2018) in Punkt 1, insoweit zu folgen, dass in jeder Gemeinschafts- unterkunft für Obdachlose eine feste soziale Betreuung durch Fachpersonal sichergestellt wird.
3) dem als Anlage 2 beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte (DS 15-0961/2018) in Punkt 2, insoweit zu folgen, dass für jede Person, die in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose untergebracht wird, ein Mindestmaß an menschenwürdiger Privatsphäre sichergestellt wird, indem für jede Person ein abschließbarer Spind zur Verfügung gestellt wird.
4) dem als Anlage 2 beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Mitte (DS 15-0961/2018) in Punkt 3, insoweit zu folgen, dass in jeder Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose qualifiziertes, tariflich bezahltes Sicherheitspersonal eingesetzt wird.
5) dem als Anlage 3 beigefügten Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (DS 15-1065/2018) unter der Bedingung zu folgen, dass ein bereits beauftragtes Lärmgutachten eine Wohnbebauung auf dem städtischen Grundstück Alvenslebenstraße / Ecke Ferdinand Wallbrecht Straße zulässt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswirkungen auf Gender-Aspekte sind in der Ursprungsdrucksache 0492/2018 aufgeführt. Durch diese Ergänzungsdrucksache ergeben sich keine Änderungen.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen

Durch diese Ergänzungsdrucksache ergeben sich keine zusätzlichen bzw. abweichenden finanziellen Auswirkungen zur Ursprungsdrucksache 0492/2018.

Begründung des Antrages

Zu 1)

Der Stadtbezirksrat Mitte hat mit DS 15-0755/2018 einen Änderungsantrag zur DS 0492/2018 beschlossen, mit dem Ziel, dass das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 ausschließlich mit obdachlosen Frauen bzw. obdachlosen Frauen mit Kindern belegt wird (siehe Anlage 1). Die Verwaltung empfiehlt diesem Antrag nicht zu folgen und wie ursprünglich geplant dort obdachlose Männer unterzubringen.

Im Rahmen einer Gesamtkapazitätenplanung hat die Verwaltung einen Bedarf von 50 zusätzlichen festen Unterbringungsplätzen für Frauen bzw. Frauen mit Kindern sowie von zusätzlichen 10 Plätzen für eine Sleep-In-Nutzung für diesen Personenkreis prognostiziert. Mit der DS 0492 wird vorgeschlagen diesen Bedarf in der Unterkunft Langensalzastraße abzudecken. Ein darüber hinaus gehender Bedarf für diese Personengruppe wird kurzfristig nicht gesehen. Bei einer zusätzlichen Belegung der Lammstraße mit Frauen würden allerdings 40 Plätze für Männer fehlen.

Ein Tausch bei der Belegung beider Unterkünfte ist nicht möglich, da sie nicht gleich groß sind. Darüber hinaus ist die Raumaufteilung in der Langensalzastraße besser für die Unterbringung von Frauen, insbesondere von Frauen mit Kindern geeignet. Beispielsweise gibt es im Vergleich zur Lammstraße deutlich mehr Gemeinschaftsküchen und deutlich mehr Gemeinschafts- räume die gegebenenfalls für eine Betreuung von Kindern genutzt werden können.

Zu 2)

Der Stadtbezirksrat Mitte hat mit DS 15-0961/2018 einen Änderungsantrag zur DS 0492/2018 beschlossen, mit dem Ziel, in jeder Obdachlosenunterkunft (zumindest im Stadtbezirk Mitte), für welche mindestens 10 Plätze vorgesehen sind, eine feste soziale Betreuung rund um die Uhr durch qualifiziertes, tariflich bezahltes Fachpersonal sicherzustellen (Anlage 2).

Bereits jetzt gibt es eine feste soziale Betreuung in allen Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose. In Schlichtwohnungen für Obdachlose gibt es keine soziale Betreuung, hier können die Bewohner die Regeldienste und ambulanten Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

Die Soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgt ausschließlich durch staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern mit einem Abschluss des Studienganges „Soziale Arbeit“. Die Soziale Betreuung erfolgt Wochentags von Montag bis Freitag mit einem Umfang von etwa 40 Wochenstunden pro 50 Obdachlose. Eine „rund um die Uhr“ Betreuung ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, da es nachts wenig Bedarf an einer qualifizierten sozialen Betreuung gibt. In den Zeiten in denen keine Sozialarbeit vor Ort ist, ist in den Gemeinschaftsunterkünften Sicherheitspersonal eingesetzt. Dieses setzt nicht nur aktiv die Einhaltung der Hausordnung und die Sicherheit in der Unterkunft durch, sondern leistet auch bei akuten unaufschiebbaren Problemen der untergebrachten Personen Hilfe und leitet ggf. erforderliche Maßnahmen ein. Außerdem ist das Sicherheitspersonal in Abwesenheit der Sozialarbeit auch für die Belegung im Rahmen der Rufbereitschaft zuständig.

Da es für die Berufsgruppe der Sozialarbeiter keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, ist der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn nicht zu unterschreiten. Eine Bezahlung nach Tarif gibt es nur, wenn das jeweilige Unternehmen einen Haustarifvertrag hat.

Zu 3)

Der Stadtbezirksrat Mitte hat mit DS 15-0961/2018 einen Änderungsantrag zur DS 0492/2018 beschlossen, mit dem Ziel, für jede Person, die in den Unterkünften untergebracht wird, wird ein Mindestmaß an menschenwürdiger Privatsphäre sicher zu stellen, u.a. dadurch, dass für jede Person ein abschließbarer Spind zur Verfügung gestellt wird und auch die Sanitäreinrichtungen die Privat- und Intimsphäre achten und schützen (Anlage 2).

In den Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose wird bereits heute jedem Bewohner ein Spind, ein Bett, ein Stuhl und pro Zimmer ein Tisch zur Verfügung gestellt. Der Spind ist in der Regel abschließbar. Bei den Sanitäreinrichtungen handelt es sich in der Regel um nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftssanitäranlagen. In Schlichtwohnungen stellt die Verwaltung in der Regel keine Möblierung zur Verfügung. Hier richten die Bewohner im Rahmen ihrer Möglichkeiten und im Rahmen finanzieller Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch ihre Räume selbst ein.

Zu 4)

Der Stadtbezirksrat Mitte hat mit DS 15-0961/2018 einen Änderungsantrag zur DS 0492/2018 beschlossen, mit dem Ziel, in jeder Obdachlosenunterkunft die persönliche Sicherheit der obdachlosen Mitmenschen durch qualifiziertes, tariflich bezahltes Sicherheits- fachpersonal sicher zu stellen (Anlage 2).

In allen Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose wird bereits Sicherheitspersonal durch den Betreiber der Unterkunft eingesetzt. Der Betreiber kann zur Erbringung der von der Landeshauptstadt Hannover geforderten Bewachungsleistung als Nachunternehmer einen eigenen Vertrag mit einem qualifizierten Wachschutzunternehmen schließen oder das Wachpersonal selbst einstellen. Voraussetzung für den Einsatz als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Wachdienst ist die Unterrichtung nach § 34 a GewO und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Es sei denn es gilt für den jeweiligen Arbeitnehmer eine Befreiung (z.B. vorhandene Berufsabschlüsse für das Bewachungsgewerbe etc.). Darüber hinaus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit von den Betreibern auf die besonderen Anforderungen vorbereitet. Eine „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ wird von der Verwaltung nur bei großen Unterkünften mit mehreren Wachdienstmitarbeitern gefordert. Diese werden von den Sicherheitsunternehmen in der Regel als Team- oder Schichtleitungen eingesetzt. Die jeweils geltenden Tariflöhne werden eingehalten. Dort wo Tarifverträge gelten, sind die tariflichen Pflichten einzuhalten und er Verwaltung auf Verlangen nachzuweisen.

In Schlichtwohnungen setzt die Verwaltung kein Wachpersonal ein.

Zu 5)

Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat mit DS 15-1065/2018 einen Änderungsantrag zur DS 0492/2018 beschlossen, mit dem Ziel, abweichend vom Verwaltungsvorschlag Schlichtwohnungen für Obdachlose nicht auf einem Grundstück am Karl-Imhoff-Weg, sondern stattdessen auf dem Grundstück Alvenslebenstraße / Ecke Ferdinand Wallbrecht Straße zu bauen. Die Verwaltung hat für das Grundstück Alvenslebenstraße / Ecke Ferdinand Wallbrecht Straße bereits ein Lärmgutachten beauftragt um eine Bebauung des Grundstücks zu Wohnzwecken festzustellen. Für den Fall, dass als Ergebnis des Lärmgutachtens eine grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks zu Wohnzwecken festgestellt wird, möchte die Verwaltung dem Vorschlag folgen und an der Alvenslebenstraße / Ecke Ferdinand Wallbrecht Straße Schlichtwohnungen für Obdachlose errichten. Falls eine Wohnbebauung des Grundstücks nicht möglich ist, hält die Verwaltung an dem Vorschlag Obdachlosenunterkünfte im Karl-Imhoff-Weg zu errichten fest.

61.44 
Hannover / 23.05.2018