Drucksache Nr. 0492/2018:
Unterkünfte für Obdachlose

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An den Gleichstellungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0492/2018
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Unterkünfte für Obdachlose

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, das in der Begründung geschilderte Unterbringungskonzept für Obdachlose umzusetzen und in diesem Rahmen
1) das Gebäude Podbielskistraße 115 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
2) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Annateich 3 mit Obdachlosen zu belegen.
3) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Bahndamm 67 mit Obdachlosen zu belegen.
4) das Gebäude Langensalzastraße 17 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
5) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 mit Obdachlosen zu belegen.
6) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Seelberg 45 mit Obdachlosen zu belegen.
7) das Gebäude Augustenstraße 10 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
8) auf dem Grundstück Karl-Imhoff-Weg Schlichtwohnungen für obdachlose Familien zu errichten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Unterkunft Langensalzastraße handelt es sich um ein Wohnheim, das ausschließlich für alleinerziehende und alleinstehende obdachlose Frauen vorgehalten werden soll. Die Unterkünfte Lammstraße 3 und Am Seelberg 45 sind für alleinstehende obdachlose Männer vorgesehen. Die Unterkünfte Podbielskistraße, Am Annateich, Am Bahndamm und Karl-Imhoff-Weg sind für obdachlose Familien angedacht.
Im Rahmen der später auszuschreibenden Betreiberverträge soll auf die besonderen Wohn-, Lebens- und Schutzbedürfnisse der unterschiedlichen Personengruppen eingegangen werden.
In der neu zu errichtenden Unterkunft Karl-Imhoff-Weg soll ein Teil der Wohnungen barrierefrei und rollstuhlgerecht gebaut werden. In den Unterkünften Am Annateich und Am Bahndamm sind jeweils 10 Plätze barrierefrei und für die Unterbringung von Rollstuhlfahrerinnen/ Rollstuhlfahrer geeignet. In der Unterkunft Podbielskistraße sind keine barrierefreien Einheiten vorhanden, da jede Einheit über einen eigenen Stufenaufgang verfügt.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen
Vorbemerkungen: Durch die geplanten Nutzungsänderungen entstehen in der Summe keine zusätzlichen Investitionskosten, da die nachstehenden Objekte bereits im Finanzhaushalt unter der Investitionsmaßnahme I31505001 geplant bzw. enthalten sind.
Im Ergebnishaushalt sind aufgrund der sinkenden Flüchtlingszahlen weniger Erträge im Flüchtlingsbereich zu erwarten als ursprünglich veranschlagt. Da jedoch durch die zusätzliche Unterbringung von Obdachlosen in den unten genannten Objekten Gebühren erhoben werden, fallen zusätzliche Erträge an, die im Haushaltsplan 2017/2018 nicht veranschlagt sind. Mindererträge im Flüchtlingsbereich werden somit kompensiert bzw. voraussichtlich überkompensiert.

Podbielskistraße 115
Die Kosten für die Errichtung des Gebäudes Podbielskistraße 115 sind bereits im Finanzhaushalt unter dem PSP-Element I31505001 veranschlagt.

Langensalzastraße 17
Die Kosten für den Umbau bzw. die Sanierung des Gebäudes Langensalzastraße 17 sind bereits im Finanzhaushalt unter dem PSP-Element I31505 veranschlagt.

Am Annateich 3, Am Bahndamm 67, Lammstraße 3 und Am Seelberg 45
Für die Umnutzung der Gebäude fallen keine Investitionskosten an.

Für den Betrieb der Gebäude als Obdachlosenunterkunft fallen zusätzliche Kosten an, die zum Teil bei den Betriebskosten für die Flüchtlingsunterkünfte eingespart werden. Ob sich diese Beträge gegenseitig vollständig aufheben, kann noch nicht abgeschätzt werden; dies wird das Ergebnis von Ausschreibungen bzw. Verhandlungen sein.

Augustenstraße 10
Die Kosten für die Errichtung einer neuen Obdachlosenunterkunft sind im Finanzhaushalt bereits unter dem PSP-Element I31505 veranschlagt. Das Gebäude befindet sich im städtischen Eigentum und muss zur Nutzung als Obdachlosenunterkunft umgebaut werden.
Karl-Imhoff-Weg
Die Kosten für die Errichtung neuer Obdachlosenunterkünfte im Rahmen des Investitionsmemorandums sind im Finanzhaushalt unter dem PSP-Element I31505500 veranschlagt mit einer Höhe von jeweils 2,5 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018.

Für den Betrieb der Unterkünfte Podbielskistraße 115, Langensalzastraße 17, Augustenstraße 10 und Karl-Imhoff-Weg fallen zusätzliche Kosten an, die nicht Gegenstand dieser Drucksache sind.

Begründung des Antrages

Der Rat hat mit Beschluss über den Haushalt 2017 / 2018 und den damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsbegleitantrag H-0184/2017 die Verwaltung beauftragt, in einem transparenten Verfahren zwei Standortvorschläge für zwei neue Obdachlosenunterkünfte zu erarbeiten. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit dieser Drucksache nach. Sie enthält aber auch darüber hinausgehende Vorschläge im Sinne eines Gesamtkonzeptes für dringend erforderliche zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Obdachlosen.

Der notwendige zusätzliche Bedarf an Unterbringungskapazitäten für Obdachlose beträgt 350 Plätze. Dazu kommen 200 weitere Plätze, die als Ersatz für bestehende Unterkünfte notwendig sind. Damit werden insgesamt 550 neue Plätze für die Unterbringung von Obdachlosen benötigt.

Der Gesamtbedarf (siehe Nr. 3) an neuen Unterbringungskapazitäten gliedert sich in

a) zusätzliche Plätze – als neuer Bedarf ( 350 Plätze) und in

b) Ersatzplätze – als Ersatz für wegfallende Plätze an anderer Stelle (200 Plätze).

Im Einzelnen wie folgt:

- ca. 380 Bettplätze für Familien in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen

- davon ca. 210 Plätze als zusätzlicher Bedarf (a)

- davon ca. 50 Plätze als Ersatz für die Unterkunft Alte Peiner Heerstraße 2 (b)

- davon ca. 120 Plätze als Ersatz für die Unterkunft Burgweg 5 (b)

zzgl.

- ca. 100 Bettplätze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende

- davon ca. 50 Plätze für Frauen und Frauen mit Kindern als zusätzlicher Bedarf (a)

- davon ca. 50 Plätze für Männer als zusätzlicher Bedarf (a)

zzgl.

- ca. 70 Plätze für eine Nutzung als Sleep-In

- davon ca. 10 Plätze als Sleep-In für Frauen als zusätzlicher Bedarf (a)

- davon ca. 30 Plätze als Sleep-In für Männer als zusätzlicher Bedarf (a)

- davon ca. 30 Plätze als Sleep-In für Männer als Ersatz für die Notunterkunft

Alter Flughafen (b)

1) Entwicklung Unterbringungszahlen

Die Zahl der untergebrachten Obdachlosen ist von 520 Personen am 31.12.2011 auf 1.133 Personen zum 31.12.2016 gestiegen und hat sich damit in fünf Jahren verdoppelt. Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der unterzubringenden Obdachlosen in den nächsten Jahren weiter um rund 10% jährlich steigen wird.

Die Ursachen für diesen Anstieg sind vielfältig. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 betrug der Anstieg jährlich rund 20% und war vor allem auf Zuwanderungen aus Rumänien zurückzuführen. Seitdem bleibt diese Personengruppe nahezu konstant. In den Jahren 2015 und 2016 betrug der Anstieg jeweils ca. 12%. In 2015 war vor allem ein Anstieg der untergebrachten Obdachlosen mit deutscher Nationalität zu beobachten. Der Anstieg im Jahr 2016 ist überwiegend auf Flüchtlinge zurückzuführen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und aus anderen Kommunen zugewandert sind.

Asylbewerber, die hier in Hannover eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und keine Wohnung finden, verbleiben in der Regel in den Flüchtlingsunterkünften. Auch Ausländer, die außerhalb des Asylverfahrens als Familiennachzug mit einem Visum nach Hannover gekommen sind, werden in Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Obwohl es sich bei beiden Personengruppen im rechtlichen Sinne um Obdachlose handelt, werden sie, aufgrund der Unterbringung in Flüchtlingswohnheimen, nicht bei den oben genannten Zahlen berücksichtigt.

Nicht in den oben genannten Zahlen enthalten sind auch die Personen, die nur für wenige Nächte in einer sogenannten Sleep-In-Einrichtung übernachten. Das Männerwohnheim in der Wörthstraße verfügt über ein Sleep-In, in dem 36 Personen ohne Zuweisung übernachten können und am nächsten Morgen die Unterkunft wieder verlassen müssen. Bereits seit dem Winter 2012/2013 mussten in den Wintermonaten zusätzlich Betten in die Zimmer gestellt werden, um Platz für 50 Übernachtungen zu bieten. Seitdem sind diese 50 Plätze in den Wintermonaten häufig voll ausgelastet. Aufgrund des großen Bedarfs hat die Verwaltung im Dezember 2016 die ehemalige Notunterkunft für Flüchtlinge „Alter Flughafen“, ebenfalls für solche Übernachtungen zur Verfügung gestellt. Obwohl diese Unterkunft erst geöffnet wird, wenn alle Plätze in der Wörthstraße belegt sind, übernachten dort in den kalten Monaten bisweilen zwischen 20 und 40 Personen.

Der Wohnungsmarkt in Hannover ist im Segment der preiswerten Wohnungen und hier insbesondere bei Wohnungen für Einzelpersonen und großen Familien angespannt.

Bei der kommunalen Wohnungsvermittlung sinkt die Vermittlungsquote jährlich, weil immer mehr Antragsteller immer weniger freigemeldeten Wohnungen gegenüberstehen. Wer aufgrund von Mietschulden in Hannover seine Wohnung verliert, bekommt von den größeren Wohnungsgesellschaften in der Regel keinen Mietvertrag mehr. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Region Hannover als zuständige Behörde für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten seit einigen Jahren den Schwerpunkt auf ambulante Hilfen setzt und stationäre Plätze in der Wohnungslosenhilfe zumindest nicht weiter aufstockt.

2) Entwicklung der Kapazitäten

2011 verfügte die LHH über 142 Schlichtwohnungen, in denen 290 Personen lebten. Dazu kommen die beiden Männerwohnheime Schulenburger Landstraße 335 und Wörthstraße 10, die Unterkunft für obdachlose Frauen im Vinnhorster Weg 73 A sowie eine Gemeinschaftsunterkunft für Paare / Familien im Burgweg 13.

Vor dem Hintergrund der Zuwanderungen aus Rumänien wurde die ehemalige Flüchtlingsunterkunft „Alte Peiner Heerstraße 2“ wieder reaktiviert, die Modulanlage im Burgweg 13 um einen zweiten Teil vergrößert und die ehemalige Paul-Dormann-Schule im Burgweg 5 für die Unterbringung hergerichtet.

Aufgrund der weiter steigenden Zahlen wurde das Dachgeschoss in der Unterkunft Wörthstraße 10 ausgebaut und eine zusätzliche Unterkunft für Frauen in der Winkelriede 14 eingerichtet. Darüber hinaus wurden in den letzten 3 Jahren 68 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt für Unterbringungszwecke angemietet.

Insgesamt verfügt die LHH damit derzeit (31.03.2017) über 210 Wohnungen, in denen 601 Personen untergebracht sind. Dazu kommen 211 Unterkunftsplätze für Männer, 61 Plätze für Frauen und 190 Plätze für Paare / Familien in Gemeinschaftsunterkünften. Die insgesamt 461 Plätze in Gemeinschaftsunterkünfte sind mit 517 Personen belegt.

Damit sind die vorhandenen Kapazitäten nicht nur restlos ausgeschöpft sondern mit 56 Personen überbelegt. In jüngster Vergangenheit mussten bereits einige Obdachlose mangels freier Plätze über einen längeren Zeitraum im Sleep-In übernachten oder vereinzelt in Flüchtlingswohnheimen untergebracht werden.

3) Bedarf

Der oben geschilderte Gesamtbedarf von 550 Plätzen teilt sich auf in 350 zusätzliche Plätze -a) und 200 Plätze, die als Ersatz für bestehende Unterkünfte notwendig sind –b).

Ersetzt werden muss die Unterkunft Alte Peiner Heerstraße. Die Unterkunft ist abgängig und baulich nicht mehr instand zu setzen. Der Abbau verbunden mit einem Ersatzneubau in der unmittelbaren Nachbarschaft war bereits Gegenstand der Drucksache „Abschluss eines Mietvertrages und Austausch eines Standortes einer Flüchtlingsunterkunft“ (DS 0240/2016).

Ersatz ist auch für die Unterkunft Burgweg 5 notwendig. Hierbei handelt es sich um die ehemalige Paul-Dormann-Schule, die mangels Alternative 2014 kurzfristig für Unterbringungszwecke hergerichtet wurde. Die Gebäudesubstanz ist in einem schlechten Zustand, die Ver- und Entsorgungsleitungen werden der Nutzung nicht gerecht. Mit Blick auf den Denkmalschutz betragen die Kosten für die dringendsten Instandsetzungsmaßnahmen mindestens 2 Mio. €. Da aber selbst nach einer solchen Sanierung das Gebäude immer noch eine ehemalige Schule ist, in der die Bewohner mit bis zu 8 Personen in einem Klassenzimmer leben müssen, soll das Gebäude aufgegeben werden.

Auch die im letzten Winter eingerichteten Sleep-In Plätze im Alten Flughafen müssen ersetzt werden. Beim Alten Flughafen handelt es sich um eine Notunterkunft für Flüchtlinge. Sie wird auch weiterhin als Reserveunterkunft benötigt. Für eine dauerhafte Unterbringung von Obdachlosen ist sie nicht geeignet. Auch eine Nutzung als Sleep-In wie im vergangenen Winter ist aufgrund der Größe der Unterkunft auf Dauer nicht wirtschaftlich.

Ein Ersatz dieser drei Unterkünfte ist noch in diesem Jahr notwendig.

Von den 350 zusätzlich notwendigen Plätzen sind 230 Plätze ebenfalls möglichst noch in diesem Jahr zu schaffen. Allein 56 Plätze sind kurzfristig notwendig, um die Überbelegung abzubauen. Die übrigen 174 Plätze decken knapp den gestiegenen Bedarf der Jahre 2017 und 2018. Die weiteren 120 Plätze werden erst im Jahr 2019 benötigt.

4) Unterkünfte

Aus den Erfahrungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen muss davon ausgegangen werden, dass für die Errichtung einer neuen Unterkunft von einem Standortvorschlag bis zur Inbetriebnahme der neuen Unterkunft in der Regel mehr als 24 Monate benötigt werden. Die zusätzlichen Plätze für Obdachlose werden allerdings überwiegend schneller benötigt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Platzbedarf in derzeit als Flüchtlingswohnheim genutzten Unterkünften abzudecken.

Im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung arbeitet die Verwaltung derzeit an der Umsetzung der Drucksache „Aktualisierung von Beschlüssen zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungen“ (DS 2087/2016). Es werden mehrere Unterkünfte abgebaut (Notunterkünfte, auslaufende Mietverträge u. ä.) und dafür neue Unterkünfte in Betrieb genommen.

Während die meisten neuen Unterkünfte voraussichtlich in den nächsten 7 Monaten in Betrieb gehen, müssen einige Notunterkünfte erst Mitte / Ende 2018 (das Gebäude auf dem Siloah-Gelände erst 2019) geschlossen werden. Es wird deshalb zunächst Kapazitätsüberhänge geben. Für den Zeitraum bis etwa Mitte 2018 wird die Kapazität für Flüchtlinge deutlich über der Zielzahl von 5.000 Plätzen liegen.

Mit den vorgeschlagenen Umnutzungen für Obdachlose fallen rund 350 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen weg. Für die Dauer der Kapazitätsüberhänge ist der Wegfall dieser Plätze unproblematisch. Ob die Stadt dauerhaft auf diese Plätze verzichten kann oder doch durch weitere neue Unterkünfte einen Ausgleich schaffen muss, ist in Zusammenhang mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen gesondert zu betrachten. Dabei sind auch mögliche Reservegebäude und -flächen wie in der DS 2087/2016 geschildert mit einzubeziehen. Hierfür wird die Verwaltung zu gegebener Zeit eine gesonderte Drucksache vorlegen.

Bei der Auswahl der zu nutzenden Flüchtlingsunterkünfte wurden in erster Linie die folgenden Kriterien berücksichtigt:

Bei der Unterbringung von Obdachlosen handelt es sich um eine dauerhafte Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Hannover. Im Vergleich zu der Unterbringung von Flüchtlingen ist die Zahl der untergebrachten Personen nicht solchen Schwankungen unterlegen. Sie hängt deutlich stärker vom kommunalen Wohnungsmarkt als vom weltpolitischen Geschehen ab. Dieses spricht dafür, Obdachlose in erster Linie in dauerhaften Gebäuden und nicht in Gebäuden mit befristeten Standzeiten unterzubringen.

Viele der im letzten Jahr errichteten und derzeit noch im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkünfte können aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden. Sie konnten in der Regel nur durch Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch, die aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geschaffen wurden, errichtet werden.

Für die Unterbringung von Familien werden Wohnheime mit Wohnungen oder abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich benötigt.

Für die Unterbringung von alleinstehenden Männern und Frauen werden Ein- und Zweibettzimmer in klassischen Wohnheimgrundrissen benötigt.

Bei Unterkünften die derzeit als Flüchtlingswohnheim betrieben werden , sollen die derzeitigen Bewohner auf die übrigen Unterkünfte verteilt bzw. in den derzeit noch im Bau befindlichen neuen Unterkünften untergebracht werden. Bei der Umsetzung von Flüchtlingsfamilien wird versucht, diese in räumlicher Nähe zur bisherigen Unterkunft unterzubringen um einen evtl. Schulwechsel zu vermeiden. Dies hängt allerdings von den dann freien Plätzen in den Unterkünften ab.

Alte Peiner Heerstraße

Rund 80 Plätze für Familien werden in einer neuen Modulanlage an der Alten Peiner Heerstraße entstehen. Das Vorhaben wurde bereits mit der DS 0240/2016 beschlossen, wird aber hier zur Vollständigkeit mit aufgeführt.

Podbielskistraße

Die Unterkunft Podbielskistraße 115 bietet rund 120 Plätze für obdachlose Familien.

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Dort wird gegenwärtig ein Flüchtlingswohnheim in Modulbauweise errichtet. Die Unterkunft besteht aus vier Gebäudeteilen. Ein Gebäude wird als sog. Gemeinschaftshaus errichtet. Dort befinden sich der Gemeinschaftsraum der Unterkunft, Besprechungs-/ Schulungsräume und vier Büroräume mit fünf Arbeitsplätzen für die Sozialarbeit. Die restlichen drei Gebäude dienen ausschließlich der Unterbringung. Diese verfügen über insgesamt 39 Wohneinheiten für 3 bis 5 Personen. Jede Wohneinheit verfügt über ein eignes Bad und eine Küche.

Bauplanungsrechtlich ist hier grundsätzlich eine dauerhafte Nutzung zu sozialen Zwecken, beispielsweise als Obdachlosenwohnheim, zulässig. Dies unterscheidet die Unterkunft von allen anderen derzeit noch im Bau befindlichen Modulanlagen, weil diese in der Regel nur durch Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch möglich sind, die aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geschaffen wurden.

Nicht zuletzt aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen ist an diesem Standort eine Anlage in Modulbauweise errichtet worden, deren Standzeit nicht dauerhaft, sondern temporär geplant ist. Die beabsichtigte Nutzungsänderung (Obdach statt Flüchtlinge) ändert an dieser grundsätzlichen Absicht nichts. Sobald die Anlage für diesen Zweck nicht mehr benötigt wird, wird sie zurückgebaut und das Grundstück wieder dem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt.

Am Annateich

Die Unterkunft Am Annateich bietet rund 45 Plätze für obdachlose Familien.

Das Gebäude wurde 2014 als Flüchtlingswohnheim in fester Bauweise errichtet. Es ist bis zum 20.02.2023 von der GBH angemietet und geht anschließend in das Eigentum der Stadt über. Die Unterkunft gliedert sich in 11 Wohneinheiten. Hiervon wird eine Wohneinheit als Verwaltungseinheit genutzt. Diese verfügt über drei Büroräume für die Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter, eine Pforte für den Wachdienst, Lager- und Technikraum, ein ca. 29 m² großer Gemeinschaftsraum und ein gemeinschaftlich zu nutzender Wäscheraum mit Waschmaschinen und Trocknern. Die übrigen 10 Wohneinheiten dienen ausschließlich der Unterbringung von 4 bis 5 Personen. Jede Wohneinheit verfügt über Einzelzimmer, ein eignes Bad und eine Küche. Zwei Wohneinheiten sind barrierefrei.

Der derzeitige Betreibervertrag soll im Verhandlungsverfahren für die neue Personengruppe geändert werden.

Am Bahndamm

Die Unterkunft Am Bahndamm bietet rund 45 Plätze für obdachlose Familien.

Das Gebäude wurde 2016 als Flüchtlingswohnheim in fester Bauweise errichtet. Es ist bis zum 18.09.2029 von der GBH angemietet. Nach einer Verlängerungszeit von zwei Jahren oder einer Entschädigungszahlung geht das Gebäude in das Eigentum der Stadt über.

Die Unterkunft gliedert sich in 11 Wohneinheiten. Hiervon wird eine Wohneinheit als Verwaltungseinheit genutzt. Diese verfügt über zwei Büros für die Sozialarbeit sowie über einen Pförtnerraum für den Hausmeister bzw. den Wachdienst, wo sich auch der Haupteingang des Wohnheimes befindet. Zudem sind ein Personalraum, zwei Personaltoiletten, ein knapp 58 m² großer Gemeinschaftsraum sowie ein gemeinschaftlich zu nutzender Wäscheraum vorhanden. Die übrigen 10 Wohneinheiten dienen ausschließlich der Unterbringung von 4 bis 5 Personen. Jede Wohneinheit verfügt über ein eignes Bad und eine Küche. Zwei Wohneinheiten sind barrierefrei.

Der derzeitige Betreibervertrag soll im Verhandlungsverfahren für die neue Personengruppe geändert werden.

Langensalzastraße

Der Bedarf von 50 Plätzen für Frauen bzw. Frauen mit Kindern soll in der Langensalzastraße abgedeckt werden. Darüber hinaus sollen auch 10 Bewohnerinnen der Frauenunterkunft Vinnhorster Weg in die Langensalzastraße umziehen, damit diese 10 Plätze im Vinnhorster Weg dann als zusätzliche Sleep-In-Plätze zur Verfügung stehen. Insgesamt hat die Langensalzastraße eine Kapazität von 60 Plätzen.

Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt und wurde bis 2014 als Verwaltungsgebäude für den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün genutzt. Das Gebäude wurde von Grund auf saniert und zu Unterbringungszwecken umgebaut. Es ist seit August 2017 fertiggestellt.

Während das 2. und 3. OG ausschließlich aus Einzelzimmern sowie mehreren gemeinschaftlichen Sanitärräumen und Küchen besteht, gibt es im Erdgeschoss und im 1. OG auch mehrere abgeschlossene Bereich mit eigener Küche und eigenen Sanitärbereichen, die sich sowohl für eine Nutzung als Wohngemeinschaft als auch für eine Familie (Frau mit Kindern) eignet. Zudem gibt es auf allen vier Etagen einen Gemeinschaftsraum, so dass bei Bedarf auch Platz für eine niedrigschwellige Kinderbetreuung eingerichtet werden könnte.

Lammstraße

In der Unterkunft Lammstraße können rund 40 obdachlose Männer untergebracht werden.

Das derzeit als Flüchtlingswohnheim genutzte Gebäude befindet sich im städtischen Eigentum und liegt im Stadtbezirk Mitte. Der derzeitige Betreibervertrag ist ausgelaufen und wird bis zur Entscheidung über diese Drucksache verlängert und anschließend für Obdachlose ausgeschrieben.

Das ehemalige Hotel Flamme besteht aus 23 Bewohnerzimmern. Es stehen 15 Doppelzimmer und 8 Einzelzimmer zur Verfügung, welche sich auf zwei Etagen verteilen. Im Empfangsbereich des Hochparterres befinden sich eine Pforte für den Wach- und Hausdienst sowie nebenan ein Büro für die Sozialarbeit.

Das erste Kellergeschoss setzt sich aus einem gemeinschaftlich zu nutzenden Aufenthaltsraum, einer Küche und Sanitäranlagen für die Sozialarbeit, einem Raum für den Hausdienst sowie einem Lagerraum zusammen. Im zweiten Kellergeschoss sind eine Gemeinschaftsküche und ein Waschraum mit sechs Waschmaschinen und drei Trocknern. Bis auf zwei Einzelzimmer besitzen alle Bewohnerzimmer ein eigenes Bad. Den beiden Einzelzimmern ist jeweils ein eigenes Bad auf dem Flur zugeordnet.

Die Raumaufteilung in dieser Unterkunft eignet sich deshalb besonders gut für die Unterbringung von alleinstehenden obdachlosen Männern.

Am Seelberg

Die Unterkunft Am Seelberg bietet rund 40 Plätze für obdachlose Männer. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes sollen rund 30 Bewohner der Unterkunft Wörthstraße in die Unterkunft Am Seelberg ziehen. Die dadurch in der Wörthstraße frei werdenden Plätze sollen als zusätzliche Sleep-In-Plätze genutzt werden. Auf diesem Wege kann der Bedarf an Sleep-In-Plätzen in einer Unterkunft in zentraler Lage konzentriert werden.

Das derzeit als Flüchtlingswohnheim genutzte Gebäude Am Seelberg ist noch bis zum 31.12.2021 von der Stadt angemietet. Die Unterkunft verfügt über zwei Geschosse. Im Erdgeschoss befinden sich neben Bewohnerzimmern, die Büroräume für die Sozialarbeit und den Wachdienst. Die Gemeinschaftsküche befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss sowie die Waschmaschinen und Trockner. Im Erdgeschoss sind neun Bewohnerzimmer für zwei Personen, im ersten Obergeschoss elf Bewohnerzimmer für zwei Personen und ein Einzelzimmer vorhanden. Jedes Bewohnerzimmer verfügt über eine eigene ebenerdige Dusche und über eine Toilette.

Die Raumaufteilung in dieser Unterkunft eignet sich deshalb besonders gut für die Unterbringung von alleinstehenden obdachlosen Männern.

Der derzeitige Betreibervertrag soll im Verhandlungsverfahren für die neue Personengruppe geändert werden.

Augustenstraße

In dem Gebäude Augustenstraße können im Rahmen eines Umbaus 30 Übernachtungsplätze (Sleep-In) für obdachlose Männer geschaffen werden.

Das ehemals als Betriebsstätte von aha genutzte Gebäude Augustenstraße ist im Eigentum der Stadt und wurde bisher als Interimsgebäude für den Fixpunkt genutzt, der mittlerweile auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks neu errichtet wurde. Das Gebäude soll umgebaut werden, um dort in zentraler Lage zusätzliche Sleep-In-Plätze zu schaffen. Soweit es die Nachfrage erlaubt, ist geplant diese Unterkunft nur in den Wintermonaten zu betreiben und in den Sommermonaten zu schließen. Damit kann auf die deutlich höhere Nachfrage nach Sleep-In-Plätzen im Winterhalbjahr reagiert werden.

Karl-Imhoff-Weg

Rund 90 Plätze für obdachlose Familien sollen als neue Schlichtwohnungen im Karl-Imhoff-Weg entstehen.

Das Grundstück Karl-Imhoff-Weg ist für eine Wohnbebauung vorgesehen und eignet sich aufgrund des Zuschnitts für eine Bebauung mit Wohnungen. Dort sollen Schlichtwohnungen in unterschiedlicher Größe in Zeilenbauweise entstehen. Schlichtwohnungen verfügen über verhältnismäßig kleine Grundrisse und eine einfache Ausstattung. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Jahr 2019/2020 erfolgen können.

Wie auch in anderen Schlichtwohngebieten wird es dort keine feste soziale Betreuung geben. Die Wohnungen werden durch die Stadt verwaltet.

Für die Unterkünfte Podbielskistraße, Langensalzastraße und Lammstraße werden nach der Beschlussfassung dieser Drucksache die entsprechenden Betreiberverträge öffentlich ausgeschrieben und erst nach Beschlussfassung durch die politischen Gremien abgeschlossen. Die Verwaltung prüft eine vorzeitige Inbetriebnahme mittels Übergangsverträgen. Die im Rahmen des Haushaltsbegleitantrages H-0184/2017 vorgesehene Bewertung der Ausschreibung mit 65 Prozent für ein soziales Konzept wird für diese Ausschreibungen noch nicht möglich sein. Deshalb sollen die Verträge zunächst nur mit einer Laufzeit von ca. 18 Monaten abgeschlossen werden. Diesen Zeitraum will die Verwaltung nutzen, um die Vergabepraxis entsprechend des Haushaltsbegleitantrages umzustellen und neue Ausschreibungen durchzuführen.

61.44 
Hannover / 22.02.2018