Drucksache Nr. 0483/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Schließung von "Escape-Rooms" durch die Stadt Hannover
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.4.3.

Inhalt der Drucksache:

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0483/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Schließung von "Escape-Rooms" durch die Stadt Hannover
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.4.3.

Nach der Tragödie mit 5 Toten in einem polnischen Escape-Room hieß es zunächst, dass es bei den hannoverschen Escape-Rooms keine Probleme gäbe. Die Betreiber versicherten, dass die einzelnen Räume mit Feuerlöschern ausgestattet und dass alle Räume brandschutztechnisch kontrolliert und abgenommen worden seien.

Anfang Februar jedoch wurden gleich mehrere Escape-Rooms in Hannover vom Bauamt der Stadt geschlossen, da die Einrichtungen nicht über die "entsprechenden Baugenehmigungen" - also speziell auf Escape-Rooms zugeschnittene Baugenehmigungen- verfügen würden.

Ferner wurde u.a. das Fehlen von zusätzlichen Fluchtwegen vom Bauamt der Stadt beanstandet.

Weiteres Ungemach droht den Betreibern durch Überlegungen, die Escape-Rooms zukünftig als "Vergnügungsstätten" zu deklarieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Hat sich die Verwaltung im Vorfeld mit anderen Städten abgesprochen/ beraten, bevor die hannoverschen Escape-Rooms geschlossen wurden?

2) Warum sollen Escape- Rooms in Hannover Vergnügungsstätten sein und in Hildesheim, Braunschweig oder Wolfsburg nicht?


3) Seit wann gibt es eine Bauordnung bzw. Baugenehmigungen explizit für Escape- Rooms?

Jens Böning
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Vorbemerkung:

Grundlage für die Entscheidung, die Escape-Rooms zu schließen, waren fehlende Baugenehmigungen (Antrag auf Nutzungsänderung) und damit die formelle Illegalität der betroffenen Betriebe. Ob es sich bei Escape-Rooms um Vergnügungsstätten handelt, war für die Untersagung der Nutzungen zunächst nicht ausschlaggebend.

In einem der Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt Hannover bestätigt.

Dies vorweg genommen beantworten wir die Anfrage wie folgt:


Frage 1: Hat sich die Verwaltung im Vorfeld mit anderen Städten abgesprochen/ beraten, bevor die hannoverschen Escape-Rooms geschlossen wurden?

Eine Abstimmung mit anderen Städten ist vor Erlass der Verfügungen nicht erfolgt.


Frage 2: Warum sollen Escape-Rooms in Hannover Vergnügungsstätten sein und in Hildesheim, Braunschweig oder Wolfsburg nicht?


Die Rechtsauffassung der Städte Hildesheim, Braunschweig oder Wolfsburg ist hier nicht bekannt. Bei Vergnügungsstätten handelt es sich grundsätzlich um gewerbliche Betriebe, die einer bestimmten Freizeitunterhaltung der Kundinnen / Kunden dienen. Dies könnten zum Beispiel Amüsierbetriebe, Diskotheken oder auch Spielhallen sein. Auch Escape-Rooms können entsprechend der Betriebsbeschreibung und oder oder der konkreten Nutzung hierunter fallen.


Frage 3: Seit wann gibt es eine Bauordnung bzw. Baugenehmigungen explizit für Escape-Rooms?

Da Escape-Rooms eine vergleichsweise neue Nutzungsart ist, ist diese bisher nicht explizit im Baurecht erwähnt.

Jedoch bedarf es bei der Änderung einer baulichen Anlage bzw. deren Nutzung, wie im Falle der vorliegenden Nutzungen von Escape-Rooms, eines entsprechenden Nutzungsänderungsantrags. D.h. jede Vollziehung einer mindestens teilweise neuen Zweckbestimmung bedarf eines erneuten Antrages auf Nutzungsänderung.