Drucksache Nr. 0480/2022 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Sachstand Schottergärten
in der Ratssitzung am 31.03.2022, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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0480/2022 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die PARTEI & Volt zum Sachstand Schottergärten
in der Ratssitzung am 31.03.2022, TOP 3.4.

In der DS 15-0633/2021 F1 zum Umgang mit Schottergärten gab die Verwaltung folgendes bekannt (Zitat): “Wie ausgeführt besteht bereits ein Verbot. Die Verwaltung avisiert, dieses Verbot zukünftig zu kontrollieren und ggfs. im Rahmen des sogenannten bauaufsichtlichen Einschreitens der Gestalt zu ahnden, dass die Grundstückseigentümer*innen dazu gebracht werden, die Schottergärten zu beseitigen. Dabei erhält allerdings jede*r Grundstückseigentümer*in zunächst im Rahmen eines Anhörungsschreibens die Möglichkeit, den Schottergarten freiwillig zu beseitigen, bevor es zu einer Ordnungsverfügung kommt.

Allerdings erfordert die Kontrolle von Schottergärten ein systematisches Vorgehen.

Hierfür benötigt die Bauordnung Personal. Entsprechende Stellenausschreibungen laufen bereits. Wenn die Stellen besetzt sind, kann mit einer systematischen Kontrolle von Schottergärten begonnen werden.”

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Stellen waren geplant und wie viele Stellen sind zum jetzigen Tag besetzt?

2. Wie viele Kontrollen wurden durchgeführt, wie viele Anhörungsschreiben gab es, wie viele Schottergärten wurden freiwillig beseitigt und in wie vielen Fällen kam es zu einer Ordnungsverfügung?

3. Mit welcher Systematik werden die Kontrollen in der Zukunft erfolgen (Anlegen eines Katasters, regelmäßige Prüfungen etc pp)?

Juli Klippert
Fraktionsvorsitz

Text der Antwort

Vorbemerkung:

Schottergärten sind ökologisch wertlos und schlecht für das Klima. Für Insekten bieten die Steinschüttungen kaum Lebensraum, Vögel finden keinen Unterschlupf. Zudem wärmen sich die Flächen im Sommer bei Sonnenschein stark auf und speichern Hitze, anstatt temperaturausgleichend zu wirken. Auch wichtige Funktionen wie die Sauerstoffproduktion, die Wasserspeicherung oder die Filterfunktion des Bodens werden erheblich beeinträchtigt.

Zudem sind Schottergärten bauordnungsrechtlich verboten, da § 9 Abs. 2 NBauO vorschreibt, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen. Allerdings wird diese Vorschrift im präventiv häufig von Gesetzes wegen anzuwendenden vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft, da die Vorschrift nicht zum gesetzlich abschließend vorgeschriebenen Prüfumfang gehört. Somit fallen Verstöße im präventiven Baugenehmigungsverfahren häufig nicht auf, sondern nur dann, wenn repressiv baupolizeiliche Kontrollen durchgeführt werden.

Aus diesem Grund fügt die Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover bereits seit geraumer Zeit Baugenehmigungen den Informationsflyer „Grün statt grau! Hannover ohne Schottergärten“ bei, um für das Thema zu sensibilisieren und Bauherr*innen darüber aufzuklären, warum Schottergärten ökologisch und klimatisch schädlich und baurechtlich verboten sind.

Um darüber hinaus diesem wichtigen Thema insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel Nachdruck zu verleihen, hat sich das Baudezernat zudem entschieden, systematisch gegen bestehende Schottergärten baupolizeilich über Ordnungsverfahren einzuschreiten. In diesem Kontext bewegen sich die gestellten Fragen, die wir vor dem Hintergrund des Vorgesagten wie folgt beantworten:

Frage 1: Wie viele Stellen waren geplant und wie viele Stellen sind bis zum jetzigen Tag besetzt?
Es wurden zwei Stellen im Bereich Bauordnung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung eingerichtet. Eine Stelle ist die einer Verwaltungskraft für die Durchführung der baurechtlichen Ordnungsverfahren und die zweite Stelle eine für eine*n Techniker*in/Handwerksmeister*in als Außendienstmitarbeiter*innen für die Kontrollen und Feststellungen vor Ort.

Die Stelle der Verwaltungskraft ist besetzt, es wurde hier bereits ein umfassendes Konzept für die Kontrollen erstellt. Die zweite Stelle für den Außendienst konnte im ersten Anlauf nicht besetzt werden, da die einzige, geeignete Bewerberin abgesagt hat. Diese Stelle wird derzeit erneut ausgeschrieben.

Frage 2: Wie viele Kontrollen wurden durchgeführt, wie viele Anhörungsschreiben gab es, wie viele Schottergärten wurden freiwillig beseitigt und in wie vielen Fällen kam es zu einer Ordnungsverfügung?

Wie bereits in der Vergangenheit kommuniziert, werden die Kontrollen starten, sobald beide vorgenannten Stellen besetzt sind. Aufgrund der hohen Auslastung kann das vorhandene Personal diese Zusatzaufgaben nicht zusätzlich wahrnehmen.
Frage 3: Mit welcher Systematik werden die Kontrollen in der Zukunft erfolgen (Anlegen eines Katasters, regelmäßige Prüfungen etc pp)?
Wie zu Frage 1 ausgeführt, wurde ein umfassendes Konzept erstellt, wie vorgegangen werden soll.

Dieses sieht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes beim ordnungsbehördlichen Einschreiten vor, dass zunächst mittels Luftbildauswertung und unter Berücksichtigung eingegangener Hinweise systematisch stadtteilweise kontrolliert wird. Hierbei werden in einer noch festzulegenden Reihenfolge die Stadtteile systematisch mittels der Hinweise aus der Luftbildauswertung und den Hinweisen auf Schottergärten kontrolliert und entsprechende Feststellungen gerichtsfest dokumentiert. Grundstücke werden dabei nur dann betreten, wenn die vorherige Auswertung ergeben hat, dass es Hinweise auf Schottergärten gibt.

Sodann erhalten betroffene Eigentümer*innen ein Anhörungsschreiben und gleichzeitig die Möglichkeit, die Schottergärten freiwillig zu entfernen. Es gilt der Grundsatz „Aufklärung vor Eingreifen.“ Nur wenn eine freiwillige Beseitigung verbotener Schottergärten nicht erfolgt, kommt es zu einer baupolizeilichen Ordnungsverfügung.

Aufgrund der sehr hohen Anzahl bebauter Grundstücke in der Landeshauptstadt Hannover gehen wir davon aus, dass die Kontrollen mehrere Jahre dauern werden. Eine regelmäßige Wiederholung ist vor diesem Hintergrund noch nicht angedacht. Ein Kataster soll nicht angelegt werden, allerdings werden die durchgeführten Ordnungsverfahren systematisch stadtteilweise erfasst, sodass sich so ein Überblick über entsprechende Verstöße ergibt.

Bei Interesse kann das Baudezernat in einer der folgenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen das Konzept zur Überprüfung und Ahndung von Schottergärten auf dem Gebiet der LHH gern ausführlich darstellen.