Drucksache Nr. 0478/2018:
Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
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0478/2018
2
 

Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung:

Mit der vorliegenden Drucksache werden dem Rat der Landeshauptstadt folgende Änderungen der Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

1. Die Geschäftsordnungskommission hat sich in ihrer Sitzung am 07.09.2017 darauf verständigt, dass dem Sportausschuss künftig ein weiteres beratendes Mitglied als Vertreterin bzw. Vertreter des Behinderten Sportverbandes Niedersachsen e.V. mit Sitz in Hannover angehören soll. Mit der vorgeschlagenen Änderung in § 38 Abs. 1 GO wird diese Absprache in die Geschäftsordnung übernommen.

2. In § 8 lit. g) GO wird der Begriff der „Bürgerbefragungen“ durch den im Zuge der jüngsten NKomVG-Novelle in § 35 NKomVG verwandten Begriff der „Einwohnerbefragungen“ ersetzt.
3. In den §§ 13, 20, 45 und 46 GO wird die kommunalverfassungsrechtliche Gleichstellung der Rechte von Fraktionen und Gruppen, die bereits im Wortlaut der übrigen Regelungen der GO berücksichtigt und in der Anwendungspraxis der o.g. Regelungen entsprechend gehandhabt wurde, redaktionell auch im Wortlaut klargestellt.

4. § 44 GO wird an den aktuellen Sachstand der Sanierungsgebiete angepasst. Hierzu entfällt Absatz 1, da infolge der Aufhebung der Sanierungssatzung Vahrenheide-Ost (DS 1434/2013) die betreffende Sanierungskommission ihre Tätigkeit eingestellt hat. In Absatz 2 wird Satz 3 gestrichen, da das dort in Bezug genommene ehemalige Conti-Gelände aufgrund der Satzung über die Teilaufhebung des Sanierungsgebietes Limmer (DS 0953/2016) nicht mehr vom festgelegten Sanierungsgebiet Limmer umfasst ist.
5. In § 47 Abs. 1 GO wird die sinngemäße Anwendung der Verfahrensbestimmungen des Rates auch für das Verfahren der Geschäftsordnungskommission klargestellt.
6. Ferner schlägt die Verwaltung vor, die in § 47 Abs. 3 Satz 1 GO normierte Anforderung an die Übermittlung elektronischer Dokumente zu vereinfachen. Das Erfordernis einer „qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz“ hat sich in der Anwendungspraxis als Nutzungshemmnis erwiesen, sowohl in Bezug auf die hierfür erforderlichen Soft- und Hardware-Voraussetzungen als auch die organisatorischen und technischen Anforderungen bei der Verwendung der Signaturkarten und elektronischen Zertifikate.

Die vorgeschlagene Neufassung berücksichtigt das von OE 18.52 neu entwickelte Verfahren zur sicheren Anmeldung am städtischen Datennetz, das den Rats- und Stadtbezirksratsmitgliedern künftig die Stellung von Anträgen bzw. Anfragen auf einfachem Weg mit Hilfe einer „elektronischen Signatur“ (i.S. der Definition des Art. 3 Zf. 10 der EU-VO 910/2014) ermöglichen wird.

Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Geschäftsordnungsregelungen ist als Anlage 2 beigefügt.
30.1  / 18.60
Hannover / 20.02.2018