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Einrichtung einer Kleinen Kindertagesstätte 'Strandläufer' mit 10 Krippenplätzen in der Schwesternhausstraße
Antrag,
zu beschließen,
- der Einrichtung einer Kleinen Kindertagesstätte "Strandläufer" mit 10 Krippenplätzen für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in Ganztags-Betreuung am Standort Schwesternhausstrasse 10 in 30173 Hannover (Stadtteil Bult) in Trägerschaft des Krabbe-l-ino e.V. zuzustimmen und
- dem Träger für diese Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.05.2014, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.36501.001.2 | |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
2.800,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-2.800,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
280,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
70,00 € |
Transferaufwendungen |
95.720,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-96.070,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-96.070,00 € |
|
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 2.800,- € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.
Begründung des Antrages
Der Krabbe-l-ino e.V. ist bereits Träger einer Kleinen Kindertagesstätte (KKT) mit 10 Krippenplätzen und einer Hortgruppe mit 20 Plätzen in der Südstadt. Beide Einrichtungen werden von Eltern gut angenommen und haben sich im Stadtbezirk etabliert. Da der Stadtbezirk Südstadt-Bult einen hohen Bedarf an Krippenplätzen aufweist, plant der Verein eine weitere KKT einzurichten und hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
Der Trägerverein hat seit geraumer Zeit mit der studentischen Selbstverwaltung des Studentenwohnheimes der tierärztlichen Hochschule in der Schwesternhausstraße Verhandlungen über die Nutzung von Räumlichkeiten zum Betrieb dieser KKT geführt. Diese Räumlichkeiten, die bereits als Betreuungseinrichtung genutzt wurden, werden zur Zeit vom Träger saniert und entsprechend umgebaut. Für die Baumaßnahme wurden investive Zuschüsse des Landes und der Region Hannover beantragt.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis ist in Aussicht gestellt worden. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Die Schaffung dieser zusätzlichen Krippenplätze trägt zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot und der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz bei.
51.42
Hannover / 27.02.2014