Drucksache Nr. 0465/2019:
Änderung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0465/2019
3
 

Änderung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung)

Antrag,

die Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII - Anlage 1 - rückwirkend zum 01.01.2019 zu beschließen.

Die bisherigen Regelungen aus der Beschlussdrucksache Nr. 0835/2013 werden durch diese Förderrichtlinie ersetzt (s. Anlage 2).

Die finanziellen Änderungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Jugendwohnbegleitung richtet sich generell an alle Geschlechter. Die Förderrichtlinie nennt ausdrücklich in ihrem Ziel, dass die Landeshauptstadt Hannover Maßnahmen der Jugendwohnbegleitung nur begünstigt, wenn die vorgehaltenen Hilfen zur Integration junger Menschen geschlechtsspezifische Belange besonders berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36303
Jugendschutz
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 458.972,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -458.972,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -458.972,00 €
Die Aufwendungen sind bereits im vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 13.12.2018 beschlossenen Doppelhaushalt für 2019/2020 berücksichtigt.

Im Teilhaushalt 51 Jugend und Familie sind dafür im Produkt 36303 Jugendschutz für das Jahr 2019 Mittel in Höhe von 458.972,00 Euro (eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 23.977,00 Euro) und für das Jahr 2020 in Höhe von 468.722,00 Euro eingestellt.

Aktuell bieten vier Maßnahmeträger begleitetes Jugendwohnen in Hannover an.

Begründung des Antrages

Gemäß dem Änderungsantrag H-0343/2019 (Anlage 3) zum Doppelhaushalt 2019/2020 ist die Verwaltung beauftragt worden, die Ziffer 5.2 - Sach- und Verwaltungskosten (Pauschbetrag) der bestehenden Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendwohnbegleitung) entsprechend dem Antrag und unter Berücksichtigung der bereitgestellten Haushaltsmittel anzupassen.

Mit dieser Drucksache und seiner Anlage 1 kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.

Eine Gesamtdarstellung der bisherigen Fassung und der Entwurf einer Neufassung der Richtlinie ist der Anlage 2 zu entnehmen.
51.2 
Hannover / 11.02.2019