Drucksache Nr. 0463/2019:

Umsetzung des Kunststoffrasenplatzprogramms

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sportausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0463/2019
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Umsetzung des Kunststoffrasenplatzprogramms

Antrag,


zu beschließen, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung im Rahmen des Kunststoffrasenplatzprogramms auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Ergebnisses der Nutzwertanalyse auf der Sportanlage des Hannoverschen Sport-Clubs von 1893 e.V. sowie der Sportanlage des VfL Eintracht Hannover von 1848 e.V. je einen Kunststoffrasenplatz zu errichten

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die beiden Kunststoffrasenplatze können grundsätzlich von allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen genutzt werden. Insbesondere verfügen die beiden Vereine über eine Vielzahl von weiblichen Fußballmannschaften, die künftig eine zeitgemäße Sportfläche nutzen können.

Kostentabelle


Im Investitionshaushalt sind im Haushaltsjahr 2019 200.000 € sowie im Haushaltsjahr 2020 1.050.000 € für den Bau von zwei Kunststoffrasenplätzen veranschlagt. Sollten die Mittel nicht für den Bau von zwei Plätzen ausreichen, erfolgt eine Deckung der Mehrkosten aus dem Gesamthaushalt. Die tatsächlich für die beiden Projekte anfallenden Kosten werden im Rahmen von Baudrucksachen nach Abschluss der Planung dargestellt.

Begründung des Antrages


Zur Beschlussdrucksache Nr. 0568/2018 sowie zu dem Änderungsantrag Nr. 1166/2018 ist im letzten Jahr das Konzept für ein städtisches Kunststoffrasenplatzprogramm beschlossen worden, nach dem in den kommenden Jahren 7 bis 10 Kunststoffrasenplätze in Hannover gebaut werden sollen. In dem Konzept wurde festgelegt, dass es ein Bewerbungsverfahren für den Bau von Kunststoffrasenplätzen in Hannover geben soll.

Die Verwaltung hat deshalb im September letzten Jahres alle Sportvereine in Hannover aufgefordert, sich um den Bau eines Kunststoffrasenplatzes zu bewerben. Dazu hat die Verwaltung einen Bewerbungsbogen entworfen, in dem Angaben zu allen im vom Rat beschlossenen Konzept festgelegten Entscheidungskriterien bei den Sportvereinen abgefragt worden sind.

Insgesamt haben sich 27 Vereine um den Bau eines Kunststoffrasenplatzes beworben. Ein Verein hat seine Bewerbung nicht innerhalb der festgelegten Bewerbungsfrist abgegeben und wird deshalb im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt.
Von den 26 fristgerecht eingegangenen Bewerbungen hat ein Verein in seiner Bewerbung angegeben, dass er sich nicht in der Lage sieht, die im Konzept vorgesehene Kostenbeteiligung der Vereine von 5.000 €/Jahr aufzubringen. Darüber hinaus haben sich 5 Vereine beworben, deren Sportanlage ganz oder teilweise in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen. Im beschlossenen Konzept ist dazu Folgendes festgelegt: "Einige Sportanlagen in Hannover befinden sich im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet. Dies führt dazu, dass diese Plätze in einer statistischen Regelmäßigkeit überschwemmt werden. Da sich Hochwasserereignisse in den letzten Jahren häufen und dies in der Regel zu einem Totalschaden des Kunststoffrasens führt, können in diesen Gebieten keine neuen Plätze gebaut werden." Vor diesem Hintergrund kann bei diesen Vereinen kein Kunststoffrasenplatz gebaut werden. Die von diesen beiden Ausschlusskriterien betroffenen 6 Vereine wurden seitens der Verwaltung in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Hannover e.V. vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Aufgrund des beschlossenen Konzeptes wurden von der Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtsportbund Hannover e.V. die Grundlagen für die Bewertung der einzelnen Kriterien erarbeitet. Diese sind in der Anlage 2 dargestellt. Im Rahmen einer Nutzwertanalyse wurden von der Verwaltung die Bewerbungen der verbliebenen 20 Vereine unter Berücksichtigung der Matrix und der Gewichtung der einzelnen Kriterien bewertet. Das Ergebnis der Nutzwertanalyse ist als Anlage 1 beigefügt. Danach hat der Bau eines Kunststoffrasenplatzes auf der Sportanlage des Hannoverschen Sportclubs an der Constantinstraße sowie der Sportanlage des VfL Eintracht e.V. an der Hildesheimer Straße unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien die höchste Priorität.


Weiteres Vorgehen:

Nach Beschluss dieser Drucksache wird die Verwaltung mit der Planung der beiden Kunststoffrasenplätze beginnen. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, werden die Einzelprojekte im Rahmen von weiteren Beschlussdrucksachen den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die notwendigen Personalressourcen werden erwirtschaftet.

In der Investitionsplanung sind für die Jahre 2021 ff. die Planung und der Bau von weiteren Kunststoffrasenplätzen vorgesehen (vgl. Drucksache H-0293/2019). Die Verwaltung plant, ab Mitte 2020 dafür ein weiteres Bewerbungsverfahren durchzuführen, um allen Sportvereinen noch einmal die Gelegenheit zu geben, sich um den Bau eines Kunststoffrasenplatzes zu bewerben. Damit wird u.a. sichergestellt, dass bei der dann durchzuführenden Nutzwertanalyse aktuelle Daten berücksichtigt werden.

Vereine, die im Rahmen des Kunststoffrasenplatzprogramms bereits einen Kunststoffrasenplatz erhalten haben, sind von der Teilnahme an weiteren Bewerbungsrunden ausgeschlossen.
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Hannover / 11.02.2019