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Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung §10 (7)
Antrag
den §10 (7) der Geschäftsordnung des Rats der LHH wie folgt zu erweitern:
„Jede Fraktion, jede Gruppe oder jedes Ratsmitglied kann - auch mündlich in der Sitzung - als Antrag zur Geschäftsordnung beantragen, dass der Rat sich mit einem bestimmten Antrag, Änderungs- oder Zusatzantrag nicht befasst (Antrag auf Nichtbefassung). Der Antrag auf Nichtbefassung muss schriftlich ausformuliert begründet werden. Entweder mit der überholten Sachlage, die diesem Antrag zu Grunde liegt oder mit der Anzweiflung der Zuständigkeit des Rates oder des Ausschusses und der Nennung des Gremiums, in welches zu verweisen ist. Der Nichtbefassungsbeschluss bedarf der Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.“
Begründung