Informationsdrucksache Nr. 0452/2018:
Das Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0452/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
 
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0452/2018
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Das Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover

1. Das Bildungsbüro als wesentlicher Bestandteil der Bildungsregion in der Landeshauptstadt Hannover
Das Land Niedersachsen, die Landeshauptstadt Hannover und lokale Bildungsakteure sind sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für gelingende Bildungsbiografien bewusst. Die bildungspolitischen Herausforderungen in den Kontexten von Zuwanderung, demografischer Wandel und wachsendes Hannover können durch vernetztes Handeln besser bewältigt werden.
Mit der Drucksache 1149/2015 wurde die Einrichtung eines Bildungsbüros im Rahmen der Bildungsregion Hannover beschlossen. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes „Mein Hannover 2030“ stellt die Einrichtung des Bildungsbüros ein Referenzprojekt dar, über das in der Fortschreibung des Arbeitsprogrammes stetig berichtet wurde.
2. Aufgaben
Zu den Aufgaben des Bildungsbüros gehören:
2.1 Die Entwicklung einer Netzwerkstruktur, innerhalb derer sich die Bildungsakteure anlass- und themenbezogen schnell und verlässlich abstimmen
2.2 Die Entwicklung eines Beratungskonzeptes und –systems, wie z. B. Schullaufbahn, inklusive Beschulung
2.3 Entwicklung eines Bildungsmonitorings, auf dessen Basis ein zielgerichtetes Bildungsmanagement erfolgen kann
Zu 2.1 – Entwicklung einer Netzwerkstruktur
Im Bildungsbüro wurde mit dem Aufbau eines Netzwerks begonnen, welches insbesondere die Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen zum Ziel hat. So wurden beispielsweise Gespräche mit Schulen geführt, Netzwerktreffen besucht oder der Austausch mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde (u.a. zur Abstimmung von Maßnahmen und Angeboten der Schulträgerin) gesucht. Ergebnisse waren u.a. die Vermittlung von Beratungsfällen an die schulische Erstberatung, das Aufgreifen neuer und aktueller Problemfelder, die Erstellung von Beschlussdrucksachen zur Grundschule Mühlenberg (Förderung einer Fachkraft für interkulturelle Bildungsarbeit an der GS Mühlenberg, Drucksachen Nr. 0335/2018 N1) und zur Peter Ustinov Schule (Förderung Romanes-sprachige Bildungsbegleitung und interkultureller Bildungsarbeit an der Peter Ustinov Schule, Drucksachen Nr. 0444/2018).
Die Bildungskonferenz am 12.03.2018 „Grammatik machen wir später. Bildung als Chance für junge neu Zugewanderte“ stellt ein Format des fachlichen Austausches und der Vernetzung aller Akteure in der LHH, aber auch in Niedersachsen insgesamt dar. Mit den jährlichen Veranstaltungen "(K)eine Entscheidung für das ganze Leben“ zum Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule werden Wissenschaft, Schulträgerin und Schulleitungen, Eltern und Landesschulbehörde ins Gespräch gebracht.
Zu 2.2 – Entwicklung eines Beratungskonzeptes und –systems
2.2.I Schulische Erstberatung
Die formelle Grundlage des Beratungsangebots ist die Informationsdrucksache Nr. 1120/2016 N1: „Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus“, Zielgruppe sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche im Alter von 5 - 17 Jahren sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.
Die schulische Erstberatung für zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche startete offiziell im August 2016 und wurde parallel ausgeweitet auf schulpflichtige Neu-HannoveranerInnen aus anderen Bundesländern, den EU-Staaten sowie weiteren Staaten.
Bis Ende 2017 wurde das Beratungsangebot für insgesamt 340 Kinder und Jugendliche aus etwa 50 verschiedenen Herkunftsländern genutzt. Bislang erfolgt keine aktive Werbung für das Beratungsangebot, aber die Zahl der Beratungsfälle steigt dennoch beständig.
Angeboten wird eine Erstberatung in Schul- und Bildungsfragen, mit dem Ziel Kindern und Jugendlichen einen zeitnahen Zugang zum Bildungssystem der Landeshauptstadt zu ermöglichen. Die Beratung findet in enger Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde und den infrage kommenden Schulen in Hannover statt.
Die Beratung beinhaltet Informationen zum Schulsystem und zur Schullandschaft in Hannover. Aber es geht auch um eine Klärung der individuellen Lern- und Bildungsvoraussetzungen sowie die Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Schulplatz.
Zunehmend wird das Beratungsangebot des Bildungsbüros auch von anderen Beratungsstellen genutzt. Es melden sich z. B. SozialarbeiterInnen aus Unterkünften, in denen die neuzugewanderten Familien wohnen, MitarbeiterInnen von (Jugend)Migrations­diensten, der Kommunale Soziale Dienst, Einrichtungen der Inobhutnahme, Mädchenhäuser oder LeiterInnen von Wohngemeinschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Außerdem ist die Erstberatung Ansprechpartnerin für die große Gruppe der Ehrenamtlichen, Verwandten, FreundInnen und NachbarInnen, ChefInnen und ArbeitskollegInnen der Neu-HannoveranerInnen. Darüber hinaus werden verschiedene Einrichtungen der Stadtverwaltung sowie städtische und andere Schulen unterstützt. Durch die steigende Beratungsleistung und Personenzahl ist absehbar, dass hier weitere Personalressourcen erforderlich werden.
2.2.II Inklusion
Die Behindertenrechtskonvention 2008 (Art. 1) und der damit verbundene gesellschaftliche Auftrag sollen aufgegriffen und ein Perspektivenwechsel von der sozialen Integration hin zur Inklusion angestrebt werden. Die Umsetzung der Inklusion betrifft die Schulen insgesamt und verändert unsere Schullandschaft vor Ort in Hannover. Die Veränderungen sind bereits im Alltag erfahrbar (z. B. durch die Zunahme von SchulbegleiterInnen oder die neue Rolle von SonderpädagogInnen in der Schule).
Derzeit begleitet das Bildungsbüro den Inklusionsbeirat bei der Entwicklung eines kommunalen Konzeptes für schulische Inklusion. Dabei sollen die Erfahrungen und neue Entwicklungen im Bereich schulischer Inklusion in und für die Landeshauptstadt Hannover erörtert, Best practice Beispiele vorgestellt und Entwicklungen in diesem Bereich kritisch begleitet und Empfehlungen ausgesprochen werden.
Insgesamt finden zwei vom Bildungsbüro vorbereitete Klausurtage des Inklusionsbeirates statt (der erste war bereits am 23.01.2018, der zweite folgt am 06.03.2018). Diese Klausurtage bieten eine Gesprächsplattform für die beteiligten Akteure aus allen Bereichen der Bildung und sollen den Ausgangspunkt für die Entwicklung praktischer Handlungsempfehlungen für die Landeshauptstadt bieten.
Darüber hinaus vertritt das Bildungsbüro die Landeshauptstadt als Schulträgerin in der Planungsgruppe der Landesschulbehörde zur Einrichtung eines Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums inklusive Schule (RZI). Das RZI soll die zentrale Anlaufstelle der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schulen darstellen und schrittweise die Aufgaben der Förderzentren übernehmen.
Zu 2.3 - Entwicklung eines Bildungsmonitorings, auf dessen Basis ein zielgerichtetes Bildungsmanagement erfolgen kann
Derzeit findet eine systematische Erfassung und Darstellung der relevanten Daten statt, die an den Bildungsplan und die Berichtssysteme der Fachplanungen anknüpft. Damit wird die gemeinsame Informationsbasis für Fachausschüsse, Verwaltung, NetzwerkpartnerInnen u.a. erweitert. Aus den ausgewerteten Informationen lassen sich Management- und Koordinierungsaufgaben und Beratungsthemen ableiten. Entsprechende Maßnahmen können anschließend entwickelt und evaluiert werden.
2.3.I Bestandsaufnahme der Bildungslandschaft
Zur Schaffung der Informationsbasis verfolgt das Bildungsbüro zunächst das Ziel, die bestehende Bildungslandschaft zu dokumentieren und mithilfe der aus dem Monitoring gewonnenen Informationen zu analysieren. Die so erlangten Erkenntnisse können dann die Basis bilden, um passende Ansätze zur Entwicklung von Maßnahmen zu finden. Die Bildungslandschaft bildet eine wesentliche Grundlage der bildungsregionalen Arbeit, da ein Wissen um die Akteure und ihrer Handlungsfelder wichtig für die Vernetzung und Beratungsarbeit ist. Eine Bestandsaufnahme dieser Akteure wird derzeit auf Ebene der Stadtbezirke erstellt.
2.3.II Bundesprojekt Bildung integriert
Das erweiterte Bildungsverständnis bringt neue und zusätzliche Aufgaben in die Kommunen. Um die Kommunen bei der Bewältigung zu unterstützen, fördert der Bund die Einrichtung eines datenbasierten Bildungsmanagements als Grundlage für integrierte Bildungsplanung über das Projekt „Bildung Integriert“. Die Landeshauptstadt Hannover mit den Fachbereichen Schule und Volkshochschule hat gemeinsam mit der Region Hannover Mittel dieses Bundesprogramms eingeworben, die derzeit den Umfang einer Stelle finanzieren. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes wurde verwaltungsintern kostenneutral eine weitere Stelle bei der Landeshauptstadt geschaffen, auch um die 50%ige Co-Finanzierung seitens der LHH für das Bundesprojekt zu gewährleisten. Das Projekt ist derzeit auf 3 Jahre (2016 – 2019) angelegt mit dem Ziel im Jahr 2019 eine Verstetigung im Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover zu gewährleisten.
Da das Bundesprogramm ähnliche Ziele wie die Bildungsregion verfolgt, sind die durch das Programm geförderten Stellen im Bildungsbüro verortet. Das Bildungsmonitoring kann so auch als Grundlage der Bildungsregion genutzt werden und für die Analyse der Bildungslandschaften herangezogen werden. Derzeit werden bestehende Grundlagen des Bildungsmonitorings zu einem Indikatorset zur regelmäßigen Fortschreibung ergänzt. Hierzu werden die Schwerpunktthemen und dazugehörigen Fragestellungen der einzelnen mit Bildung befassten Verwaltungsbereiche erfasst und auf dieser Basis Indikatoren entwickelt. Schwerpunktsetzungen für die integrierte Bildungsplanung sollen dann auf Basis des Monitorings gesetzt und über das Bildungsmanagement umgesetzt werden. Die bildungsregionale Arbeit wird durch die Arbeit an Schulsozialindizes sowie der Erfassung von Angeboten und Maßnahmen an Schulstandorten ergänzt.
3. Ausblick und nächste Aktivitäten
Bereits im Dezember 2017 stellten die Landeshauptstadt und die Landesschulbehörde das Einvernehmen her, die „Bildungsregion“ samt den damit verbundenen Ressourcen (zwei Lehrkräfte, die für jeweils ½ Stelle abgeordnet werden) fortzusetzen. Des Weiteren wird geprüft, ob das Bundesprojekt „Bildung integriert“ mit einem Folgeantrag um drei Jahre über die derzeitige Förderperiode hinaus ausgedehnt wird.
Das Beratungsangebot der schulischen Erstberatung für zugezogene schulpflichtige Neu-HannoveranerInnen sollte weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Die Netzwerkarbeit soll weiter intensiviert werden. So soll weiterhin die Zusammenarbeit mit Schulen mit besonderen Herausforderungen einen großen Teil der Arbeitskraft binden. Dabei geht es insbesondere um Angebote, die Schulen mit ihren sozialräumlichen (Stadtteil-) Netzwerken nicht abdecken können wie themenbezogene Bildungskonferenzen oder Gesprächsabende zur Schulformorientierung mit verschiedenen Akteuren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei den Maßnahmen gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Die derzeit erforderlichen Haushaltsmittel werden über bestehende Ansätze gedeckt

40.1 
Hannover / 19.02.2018