Drucksache Nr. 0446/2014:
„Politik zum Anfassen e. V.“ - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 06.06.2014: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: Einstimmig zur Anerkennung empfohlen
  • 23.06.2014: Jugendhilfeausschuss: 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 03.07.2014: Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
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In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0446/2014
3
 

„Politik zum Anfassen e. V.“ - Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Politik zum Anfassen e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein „Politik zum Anfassen e. V.“ in den
Planungen, in den Projekten, den pädagogischen Angeboten und der interkulturellen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein „Politik zum Anfassen e. V.“ hat seinen Sitz in der Grenzstraße 5 a in 30627 Hannover. Informationen über den Verein können über www.politik@zumanfassen.de abgerufen werden. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wurde mit Datum vom 20.12.2013 beantragt.

Der Verein besteht seit dem 07. Januar 2006. Der Eintrag in das Vereinsregister erfolgte am 14. Februar 2006 (siehe Anlage 1). Der Zweck des Vereins besteht darin, „…die Unterstützung von Maßnahmen und geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Förderung von Kultur und Brauchtum und die Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind…“ und sie in der Jugendhilfe, in Politik und Administration zu etablieren (siehe Satzung, Anlage 2, Seite 1, § 2 Abs. 2).

In den Jahren seit 2006 wurden durch „Politik zum Anfassen e. V.“ Fachtagungen organisiert, Fortbildungen angeboten und Projekte der politischen Bildung in Kooperation mit örtlichen Initiativen, Schulen und Jugendzentren in freier und kommunaler Trägerschaft durchgeführt. Die meisten Projekte, die der Verein durchführt, sind Projekte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit präsentierte sich „Politik zum Anfassen e. V.“ im Neuen Rathaus, im Landtag und in Schulen sowie überregional z.B. auf Fehmarn und in München.

Mit dem Planspiel „Pimp Your Town“ wurde der Verein 2011 Bundessieger im „Land der Ideen“ und 2012 gewann er den Wettbewerb Demokratie und Toleranz. Für die Sahlkamp Charta bekam „Politik zum Anfassen e. V." die Auszeichnung des Integrationspreises des Deutsch-Türkischen-Netzwerks und einen weiteren Preis 2013 beim Wettbewerb Demokratie und Toleranz.

Eingetragene Mitglieder des Vereins sind derzeit acht Einzelpersonen. Der Verein ist gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts (s. Anlage 3). Der Verein ist u. a. Einsatzstelle im „freiwilligen Sozialen Jahr in der Politik“ und bietet zusätzlich eine Stelle im „Bundesfreiwilligendienst“. Darüber hinaus können Schülerinnen und Studentinnen ihr Schul- und Berufspraktikum im Rahmen der politischen Bildung ableisten.

Neben den beiden Projektleitungen sind acht Freiwillige in Projekten des Vereins Vollzeit tätig. Die Freiwilligen bestehen aus Abiturientinnen und Studentinnen, die das Praktikum freiwillig und zum Teil im Rahmen ihres Studiums absolvieren.

Insgesamt kann „Politik zum Anfassen e. V.“ auf einen Pool von insgesamt 50 Freiwilligen zurückgreifen, die bei größeren Projekten zum Einsatz kommen.

Rechtslage - § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, wenn die Arbeit des anzuerkennenden Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe unter den Voraussetzungen des § 75 SGB VIII beiträgt.


(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

(3) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.


Stellungnahme der Verwaltung

Die durch die Vereinsmitglieder wahrgenommen Aufgaben fördern das Anliegen der Jugendhilfe nach geschlechtsspezifischer Entwicklung und geschlechtsdifferenzierender Angebotsstrukturen.

Durch die langjährige inhaltlich sehr gut ausgeführte und entwickelte Tätigkeit des Vereins „Politik zum Anfassen e. V.“ wurde deutlich, dass die Voraussetzungen in jeglicher Hinsicht erfüllt sind.

Es wird daher empfohlen, dem Verein „Politik zum Anfassen e.V." die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.

51.5 
Hannover / 24.02.2014