Drucksache Nr. 0439/2015:
Honorare für die KursleiterInnen der VHS Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
in den Beirat der Volkshochschule
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0439/2015
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Honorare für die KursleiterInnen der VHS Hannover

Antrag,

zu beschließen, dass die Honorare für die KursleiterInnen der Volkshochschule Hannover (VHS) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 gemäß Anlage 1 und 2 neu festzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Beschlussdrucksache nicht berührt. Die beantragten Beschlüsse wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 43.1 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 43.1 - Investitionstätigkeit
Produkt 4310001
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 50.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -50.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -50.000,00 €
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Die Honorarsätze für die allgemeinen Kurse der VHS Hannover sind seit über 10 Jahren nicht mehr erhöht worden. Insgesamt werden nur noch ca. 3% der Kursleitungen mit diesen Sätzen honoriert. Die stark unterschiedliche Vergütung der KursleiterInnen lässt sich inhaltlich nicht hinreichend begründen, da auch die unter § 3.1 honorierten Kurse zunehmend korrekturintensive Veranstaltungen sind. Ein weiteres Auseinanderfallen der Honorarsätze ist den jeweiligen Kursleitungen daher auch nicht mehr zu vermitteln. Grundsätzlich wird es auf dem Bildungsmarkt in Hannover auch immer schwieriger, geeignete Kursleitungen für ein unter 20 € liegendes Honorar zu gewinnen. Die VHS schlägt daher eine Anhebung des Kursleitermindesthonorars auf 20 € vor.

Gleichzeitig werden die mit der Honorarzahlung verknüpften Verpflichtungen der Kursleitungen in die Honorarordnung aufgenommen.

Als Anlage 1 ist beigefügt die derzeit geltende Fassung der Honorarordnung; die vorgeschlagenen Änderungen sind mittels Durchstreichungen bzw. Kursivschrift kenntlich gemacht. Die Vorgeschlagenen Neufassung der Honorarordnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Nachfolgende Änderungen werden vorgenommen:

3.1 Für alle systematischen und lernintensiven Veranstaltungsformen und für alle Kurse, in denen grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, beträgt das Honorar 18,50 20,00 €.
3.2 Für alle Kurse, die unmittelbar auf eine Prüfung vorbereiten und mit einem erheblichen Aufwand an Korrekturarbeiten verbunden sind oder für die in der Regel keine Lehrbücher verwendet werden können, wird eine Zulage von bis zu 3,60 € je Unterrichtsstunde auf das Honorar von 18,50 20,00 € gezahlt.

7. Honorarzahlung und damit verbundene Verpflichtungen für die Kursleitung
Das Honorar wird nach Ende des vertragsgemäß durchgeführten Kurses fällig. Es wird in der vereinbarten Höhe ohne Zusatzzahlungen (z.B. Fahrtkosten) und ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben gezahlt.

Die/Der Auftragnehmer/in wird die auf das Honorar entfallende Einkommenssteuer selbst abführen.
Für selbstständig Tätige besteht beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemäß § 190a Abs. a SGB I besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Sofern dieser Meldepflicht nicht nachgekommen wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 320 Abs. 2 SGB VI mit einem Bußgeld bis zu 2.500,00 € geahndet werden kann.
43.1 
Hannover / 20.02.2015