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Der in dieser Drucksache dargestellte Vorgang ist im Wesentlichen finanzieller Art und nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Die Angaben der Kostentabelle gehen aus den Werten zu den Projekten aus den Anlagen 1 und 2 hervor.
Das Konjunkturprogramm II des Bundes für die Gemeinden ist aufgeteilt:
- in ein Pauschalprogramm aus dem der Landeshauptstadt eine Investitionspauschale von 14.516.714 € zugewiesen wird, die um einen Eigenanteil von 4.838.905 € erhöht wird. Insgesamt stehen zur Verfügung 19.355.618 €.
- in ein zusätzliches Förderprogramm, das vom Land Niedersachsen und den Gemeinden gegenfinanziert wird und insgesamt 364 Mio. € umfasst.
Dieses Programm „Initiative Niedersachsen“ hat die folgenden sieben
Förderschwerpunkte:
- Kommunale Schulinfrastruktur
- Breitbandverkabelung
- Kommunale Sportstätten
- Krankenhäuser
- Kommunaler Hochwasserschutz im Binnenland
- Kommunale Altlastensanierung
- Investitionen des Landes im Bereich Hochschulen, Forschung und Bildung
Der Förderschwerpunkt 1. „Kommunale Schulinfrastruktur“ ist mit 200 Mio. € ausgestattet. Vom Land Niedersachsen wurden davon 21 Mio € für Berufsbildende Schulen reserviert. Die verbleibenden 179 Mio € sollen für folgende Schwerpunkte verwendet werden:
- Modernisierung von Fach- und Unterrichtsräumen (139 Mio. €)
- Moderne Hilfsmittel und digitale Unterrichtsmedien (40 Mio. €)
Diese 179 Mio. € werden im Verhältnis der niedersächsischen Schülerzahlen verteilt. 4,8 % der Fördersumme könnte somit auf Schulobjekte der Stadt Hannover zugeteilt werden. Daraus ergibt sich eine Fördersumme von 7.732.800 € und einen Eigenanteil von 859.200 € (10%). Die Investitionssumme ergibt somit 8.592.000 €.
Aus dem Förderschwerpunkt 3 „Kommunale Sportstätten“ sollen nach derzeitigem Kenntnisstand der LHH für die Sanierung des Sportleistungszentrums Mittel zufließen. Die Höhe der im Sportleistungszentrum anfallenden Sanierungskosten wird zurzeit ermittelt. Von diesen Kosten sollen voraussichtlich
80 % aus dem Fördertopf fließen (Anlage 2).
In der Anlage 1 sind die Maßnahmen aufgeführt, die aus dem Pauschalprogramm und aus dem Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur finanziert werden sollen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt einer Erhöhung der Kreditermächtigungen durch die Kommunalaufsicht.
Die genannten Maßnahmen sind bislang nicht finanziert und erfüllen alle das geforderte Kriterium der Zusätzlichkeit.
Bis auf wenige Ausnahmen gibt es noch keinen Planungsvorlauf.
Die Maßnahmen sollen die Konjunktur beleben und deshalb kurzfristig beginnen.
Sie sollen im Wesentlichen in den Jahren 2009 und 2010 realisiert werden und müssen spätestens bis Ende 2011 schlussgerechnet sein, da sonst die Mittel verfallen und erhebliche finanzielle Nachteile für die Landeshauptstadt eintreten können.
Es wird deshalb angestrebt, rd. 50% der Mittel noch in 2009 kassenmäßig wirksam werden zu lassen.
Dazu wird ein kurzfristiger Beschluss des Rates (02.04.2009) angestrebt, um ohne zeitliche Verzögerung noch im April 2009 konkret mit der Umsetzung der Projekte beginnen zu können.
Die Einzelmaßnahmen sind in den Anlagen 1 bis 2 nach den jetzigen Erkenntnissen beschrieben.
Wegen der besonderen Eile bittet die Verwaltung u.a. darum, damit einverstanden zu sein, nach diesem Grundsatzbeschluss keine weiteren Beschlussdrucksachen zu den Einzelmaßnahmen vorlegen zu müssen.