Antrag Nr. 0428/2014:
Antrag der CDU-Fraktion "Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung"

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0428/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion "Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung"

Antrag zu beschließen:


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 19.03.1992, geändert durch Satzung vom 21.03.2002 aufzuheben.

Begründung:


Der Ausbau sowie die Erneuerung von Straßen, die der Gemeinschaft dienen, sind Aufgaben der Allgemeinheit, weil alle Bürger von einem gut ausgebauten Straßennetz profitierten. Die Straßenausbaubeitragssatzung sorgt seit Jahren für einen immensen Verwaltungsaufwand, führt zu relativ geringen Einnahmen (bezogen auf das Gesamtvolumen des städtischen Haushalts) und belastet im Gegenzug einzelne Bürger unverhältnismäßig hoch. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch das jetzt geplante Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand für jahrzehntelange Versäumnisse der Stadt in einem noch nie dagewesenen Umfang mit zum Teil über 50 % an den Kosten beteiligt werden.

Die immer wieder vorgeschobene Behauptung, die Landeshauptstadt sei zum Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet gewesen, ist rechtlich nicht haltbar und steht schon gar nicht im Einklang mit dem Kommunalrecht. Vielmehr hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor einigen Jahren in einem Urteil (OVG Lüneburg, 9. Senat, Beschluss vom 06.06.2001, 9 LA 907/01) deutlich gemacht, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht besteht und dass es den Kommunen vielmehr freisteht, zu entscheiden, die Straßensanierung mittels Steuern oder einer Straßenausbaubeitragssatzung zu finanzieren. Aus diesem Grund wird die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben.



Jens-Michael Emmelmann
Stellv. Vorsitzender