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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1263, 1. Änderung, Döhrbruch/Lange-Hop-Straße
Aufstellungsbeschluss
Antrag,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1263, 1. Änderung mit den Inhalten der
Anlagen 2 und 3 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten:
Der Neubau der Feuerwache trägt zur Verbesserung des Brandschutzes in den Stadtteilen Kirchrode und Bemerode bei und kommt damit allen Bevölkerungsgruppen zu Gute.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage 2 zu dieser Drucksache dargestellt.
Begründung des Antrages:
Auf Grundlage des Strukturkonzeptes der Feuerwehr soll für die freiwilligen Feuerwehren Bemerode und Kirchrode ein gemeinsames Feuerwehrhaus errichtet werden. Das hierfür in Aussicht genommene städtische Grundstück an der Ecke Döhrbruch / Lange-Hop-Straße ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1263 als Mischgebiet ( MI ) festgesetzt; nach den textlichen Festsetzungen ist ein Feuerwehrhaus hier nicht zulässig. Um die Zulässigkeit des Vorhabens zu gewährleisten, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand vom 12.07.2001 bis zum 17.08.2001 statt. Anregungen gingen nicht ein.
Die Mittel für das Vorhaben in Höhe von insgesamt 2.3 Mio € sind in den Wirtschaftsplan des Fachbereichs Gebäudewirtschaft für die Jahre 2004 und 2005 eingestellt. Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu ermöglichen, wird ein gesonderter Aufstellungs- beschluss beantragt, damit ggf. die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung gemäß § 33 Abs. 2 BauGB geschaffen werden können. Die Inhalte des Aufstellungsbeschlusses entsprechen den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, die in der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, mit unwesentlichen Änderungen: Da die Gebäudefläche und die befestigte Fläche um ca. 400 m² gegenüber der bisherigen Planung reduziert wurden, konnte der zu bepflanzende Grundstücksanteil wieder von 20 % auf 30 % erhöht werden. Dadurch ist der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Dachbegrünung möglich. Außerdem wurde das Ergebnis der Überprüfung der Lärmsituation gegenüber dem südlich angrenzend geplanten allgemeinen Wohngebiet eingearbeitet. Der aktuelle Entwurfsstand für das Projekt ist in den Anlagen 4 und 5 dargestellt.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 6 beigefügt.
61.2 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 18.02.2004