Drucksache Nr. 0424/2014 E1:
Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0424/2014 E1
1
 

Bebauungsplan Nr. 1152, 1. Änderung - Kita Bergfeldstraße / Am Sauerwinkel -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

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Kostentabelle

Durch den im Folgenden behandelten Zusatzantrag entstehen Kosten durch Umgestaltung der bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche und möglicherweise durch Ankauf privater Grundstücksfläche.

Zusatzantrag des Stadtbezirksrates Ricklingen (Drucksache Nr. 15-0558/2014 N1)

Die vorliegende Ergänzungsdrucksache E1 ist erforderlich aufgrund des in der Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 08.05.2014 unter TOP 3.1.1.1.1. beschlossenen Zusatzantrages (Drucksache Nr. 15-0558/2014 N1). Der Zusatzantrag ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Er bezieht sich auf die Drucksache Nr. 0424/2014. Der Stadtbezirksrat Ricklingen hat den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst und im Rahmen der Anhörung dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt.

Der in der Drucksache Nr. 15-0558/2014 N1 enthaltene Zusatzantrag hat zum Inhalt, die bauleitplanerischen Voraussetzungen für einen durchgehenden Gehweg auf der Ostseite der Straße Am Sauerwinkel zwischen der Einmündung „Am Grünen Hagen“ und dem Grundstück Am Sauerwinkel 77 zu schaffen und den Gehweg anschließend mit entsprechender Beleuchtung zu realisieren.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung unterstützt das Anliegen des Antrages, einen durchgehenden Gehweg zu der neu zu errichtenden Kita zu schaffen. Hierzu werden 3 Optionen geprüft:

  1. Realisierung in der vorhandenen öffentlichen Verkehrsfläche durch entsprechende Umgestaltung,
  2. freihändiger Ankauf von benachbarter privater Grundstücksfläche, um diese zum Fußweg hinzuzunehmen,
  3. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, falls für die Umsetzung Flächenbedarf besteht und ein freihändiger Erwerb nicht möglich ist.

Das begonnene Bauleitplanverfahren für den Zeitraum der vorgenannten Prüfung ruhen zu lassen, würde allerdings eine Verzögerung des Baus der Kita bedeuten. Dies ist angesichts der Notwendigkeit, neue Kita-Plätze zügig zu schaffen, zu vermeiden. Es wird daher vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss in Verbindung mit dem Zusatzantrag zu beschließen und das begonnene Verfahren zügig weiter zu führen. Parallel hierzu wird die Verwaltung gegebenenfalls mit eventuell betroffenen Eigentümern klären, wie der durchgehende Fußweg realisiert werden kann.

61.12 
Hannover / 19.05.2014