Drucksache Nr. 0423/2014 E1:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0423/2014 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Information über einen Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.05.2014
(Änderungsantrag Nr. 15-1098/2014)



Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat in seiner Sitzung am 14.05.2014 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit einem Änderungsantrag gefasst.

Wortlaut des Änderungsantrages
Im Rahmen der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 wird die Bebauung der Reihen- und Mehrfamilienhäuser mit „einem Vollgeschoss zzgl. Staffelgeschoss bzw. zwei Vollgeschossen ohne Staffelgeschoss“ – wie in angrenzender Wohnbebauung ebenfalls zu finden – festgelegt.


Stellungnahme der Verwaltung:
Der vom Stadtbezirksrat Misburg-Anderten formulierte Änderungsantrag weicht erheblich von den von der Verwaltung vorgeschlagenen Planungszielen (zwei Vollgeschosse mit Staffelgeschoss bzw. drei Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss) ab. Nach den von der Ratsversammlung beschlossenen Verfahrensregelungen zur Aufstellung von Bauleitplänen (Beschlussdrucksache Nr. 985/95) sind bei einer solchen Fallgestaltung der Öffentlichkeit sowohl der Beschluss des Stadtbezirksrates als auch der Verwaltungsvorschlag vorzustellen. Die Entscheidung über die weiter zu verfolgende Alternative trifft die Ratsversammlung im Rahmen des Auslegungsbeschlusses.
Die Verwaltung hält eine höhere Geschossigkeit an diesem durch seine Lagegunst (Nähe zur Stadtbahn, zu zentralen Versorgungsbereichen und zum Misburger Wald) gekennzeichneten Standort weiterhin für städtebaulich sinnvoll. Im Übrigen sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 755 auch in dem westlich an das Plangebiet grenzenden allgemeinen Wohngebiet und in den reinen Wohngebieten am Quendelring zwei Vollgeschosse mit Dachgeschoss zulässig.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Siehe Ursprungsdrucksache.

Kostentabelle

Siehe Ursprungsdrucksache.

61.13 
Hannover / 23.05.2014