Drucksache Nr. 0423/2014:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2., im Übrigen zur Anhörung.
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0423/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 755, 2. Änderung - Am Nordfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und öffentlicher Verkehrsfläche - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
3. die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, ein Angebot an Grundstücken für Wohnen zu schaffen, wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen für die Stadt keine finanziellen Auswirkungen.
Der Eigentümer wird die Kosten für die Erschließung vollständig tragen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet ist Teil des Bebauungsplans Nr. 755. Für den Geltungsbereich dieser Änderung ist dort bisher Mischgebiet (MI) festgesetzt. Diese Fläche wurde durch die Firma Reker & Schlingmann mit einer Papierrollenfabrik genutzt. Da die Firma sich von dem Standort zurückziehen will, soll die Fläche nun für andere Nutzungen vorgesehen werden.
Im Norden, Süden und Westen grenzen Wohngebiete an diese Fläche, so dass sich eine Umnutzung des ehemaligen Werksgeländes für Wohnzwecke empfiehlt. Das Grundstück ist bereits an einen neuen Eigentümer veräußert worden, der dort eine Wohnbebauung beabsichtigt. Es sollen ca. 40 Wohneinheiten in Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus entstehen. Die Häuser sollen zwei Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschoss bzw. drei Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss erhalten. Hinsichtlich der Lage zur Straße Am Nordfeld soll sich die zukünftige Bebauung an den bisher festgesetzten Baugrenzen orientieren.

Der neue Eigentümer wurde auf die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung aus dem städtischen Wohnraumförderungsprogramm hingewiesen.

Im weiteren Verfahrensverlauf wird geprüft, ob der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan weiter geführt werden kann.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft entsteht nicht.

61.13 
Hannover / 20.02.2014