Drucksache Nr. 0420/2014:
Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0420/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Anregungen aus der Stellungnahme des BUND nicht zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
    § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten für die Stadt werden im Abschnitt 8 der Begründung des Bebauungsplanes (Anlage 2 zu dieser Drucksache) erläutert.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133, 1. Änderung hat in der Zeit vom 2. Januar 2014 bis 7. Februar 2014 öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit ging eine Stellungnahme des BUND ein.

Stellungnahme BUND (wörtlich zitiert)

Zu dem Verfahren haben wir bereits eine Stellungnahme abgegeben (Schreiben vom 01.11.2013). Wie aus den aktuell vorliegenden Planungsunterlagen hervorgeht, wurden unsere Anmerkungen nicht berücksichtigt. Wir erhalten daher unsere Forderungen aufrecht:

Durch die Änderung des Bebauungsplans wird für derzeit noch unbebaute Flächen die Bebauung ermöglicht. Bei voller Ausnutzung der neu zu bebauenden Flächen ist laut den Planungsunterlagen die Fällung von 20 bis 25 Bäumen erforderlich. Da es sich hierbei um einen naturschutzfachlich wertvollen und das Stadtbild prägenden Baumbestand handelt, der überwiegend unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover fallt, lehnt der BUND den derzeit vorliegenden Entwurf ab.

Entsprechend dem Vermeidungsgebot des § 1 a Abs. 3 Satz 1 BauGB sollte die zu überbauende Fläche so angepasst werden, dass der Baumbestand weitestgehend erhalten werden kann. So können durch die Anpassung der Baugrenze im südwestlichen Teil des Plangebietes (Schulhof im Bereich Ecke Seilerstraße / Schlägerstraße) mindestens fünf Bäume erhalten werden.

Das gleiche gilt für den nördlichen und östlichen Bereich entlang der Ostermannstraße bzw. der Birkenstraße. Für diesen Teil des Plangebietes soll aus städtebaulicher Sicht ,,die vorhandene Bebauung der näheren Umgebung aufgegriffen und eine städtebauliche Kante ausgebildet werden”. Dazu ist vorgesehen, die Bebauung bis an die Grenzen der öffentlichen Verkehrsflächen zu legen, sodass die Beseitigung des Baum- und Gehölzbestandes zum gestalterischen und städtebaulichen Ziel ernannt wird! Dagegen sollte auch in diesem Bereich die Baugrenze auf die Höhe der derzeit vorhandenen Gebäude zurückgenommen werden. Somit könnten für die stark verdichtete Südstadt wichtige Grünflächen mit naturschutzfachlich wertvollen und das Stadtbild prägenden Bäumen und Gehölzbeständen erhalten werden.

Zur planungsrechtlichen Sicherung sind diese Flächen als ,,Fläche zum Anpflanzen von standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern sowie für die Erhaltung dieser und der tlw. vorhandenen Bepflanzung” im Bebauungsplan festzusetzen.

Zusammengefasst fordern wir:

  • den Erhalt des Baumbestandes durch die Anpassung der Baugrenze im südwestlichen Bereich des Plangebietes sowie entlang der Ostermannstraße und der Birkenstraße und
  • die planungsrechtliche Sicherung der Bäume und Gehölzbestände im Bebauungsplan.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt aus den nachfolgend genannten Gründen, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.

Die Gebäudeplanung für die Sporthalle, die Schule und die Kindertagesstätte liegt noch nicht vor. Sie muss sich aber daran orientieren, dass die Funktionalität der Gebäude gewährleistet wird und sie sich außerdem städtebaulich in die vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft einfügt. Im Rahmen dieser Planung sollen die Eingriffe in den Baumbestand auf das geringstmögliche Maß beschränkt werden. In jedem Fall finden die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Hannover Anwendung.

Während die geplante Sporthalle in ihrer Lage an der Ostermannstraße festgelegt ist, wird auf eine lagegenaue Festsetzung der Schule und Kindertagesstätte verzichtet. Mit der Ausweisung der überbaubaren Grundstücksflächen soll ein flexibler Rahmen für die weitere Planung geschaffen werden, um den Bedürfnissen von Schule und Kindertagesstätte optimal gerecht werden zu können. Ein Erhalt der Bäume im westlichen Bereich ist dabei nicht ausgeschlossen.

Aus städtebaulicher Sicht soll mit der Sporthalle und der Grundschule bzw. Kindertagesstätte entlang der Ostermannstraße und Birkenstraße die vorhandene Bebauung der näheren Umgebung aufgegriffen und eine städtebauliche Kante ausgebildet werden. Aus diesem Grund sollen die überbaubaren Grundstücksflächen bis an die Grenzen der o.g. öffentlichen Verkehrsflächen gelegt werden. Die Ostermann- und Birkenstraße können so räumlich gefasst werden. Darüber hinaus soll der Gehweg in der Ostermannstraße im südlichen Bereich verbreitert und somit die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Ein Erhalt der Bäume in dem Hochbeet an der Ostermannstraße ist auch aus diesem Grund nicht möglich.

Mit der Planung wird die Blockrandbebauung der Umgebung aufgegriffen. Durch die Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen besteht die Möglichkeit im Blockinneren der geplanten Neubauten sowie des westlich gelegenen Wohnblocks Schlägerstraße 7-13 (nur ungerade) und Ostermannstraße 2 einen geschützten Schulhofbereich zu schaffen. Dieser ist nur nach Westen zur vorgenannten Wohnbebauung offen. Diese Abschirmung würde sich positiv auf die Lärmsituation auswirken und hätte eine Pegelreduzierung von 2 – 3 dB(A) zur Folge. Darüber hinaus können bei dieser Anordnung der Bauflächen die im Süden und Osten vorhandenen Bäume und sonstigen Bepflanzungen erhalten werden.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 20.02.2014