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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1842
– westl. Schweriner Straße - ; Satzungsbeschluss
Antrag,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1842 -östlich Schweriner Straße- gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, ge-
schlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benach-
teiligungen sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Durch die Planung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt (siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1842, Abschnitt 14 Kosten für die Stadt)).
Begründung des Antrages
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung eines Bestandsgrundstücks schaffen.
Die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG beabsichtigt, auf der Grundlage eines mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmten Konzeptes ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Staffelgeschoss in Hannover Kleefeld auf dem im eigenen Besitz befindlichen Grundstück Schweriner Straße 9 - 15 mit 10 Wohneinheiten zu errichten.
Um den veränderten Entwicklungsperspektiven für das Grundstück und seine Umgebung Rechnung zu tragen, ist die Änderung des Planungsrechts erforderlich. Zur Anpassung des Planungsrechts werden auch die einbezogenen Flächen, die vorhandene Gebäude umfassen, Gegenstand des Bebauungsplanes.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1842 hat vom 09.11.2018 bis 10.12.2018 öffentlich ausgelegen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sind in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13
Hannover / 06.02.2019