Drucksache Nr. 0417/2014 N1:
Neuvergabe des Toilettenvertrages

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0417/2014 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
1130/2014 (Zusatzantrag)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0417/2014 N1
0
 
Ergänzung der Beratungsfolge -siehe Begründung-

Neuvergabe des Toilettenvertrages

Antrag zu beschließen,

den Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet für die Dauer von 15 Jahren nach öffentlicher Ausschreibung erneut an einen externen Betreiber zu vergeben, wobei die Finanzierung des Betriebes möglichst vollständig
- durch Einnahmen aus Pachtverträgen für 9 Kioske,
- durch Benutzungsentgelte bei derzeit 29 Toilettenanlagen,
- durch Einnahmen aus der Vermarktung von 141 Werbeanlagen im Stadtgebiet

erfolgen soll.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.

Kostentabelle

Welche Kosten für die avisierte Vertragslaufzeit anfallen werden, lässt sich derzeit nur prognostizieren. Zunächst einmal wird man das Ausschreibungsergebnis abwarten müssen. Hier wird sich zeigen, ob ein Betreiber den Betrieb aller öffentlichen Toilettenanlagen (52 plus zwei neu beantragte) mit den oben genannten drei Einnahmearten vollständig finanzieren kann.

Durch den bisherigen Toilettenvertrag aus dem Jahr 1999 sind 48 Anlagen finanziert worden. Für vier später hinzu gekommene Anlagen ist ein jährlicher Aufwand (Personalkosten, Sachkosten, Abschreibungen, Zinsen) von durchschnittlich ca. 25.000 € angefallen, der aus Steuermitteln beglichen wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass für jede Anlage, deren Betrieb nicht aus dem künftigen Toilettenvertrag finanziert wird, Kosten in ähnlicher Größenordnung anfallen werden.

Hinzu kommen die jährlichen Personalkosten für einen Mitarbeiter bei der Stadtentwässerung in Höhe von ca. 50.000 €, der die Zusammenarbeit mit dem Betreiber für alle Toilettenanlagen koordiniert und die Vertragserfüllung überwacht.

Begründung des Antrages

Es gibt im Stadtgebiet von Hannover derzeit 52 öffentliche Toilettenanlagen, für deren Betrieb stadtintern laut Betriebssatzung die Stadtentwässerung zuständig ist. Die Errichtung zweier weiterer Anlagen ist als Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2014/Wirtschaftsplan Stadtentwässerung beantragt worden.

Der Betrieb der Toilettenanlagen wurde im Jahr 1999 für eine Laufzeit von 15 Jahren an die Fa. Ströer/DSM extern vergeben. Zu diesem Zeitpunkt gab es 48 öffentliche Toilettenanlagen, diese Anlagen fallen unter den Toilettenvertrag aus dem Jahr 1999.

Der Betrieb der unter den Toilettenvertrag fallenden Anlagen wird finanziert durch Einnahmen, die erzielt werden
- aus der Verpachtung von 9 Kiosken
- durch Benutzungsentgelte bei derzeit 29 Toilettenanlagen
- durch die Vermarktung von 141 Werbeanlagen im Stadtgebiet von Hannover.
Nach Abschluss des Toilettenvertrages neu errichtete Anlagen (Weißekreuzplatz, Tillystraße, Rübezahlplatz, Grenzweg) werden ebenfalls von der Fa. Ströer/DSM betrieben, aber mit den oben unter „Kostentabelle“ genannten Kosten separat abgerechnet.

Der derzeit noch gültige Toilettenvertrag läuft Ende 2014 aus. Die Verwaltung schlägt vor, das bestehende Betreibermodell beizubehalten, weil es sich bewährt hat. Aus diesem Grund soll der Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen erneut für die Dauer von 15 Jahren an einen externen Betreiber vergeben werden. Die Verwaltung strebt dabei an, auch die nach 1999 neu gebauten Anlagen und die derzeit beantragten 2 weiteren Anlagen unter einen neuen Toilettenvertrag zu fassen.

Dezernat VI hat zugesagt, dass die jetzigen für die Finanzierung des Toilettenbetriebes genutzten Werbestandorte im öffentlichen Straßenraum auch zukünftig dafür zur Verfügung stehen. Die Vergabe des Toilettenbetriebes mit dem dargelegten Finanzierungsmodell, bei dem es sich um eine Dienstleistungskonzession handelt, soll zeitnah umgesetzt werden.

Da die Drucksache auch das Thema "Werbung" beinhaltet, wird die Beratungsfolge nachträglich ergänzt. Die Drucksache wird auch dem Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangele- genheiten vorgelegt.
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Hannover / 20.02.2014