Drucksache Nr. 0417/2004:
Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung: Buchung von Ausgleichsmaßnahmen auf das Ökokonto

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0417/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0417/2004
1
 

Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung: Buchung von Ausgleichsmaßnahmen auf das Ökokonto

Antrag,

der Buchung der folgenden Maßnahmen auf das Ökokonto zuzustimmen, soweit sie nicht bereits in Bebauungsplänen rechtsverbindlich zugeordnet sind:

Landschaftsraumverbessernde Maßnahmen im Bereich Hirtenbach / Wettberger Holz in Form von Feldgehölz- und Obstbaumpflanzungen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei der hier beantragten Buchung von Kompensationsmaßnahmen auf das Ökokonto nicht von Belang.

Kostentabelle

Durch die Buchung der Maßnahmen auf das Ökokonto entstehen der Stadt keine zusätzlichen Kosten, der Beschluss führt dazu, dass die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt refinanzierbar sind.

Begründung des Antrages

Aufgrund der seit 1.1.1998 bestehenden Rechtslage (§ 135a (2) Baugesetzbuch) ist es möglich, Ausgleichsmaßnahmen bereits vor den Baumaßnahmen und der Zuordnung durchzuführen. Von dieser gemeinhin als Ökokonto bezeichneten Möglichkeit einer zeitlichen Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich hat die Stadt bereits in einigen Fällen Gebrauch gemacht. So wurden zuletzt durch Beschluss der Drucksache 1116/2002 (Neufassung) mehrere kompensationswirksame Maßnahmen auf das Ökokonto verbucht. Im Rahmen dieser Drucksache hat die Verwaltung seinerzeit auch über das Instrument Ökokonto ausführlich informiert.

Der hier beantragte Beschluss ist notwendig, um die genannten Maßnahmen und insbesondere die mit ihnen verbundenen ökologischen Aufwertungen für das Ökokonto zu sichern. Diese Maßnahmen können dann zu einem späteren Zeitpunkt jeweils mit Eingriffen verbundenen Bebauungsplänen zugeordnet werden, so dass dann eine Refinanzierung der Kosten gem. Kostenerstattungssatzung möglich ist. Somit wird im Rahmen der vorliegenden Drucksache nicht die Umsetzung konkreter Maßnahmen beschlossen, sondern lediglich deren Buchung auf das Ökokonto. Für die meisten der hier in Rede stehenden Flächen sind entsprechende Bebauungspläne bereits im Verfahren (Nr. 1654 Schwarze Worth, Nr. 1649 Tronjeweg, Nr. 1065 westlich Stadtfelddamm)

Bei den Maßnahmen handelt es sich um die Anlage von Hecken, Feldgehölzen, einer Obst-wiese und einer Obstbaumreihenpflanzung im Landschaftraum Hirtenbach / Wettberger Holz. Sie sind Bestandteil des Maßnahmenprogramms zur Entwicklung der Landschaftsräume Hannovers (Drucksachen Nr. 971/98 und Nr. 489/02). Die Maßnahmen wurden mit den betreffenden Landwirten vor Ort detailliert abgestimmt; der Stadtbezirksrat Ricklingen wurde im November letzten Jahres schriftlich informiert.
67.20 
Hannover / 18.02.2004