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Förderung der Krippe Kunterbunt nach Änderung der Rechtsform des Trägers
Antrag,
zu beschließen,
die Einrichtung "Krippe Kunterbunt" in bisheriger Trägerschaft des Vereins "Kunterbunt e.V." nach der Umwandlung in die Rechtsform "Isabell Klose Kinderwelten gGmbH" (gemeinnützig) weiterhin zu fördern.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Verein "Kunterbunt e.V." betreibt in der Eleonorenstraße 19 a, 30449 Hannover eine Kindertagesstätte mit einer Krippengruppe und wurde mit der DS Nr.: 2195/2008 als Träger anerkannt und entsprechend gefördert.
Die Mitgliederversammlung des Vereins hat eine Änderung der Rechtsform einstimmig beschlossen.
Da die gGmbH eine andere juristische Person ist als ein eingetragener Verein, bedarf es eines neuen Förderungsbeschlusses.
Weder das Platzangebot noch die laufende Finanzierung werden von der Änderung der Rechtsform betroffen. Das pädagogische Konzept und die personelle Ausstattung der Einrichtung bleiben ebenso unverändert.
51.42
Hannover / 20.02.2014