Drucksache Nr. 0397/2006:
Schließung der Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche "Stranddistel" auf Spiekeroog

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0397/2006
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Schließung der Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche "Stranddistel" auf Spiekeroog

Antrag,

1. Die Landeshauptstadt Hannover gibt den Betrieb der Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder- und Jugendliche „Stranddistel“ auf Spiekeroog mit Abschluss der letzten für 2006 vorgesehenen Heilbehandlungen auf.
2. Die Verwaltung wird mit den notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung der Einrichtung beauftragt; hierzu gehören insbesondere auch die Klärung der personalrechtlichen und -wirtschaftlichen Fragen sowie die Prüfung und Einleitung der notwendigen Schritte zu einer möglichen Vermarktung der Liegenschaft.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die „Stranddistel“ steht als Klinik gleichermaßen Mädchen wie auch Jungen offen; das beschäftigte Personal ist überwiegend weiblich. Insoweit werden durch die Schließung überproportinal Arbeitsmöglichkeiten für Frauen beseitigt. Entsprechende - auch familienstabilisierende - Kuren können grundsätzlich auch an anderen Orten absolviert werden.

Kostentabelle

Die Maßnahme dient der Beseitigung eines ansonsten noch länger anhaltenden jährlichen Defizits; etwaige Abwicklungskosten können noch nicht benannt werden.

Ein etwaiger Erlös aus der Verwertung der Liegenschaft oder des Betriebes ist nicht

abschätzbar, es bedarf der weiteren Prüfung, ob und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen eine Vermarktung dieser besonderen Immobilie möglich sein wird.

Begründung des Antrages

In der Sitzung des Rates am 26.02.2004 ist das Haushaltskonsolidierungsprogramm V (Drucksache 2669/2003 nebst 4 Anlagen) mit zahlreichen Änderungsanträgen beschlossen worden. Mit der Drucksache 0954/2004 N1 mit 5 Anlagen wurde die Beschlusslage zur erleichterten Nachvollziehbarkeit zusammengefasst und es wurden die finanziellen Auswirkungen dokumentiert.

Für die „Stranddistel“ war dabei angestrebt, den seinerzeit prognostizierten Zuschussbedarf in Höhe von jeweils 430.000 € für die Jahre 2004 bis 2006 bis zum Jahre 2007 zur Kostendeckung zu führen.

Da sich trotz aller Anstrengungen inzwischen nicht abzeichnet, die „Stranddistel“ in naher Zukunft wenigstens kostendeckend führen zu können, wird die Schließung der Einrichtung empfohlen.

Das Engagement der Landeshauptstadt auf Spiekeroog mit der „Stranddistel“ hat dabei eine besonders lange Tradition, gehört aber zu den freiwilligen kommunalen Leistungen, so dass Rechtsgründe einer Schließung der Einrichtung nicht entgegenstehen.

Im August 1919 erwarb die Stadt Hannover das 1913/1914 gebaute Haus „Stranddistel“ um damit eine Erholungsstätte für Stadtkinder zu schaffen. Seitdem dürften weit mehr als 40.000 Kinder aus Hannover eine Kur in der „Stranddistel“ erlebt haben. Durch diverse An- und Umbauten hat sich die „Stranddistel“ im Laufe der Jahre verändert, ohne aber das inseltypische Gesicht der ersten Bebauung zu verlieren.

Die Kinderkuren hatten im Laufe der Zeit verschiedene Schwerpunkte: Begegnung von Mangelernährung oder Fehlernährung vornehmlich in den Zeiten nach den Weltkriegen, sodann Kuren zur Gesundheitsförderung und zur sozialen Stabilisierung. Ein Großteil der Kuren erfolgte auf städtische Kosten, ergänzt um Leistungen der Krankenkassen und um Beiträge der Eltern, soweit diese den Eltern wirtschaftlich zumutbar waren.

Finanzierung bis einschließlich 2002:
Der Tagessatz für die Erholungskuren betrug zuletzt 71,- €, davon gab es regelmäßig bei krankenversicherten Kindern einen Zuschuss von 8,- €, die restlichen 63,- € waren je nach Leistungsfähigkeit von den Eltern oder dem Sozialhilfeträger aufzubringen. Tatsächlich finanzierte die Stadt diese Kuren – bei max.65 verfügbaren Plätzen - zu ganz wesentlichen Teilen als Trägerin der Sozialhilfe.

Mit Gründung der Region Hannover änderte sich die Finanzierungsstruktur dadurch, dass die Region Hannover als neuer Träger der Sozialhilfe den Sozialhilfeanteil für das Jahr 2003 auf insgesamt 500.000,- € deckelte. Daraus resultierte für 2003 ein Fehlbetrag bei der Stadt in Höhe von rd. 260.000,- €. Im Rahmen gesetzlicher Veränderungen (rechtliche Gleichstellung der Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe mit Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung) im Jahre 2004 wurde dann zudem die Möglichkeit ausgeschlossen, dass der Träger der Sozialhilfe den Tageszuschuss der Krankenkassen von 8,- € aus eigenen Mitteln aufstockte. Die bisherige Finanzierung der Kinderkuren aus Sozialhilfemitteln ist seitdem grundsätzlich verwehrt.

In Konsequenz dieser Veränderungen hat der Rat die Verwaltung seinerzeit beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Einstufung der Gesundheitsmaßnahmen seitens der Krankenkassen nicht als Erholungskur (Tageszuschuss 8,- €), sondern als voll durch die Krankenkassen zu finanzierende Heilbehandlung erfolgen würde. Erforderlich war dazu eine Umstrukturierung der „Stranddistel“ von einer überwiegend pädagogisch ausgerichteten Einrichtung zu einem überwiegend medizinisch ausgerichteten Klinikbetrieb und Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Auf Grund intensiver Vorarbeiten gelang auch der Abschluss des erforderlichen Versorgungsvertrages mit den gesetzlichen Krankenkassen zum 01.06.2004 (durch die Krankenkassen aber erst im September mit allen notwendigen Gegenzeichnungen übersandt), wobei ein Tagessatz von 89,50 € vereinbart wurde. Anerkannt ist die „Stranddistel“ damit als Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche für insgesamt 7 Indikationen.
Befristet wurde neues Personal eingestellt, denn die für den Klinikbetrieb erforderlichen medizinischen Professionen waren zuvor nicht vorhanden; im Bereich des pädagogischen Personals wurde nach Möglichkeit reduziert. Aufwändig musste auch die „Stranddistel“ in ihrer neuen Eigenschaft am Markt bekannt gemacht werden. Erforderlich waren auch Umbauten, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit und eine Reduzierung der Bettenzahl auf 45 Plätze auf Grund der Anforderungen der Krankenkassen.

Das erste (Teil-) Wirtschaftsjahr als Klinik (2004) schloss mit einem erwarteten Fehlbetrag in Höhe von rd. 700.000,- € ab, wesentlich bedingt durch notwendige Anfangsinvestitionen sowie den verzögerten Start des Betriebes erst zur zweiten Jahreshälfte bei zum Teil ganzjährigen Kosten. Das Wirtschaftsjahr 2005 brachte zwar schon höhere Umsätze, schloss aber mit einem Fehlbetrag von rd. 730.000,- € ab, wesentlich bedingt durch verzögerte Bewilligungspraxis der Krankenkassen zu Jahresbeginn 2005. Die Diskussion um die Gesundheitskosten und die Unsicherheit über die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen schlugen sich hier nieder. Erst ab Mai 2005 gab es wieder nennenswerte Belegung, personell (und damit hinsichtlich der Personalkosten) gab es aber kaum Möglichkeiten der Gegensteuerung. Selbst eine Überbelegung in der Zeit der Sommerferien konnte die Belegungslücke des Frühjahres nicht mehr kompensieren.

Die Verwaltung hat sich deshalb umgehend bemüht, durch Vertragsverhandlungen mit mehreren Krankenkassen, welche nicht selbst Kliniken betreiben, größere Belegungssicherheit zu erlangen. Dies gestaltete sich nach nur einem vollen Betriebsjahr als schwierig, weil sich die „Stranddistel“ trotz vieler positiver Bewertungen in so kurzer Zeit noch nicht den Ruf als leistungsfähige Klinik im Sinne von „bekannt und bewährt“ erarbeiten konnte.

Insgesamt ist es bis heute nicht gelungen, eine entsprechende Belegungszusage vertraglich zu vereinbaren. Ohne eine solche kann aber keine verantwortbare Belegungshöhe prognostiziert werden, so dass zur Vermeidung weiterer Defizite die Schließung unabwendbar ist.

Das Personal besteht z. Zt. aus 8 unbefristet Beschäftigten (davon 2 Personen in Elternzeit bis Oktober 2006 bzw. Juli 2007) und derzeit weiteren 8 befristet Beschäftigten, deren Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aber alle in 2006, auslaufen. Einzelne dieser befristeten Verträge müssten bedarfsgerecht verlängert werden (neuer Befristungsgrund: Schließung der Einrichtung).
Zusätzlich wird ein Arzt auf Honorarbasis befristet beschäftigt, weitere 2 Kräfte werden von einer Fremdfirma für die Reinigung und für Nebenarbeiten gestellt.

Frühest möglicher Schließtermin (entsprechender Ratsbeschluss vorausgesetzt) wäre zur Jahresmitte 2006, es macht aber wenig Sinn, die Zeit der gewinnträchtigen Sommerferien nicht mehr für Klinikangebote zu nutzen. Da sich Klinikaufenthalte nicht leicht im Voraus in ihrer Dauer terminieren lassen, ist die Schließung mit Ablauf der Heilbehandlungen dieses Jahres angezeigt. Außerdem müssen Kündigungsfristen zu weiteren Miet- und Pachtverhältnissen berücksichtigt werden (Sporthalle, Freiflächen, Wohnraum für Beschäftigte).

Es wird auch nicht einfach sein, für die zur „Stranddistel“ gehörenden und zum größeren Teil betagten Kleinpferde eine neue Bleibe zu finden.

Auch wenn sich bislang noch kein Interessent für den Betrieb der Stranddistel gemeldet hat, sollte eruiert werden, ob der Betrieb als solcher marktfähig ist. Das Gebäude hat eine sehr spezielle Ausrichtung und ist ohne umfangreiche Umbauten nicht leicht für andere Zwecke nutzbar. Auch für eine derartige Suche ist es günstig, noch einen laufenden Klinikbetrieb vorweisen zu können.

Schließlich muss aber auch die schlichte Abwicklung des Betriebes und die Verwertung der Liegenschaft vorbereitet werden. Zwar sind Grundstücke auf Spiekeroog dem Grunde nach teuer und gefragt, die aufstehende Baulichkeit kann aber ohne tiefgreifende Umgestaltung, insbesondere im Sanitärbereich und zum Brandschutz, nicht einfach als Hotel oder Pension genutzt werden.

Ob ein Restaurationsbetrieb in Betracht kommen könnte, bedarf genauerer Prüfung auch des entsprechenden Marktes. Derzeit stehen auf der Insel 4 ehemalige Heimimmobilien leer, so dass nicht von einer einfachen Vermarktungssituation ausgegangen werden kann.

Die Außenhaut der „Stranddistel“ steht unter Denkmalschutz, eine über das Grundstück verlaufende Deichlinie hindert weiteren Ausbau.

Schließlich muss etwaigen Nutzungsänderungen und Umbauten auch die Inselgemeinde zustimmen. Sämtliche Bauten auf der Insel unterliegen einer strikten (in Überarbeitung befindlichen) Baugestaltungssatzung.

Da es sich bei der „Stranddistel“ nicht um eine Durchschnittsimmobilie handelt, ist mit einer raschen Verwertungsmöglichkeit nicht zu rechnen.
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Hannover / 14.02.2006