Drucksache Nr. 0392/2004:
Platzbenennung im Stadtteil Linden-Mitte
Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0392/2004
2
 

Platzbenennung im Stadtteil Linden-Mitte
Anregung gemäß § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

Antrag,


der Anregung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer (s. Anlage 1), folgende Platzbenennung zu beschließen, wird gefolgt.

Der Platz, den die Straßen Dieckbornstraße, Teichstraße, Davenstedter Straße, Egestorffstraße und Kirchstraße bestimmen, erhält den Namen Pariser Platz.

(Kartenausschnitt s. Anlage 2)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:


Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient insbesondere der Ordnungsfunktion im Sinne der Orientierung innerhalb des Straßengeflechts. Als Kennzeichnung einer Sache eröffnet der Straßenname keine persönlichkeitsrechtliche Betrachtung. Die Landeshauptstadt Hannover ist insbesondere durch den Ratsbeschluss vom 09.12.1999, DsNr. 2810/99 -"Bei Straßenneubenennungen und bei notwendigen Umbenennungen sollen verstärkt weibliche Persönlichkeiten berücksichtigt werden"- bestrebt, vorrangig Frauennamen bei Benennungen umzusetzen. Insoweit erfolgt bei jeder Benennung eine Einzelfallprüfung.


Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer hat sich in seiner Sitzung am 29.10.2003 mit 14 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Benennung des o.g. Platzes in "Pariser Platz" ausgesprochen.

Mit der Benennung dieses Platzes nach der Hauptstadt von Frankreich soll die bereits umgangssprachliche Bezeichnung "Pariser Platz" für diesen Ort offiziell übernommen werden.

Eine Adressenzuordnung anliegender Gebäude erfolgt nicht.
62 .14(alt)/ 61.21(neu)
Hannover / 13.02.2004