Drucksache Nr. 0388/2020:
Atelier- und Projektraumförderung 2020

Inhalt der Drucksache:

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0388/2020
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Atelier- und Projektraumförderung 2020

Antrag,

zu beschließen, den Förderempfehlungen zur Atelier- und Projektraumförderung für das Haushaltsjahr 2020 zu folgen (Anlage 1).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung richtet sich an Personen jeden Geschlechts.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 2520100
Bildende Kunst und Medienkunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 85.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -85.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -85.000,00 €
Für das Jahr 2020 stehen wie in den Vorjahren zusätzlich voraussichtlich Drittmittel in Höhe von 10.000 Euro von der Stiftung SPARDA-Bank Hannover sowie 5.000 Euro von der Dr. Christiane Hackerodt Kunst- und Kulturstiftung zur Verfügung, so dass eine Fördersumme von 100.000 Euro vergeben werden kann.

Begründung des Antrages

1. Vorbemerkungen zur Förderung und zum Verfahren

Mit dieser Förderung stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover und fördert dessen Weiterentwicklung durch die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen. Die Atelier- und Projektraumförderung richtet sich an Bildende Künstler*innen und an Betreiber*innen von Projekträumen der Bildenden Kunst, die ihren jeweiligen Arbeits- bzw. Ausstellungsraum im Stadtgebiet Hannover haben.

Ein Projektraum im Sinne der Atelier- und Projektraumförderung ist eine nicht institutionell geförderte Einrichtung von Künstler*innen und/oder Kurator*innen, die im Schwerpunkt Ausstellungen und andere Veranstaltungen zur Bildenden Kunst kuratieren und dabei ein inhaltlich profiliertes Programm erarbeiten, das geeignet ist, die Öffentlichkeit als auch die Fachöffentlichkeit anzusprechen. Projekträume bieten neben den großen, international agierenden Ausstellungshäusern wie dem Sprengel Museum, der Kestner Gesellschaft und dem Kunstverein Hannover eine wichtige Basis zur Nachwuchsstärkung und -gewinnung. Sie sind Plattform für junge Künstler*innen und Ausgangspunkt für Netzwerke innerhalb der Landeshauptstadt Hannover und darüber hinaus. Im Sommer 2018 hat sich in diesem Zuge eine Interessengemeinschaft der Projekträume in Hannover gegründet.

Die Atelier- und Projektraumförderung ist ein Mietkostenzuschuss, der in fünf Kategorien aufgeteilt ist (Förderhöhen jeweils pro Jahr):
1. Atelierförderung: Förderungen von 500 bis 1.500 Euro
2. Ateliergemeinschaften mit zwei Künstler*innen: Förderungen von 1.500 Euro bis 3.000 Euro
3. Ateliergemeinschaften mit drei oder mehr Künstler*innen: Förderungen von 2.500 Euro bis 4.000 Euro
4. Projekträume (etabliert und mit überregionaler Bedeutung): 4.000 Euro bis 12.000 Euro
5. Projekträume (neu oder lokal agierend): 1.500 Euro bis 4.000 Euro

Diese Förderhöhen orientieren sich an den üblichen Miethöhen, die aus den letzten Mittelvergaben bekannt sind. In Bezug auf die Ateliers wird eine 50%ige Förderung angestrebt, in Bezug auf die Projekträume eine 100%ige Förderung der Mieten. Weitere Kosten wie Personal, Projektkosten und Ausstellungshonorare werden derzeit nicht berücksichtigt.

Die Entscheidung über eine Förderung und über die Festlegung der Förderhöhe trifft das Kulturbüro anhand der nachfolgend genannten Kriterien. Zukünftig ist die Einsetzung eines Beirates Bildende Kunst nach dem Vorbild des Theaterbeirats zu prüfen.

Kriterien für die Atelier-/ Ateliergemeinschaftsförderung:
- Professionalität (Ausstellungen, Ausbildung, Preise)
- Nachwuchscharakter
- Entwicklungspotential und künstlerische Qualität
- Vernetzungsgrad

Kriterien für die Projektraumförderung:
- Qualität des Konzeptes des Projektraums
- Qualität der Programmgestaltung
- Grad der Vernetzung
- Öffentliche Sichtbarkeit

2. Zur Vergabe der Mittel 2020

Für die Atelier- und Projektraumförderung 2020 gingen zum Bewerbungsschluss am 15. November 2019 insgesamt 59 Anträge ein. Darunter befanden sich wie in den Vorjahren zahlreiche Erstanträge: In 2020 waren es 15 (acht von Ateliers/Ateliergemeinschaften, sieben von Projekträumen). Insgesamt 41 Anträge beziehen sich auf eine Förderung von Ateliers und Ateliergemeinschaften und 18 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das beantragte Fördervolumen beträgt insgesamt 200.193,26 Euro.

Zur Atelierförderung:
Von den 41 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von
101.397,26 Euro wurden 23 Ateliers und 13 Ateliergemeinschaften für eine Förderung ausgewählt. Diese 36 Ateliers und Ateliergemeinschaften werden mit einer Fördersumme von insgesamt 45.850 Euro gefördert.

Zur Projektraumförderung:
Für die Projektraumförderung haben sich insgesamt 18 Projekträume mit einem Antragsvolumen von 98.796,00 Euro beworben. Gefördert werden 13 Projekträume mit einer Fördersumme von insgesamt 54.150 Euro.

Die Anzahl der förderwürdigen Anträge übersteigt damit wie in den Vorjahren deutlich die zur Verfügung stehenden Mittel.

Zum Vergleich: Für die Atelier- und Projektraumförderung 2019 gingen 69 Anträge ein. Das beantragte Fördervolumen 2019 betrug insgesamt 222.292,58 Euro. Für die Atelier- und Projektraumförderung 2018 gingen insgesamt 56 Anträge ein. Das beantragte Fördervolumen 2018 betrug insgesamt 176.423,32 Euro.

Zum Thema Ausstellungshonorare wird es im März 2020 einen Bericht zum so genannten „Berliner Modell“ geben, wie in der Sitzung vom 25.10.2019 angeregt wurde.



Zur Weiterentwicklung der Atelier- und Projektraumförderung wird das Kulturbüro im April 2020 einen Bericht zur Evaluierung der bisherigen Förderung vorlegen, wie im Haushaltsbeschluss H-0430/2019 formuliert.
41.1 
Hannover / 13.02.2020