Die Verwaltung wurde mit der Drucksache Nr. 2250/2018 (Anlage 1) beauftragt, unter Hinzuziehung der Verkehrspolizei die über Rats-/ Bezirksratsgremien kritisierten neuen Standorte für Werbeträger in den Stadtbezirken unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit zu prüfen und den Gremien die Ergebnisse vorzulegen.
Ergebnis
Eine Expertenkommission – bestehend aus Vertreter*innen der Polizeidirektion Hannover, dem Fachbereich Tiefbau und der Straßenverkehrsbehörde – hat die im Vorfeld als kritisch angezeigten Standorte von Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet im Herbst 2018 auf Grundlage des Antrages begutachtet.
Dabei wurden Beschwerden und Anregungen zu Einzelstandorten von Mitgliedern des Rates, der Stadtbezirksräte, der Polizei und von Bürger*innen berücksichtigt.
Die vorab erfolgte Auswertung der Unfallstatistik hatte ergeben, dass bei keiner der benannten Örtlichkeiten ein auffälliges Unfalllagebild vorliegt.
Bei der Begutachtung der einzelnen Standorte wurden insbesondere die nach Verkehrssicherheitsaspekten relevanten Faktoren wie Sichteinschränkungen, Abstände zu Verkehrsanlagen (insbesondere Fahrbahnen und Radwegen), signifikante Beeinträchtigungen/Einengungen von Fahr- bzw. Laufwegen sowie potenzielle Ablenkungen vom Verkehrsgeschehen berücksichtigt.
Bei insgesamt 11 der untersuchten 21 Standorte wurden Optimierungsmöglichkeiten festgestellt. Dieses betrifft folgende Standorte:
- Friedrichswall / Culemannstraße (Litfaßsäule)
- Waterloostraße / Ausfahrt Biergarten
- Lavesallee / Archivstraße
- Gustav-Bradtke-Allee / Benno-Ohnesorg-Brücke
- Heisterbergallee (Haltestelle Ehrhardtstraße),
- Celler Straße / Lister Meile (Litfaßsäule)
- Fundstraße / Bödekerstraße
- Bischofsholer Damm / Kerstingstraße
- Hildesheimer Straße / Bandelstraße
- Hildesheimer Straße / Feldstraße
- Fössestraße / Küchengarten vor Blumenauer Straße
Für alle 11 dieser Werbeanlagen konnten im Nahbereich alternative Standorte definiert werden, die aus Verkehrssicherheitsaspekten gut geeignet sind.
Sollten im Nachgang weitere Standorte zur Überprüfung gemeldet werden, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei eine Einzelbegutachtung nach den o.g. Kriterien vornehmen.