Informationsdrucksache Nr. 0375/2020:
Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD,Bündnis90/Die Grünen und FDP/ Drucksache 3062/2019 (Bearbeitungsdauer Elterngeld)

Inhalt der Drucksache:

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0375/2020
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Stellungnahme der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD,Bündnis90/Die Grünen und FDP/ Drucksache 3062/2019 (Bearbeitungsdauer Elterngeld)

Die Verwaltung nimmt zum Dringlichkeitsantrag 3062/2019 wie folgt Stellung:

1.
Die Elterngeldstelle des Fachbereichs Jugend und Familie ist bestrebt, die Bearbeitungsdauer für Elterngeldanträge so kurz wie möglich zu halten. Die seit geraumer Zeit immer wieder neu entstehenden Stellenvakanzen durch Fluktuation in Verbindung mit den Schwierigkeiten, interessierte und geeignete Verwaltungskräfte zu finden, haben zu den Rückständen geführt. Die Bearbeitungsdauer kann erst dann deutlich verkürzt werden, wenn alle freien Stellen besetzt, die neuen Mitarbeiter*innen eingearbeitet und die Rückstände abgearbeitet sind. In zwei Schließwochen konnten mit Unterstützung ehemaliger Mitarbeiter*innen viele rückständige Elterngeldanträge bearbeitet werden.

2.
Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes und wird direkt aus der Bundeskasse gezahlt. Eine Abschlags- oder Vorschusszahlung ist nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht vorgesehen. Bevor eine Auszahlung von Elterngeld aus der Bundeskasse veranlasst werden kann, ist eine Prüfung des jeweiligen Antrags dem Grunde und der Höhe nach erforderlich. Erst nach einer detaillierten Einkommensermittlung steht die Höhe des Elterngeldes fest und kann zur Auszahlung gebracht werden.

Der einzige Betrag, der ohne Einkommensermittlung über die Bundeskasse angewiesen werden kann, ist das Mindestelterngeld in Höhe von 300 €. Diese Möglichkeit wird den antragstellenden Eltern im Einzelfall angeboten.

3.
Für die Einführung von ElterngeldDigital ist der Bund verantwortlich. In einigen Bundesländern wird die Stufe 1 dieses Verfahren umgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern einen Antrag zwar digital ausfüllen können, diesen aber ausdrucken, unterschreiben und mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Elterngeldstelle schicken müssen. Die Bearbeitung in den Elterngeldstellen erfolgt wie bisher. Eine Einführung dieser ersten Stufe ist nach erfolgreicher Abwicklung mehrerer Testphasen in Niedersachsen für 2020 geplant. Wann mit einer kompletten digitalen Bearbeitung und Verarbeitung von Elterngeldanträgen gerechnet werden kann, ist nicht abzuschätzen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.1 
Hannover / 12.02.2020