Drucksache Nr. 0366/2016:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße -
mit örtlicher Bauvorschrift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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0366/2016
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße -
mit örtlicher Bauvorschrift
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1786
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Stellungnahme der Üstra
zu berücksichtigen
und die vorgebrachten Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer
und der Neustädter Kirchengemeinde
nicht zu berücksichtigen,

2. den Bebauungsplan Nr. 1786 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und
der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die durch die Baureifmachung des Grundstücks anfallenden Kosten (u.a. archäologischen Untersuchungen, Altlastenentsorgung, Ertüchtigung der Ohestraße, Leitungsverlegungen) werden durch die Einnahmen kompensiert, die durch den Verkauf des Grundstückes erzielt werden. Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 5. Kosten für die Stadt, verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1786 hat vom 03. Dezember 2015 bis zum 11. Januar 2016 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind folgende Stellungnahmen eingegangen:


Neustädter Kirchengemeinde:

"Planerische Maßnahmen auf unserem Gemeindegebiet machen uns die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung der städtischen Bauplanung mit der aktuellen Kita-Planung deutlich:

Es handelt sich um die Bauvorhaben „Ohestraße“, das ist an der Ihme direkt südlich des Einstiegs in die Benno-Ohnesorg-Brücke, in der Verlängerung der Humboldtstraße, und „Adolfstraße“, nähe U-Bahn Waterlooplatz.

In beiden Fällen soll dem Bauträger aufgegeben werden, für die Kinderbetreuung zu sorgen, die sich auf die geplante Bebauung bezieht. Man verwendet offenbar einen Schlüssel für die Bedarfsermittlung.

Als Trägerin einer großen Kita und eines Familienzentrums halten wir dieses Beschränkung des planerischen Vorgehens für absolut unzureichend, weil diese neu entstehenden Mini- Einrichtungen in aller Regel nicht (oder allenfalls schwerlich) in der Lage sind, den nach den heutigem sich aus den gesellschaftlichen und pädagogischen Aspekten ergebenden Anforderungen an die Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die zum Teil durch Rechts- und Erlassregelungen verbindlich sind, zu entsprechen.

Das betrifft einerseits die pädagogischen Konzepte. Dies erläutern wir hier nicht, da der Weg vom „Garten“ zu den heutigen Konzepten von anderen Stellen besser beschrieben werden kann, als von uns. Es sollte allerdings auch berücksichtigt werden, dass Kitas darauf eingestellt sein sollten, Geschwisterkinder verschieden Alters aufzunehmen, so dass die Betreuung unterschiedlicher Altersgruppen vorgesehen sein sollte.

Betroffen sind aber auch die gesellschaftlich-integrativen Funktionen, wie sie im Zusammenhang mit den Familienzentren beschrieben werden, was hier nicht erneut dargestellt werden kann, siehe hierzu die „Rahmenkonzeption Familienzentren“ der Fachbereiche Bildung und Erziehung & Jugend und Familie aus dem Jahr 2006. Eindeutig sind zwei Aspekte: Einerseits setzt die Wahrnehmung dieser Aufgaben sehr leistungsfähige Einrichtungen mit großer personeller Kontinuität voraus. Andererseits wird die Bedeutung dieser Aufgabe in dieser Stadt steigen. Bereits vor diesem Hintergrund erscheint es widersprüchlich, wenn die Stadt einerseits Familienzentren signifikant ausbaut, andererseits aber die Entstehung von Mini-Einrichtungen – die das gerade weniger gut, oder gar nicht können – planerisch vorsieht und vertraglich festlegt.

Aktuellen Anlass, sich hiermit zu befassen, geben die Bestimmungen über die Vertretung der Erzieher. Das Kultusministerium hat mit Erlass vom 26.06.2014 nach einer „Reihe von Mitteilungen, dass die gesetzlich geforderte regelmäßige Tätigkeit von zwei Fachkräften pro Gruppe sehr häufig nicht eingehalten wird“, erneut aufgefordert, ausnahmslos die Regelung vom 03.05.2012 zu beachten, dass ein Erzieher nur von einem Erzieher vertreten werden könne. Dies wurde auch verbandsintern weiter gegeben.

Die Mini-Kitas sind aller Erfahrung nach nicht in der Lage, diese Personalausstattung zu gewährleisten, zumal dies selbst bei den großen Kitas schwierig ist. Soweit diese Bestimmungen praktiziert werden, führen sie zu hohem Verwaltungsaufwand und führen zu einer deutlichen Senkung der gebotenen personellen Kontinuität.

Es entsteht der Eindruck, dass die Landeshauptstadt Hannover die fachlichen Planungen und Vorgaben bei ihren städtebaulichen Planungen bislang noch nicht vollständig berücksichtigt: Vielmehr wird die Kinderbetreuung nach wie vor auf die Bauträger abgewälzt, so dass weiterhin Mini-Einrichtungen entstehen, die schwerlich in der Lage sind, den sachlichen Anforderungen zu entsprechen.

Von der Landeshauptstadt Hannover ist zu erwarten, auch die Kita-Versorgung in die systematische Planung einzubeziehen und nach Möglichkeit auf die Entstehung von Kleinst-Einrichtungen zu verzichten.

In der Calenberger Neustadt wäre es sachgerecht, auf weitere kleine Kitas zu verzichten. Statt dessen sollten die vorhandene Kita und das Familienzentrum ausgebaut und um eine Krippe ergänzt werden. Insbesondere sollte vermieden werden, in der Adolfstraße eine weitere Mini-Kita vorzusehen, zumal dort mit der Leibniz-Kita Wagnerstraße eine große Kita auf der „anderen Straßenseite“ besteht."

"Zusammengefasst scheint es uns so zu sein, dass die pädagogisch- gesellschaftliche Neubeschreibung der Aufgaben und Funktionen der Kindertagesstätten noch keinen zureichenden Niederschlag in der Stadtplanung gefunden haben. Falls dem so ist, würde die Kinderbetreuung in den Neubaugebieten langfristig hinter der in den älteren gebieten zurückstehen."



Stellungnahme der Verwaltung
Zur Deckung des Betreuungsbedarfs für Kinder unterschiedlichen Alters beschränkt sich die Landeshauptstadt Hannover nicht auf die Errichtung und Förderung großer Kindertagesstätten. Neben diesen mehrgruppigen Betreuungseinrichtungen, wie sie beispielsweise temporär auf dem Waterlooplatz entstehen wird und bei dem neuen Verwaltungsstandort am Schützenplatz geplant ist, leisten auch kleine Kindertagesstätten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung des Stadtteiles mit Betreuungsplätzen.
Im Bebauungsplan Nr. 1786 werden Kindertagesstätten nicht ausdrücklich festgesetzt. Sie sind im Plangebiet jedoch zulässig und die Baugrundstücke werden bevorzugt an Baugruppen und Baugemeinschaften veräußert, die neben der Wohnnutzung auch eine Kindertagesstätte betreiben wollen. Hierdurch soll der durch den Bebauungsplan entstehende Mehrbedarf an Kinderbetreuungsmöglichkeiten gedeckt werden.
Gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben hiervon unberührt und sind Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis.

Konzeptionelle Entscheidungen zur Versorgung mit Kitaplätzen auf Stadtteilebene können im Rahmen der Bauleitplanung nicht getroffen werden und müssen auf einer gesonderten fachlichen Ebene erfolgen.

Üstra

"Die in Kapitel 3.1 der Begründung angenommenen Verkehrszahlen der Stadtbahnen sind nach unserer ersten Einschätzung zu niedrig. Eine erste grobe Prüfung anhand der im Fahrplan angegebenen Fahrten der Stadtbahnlinien 9 und 17 ergibt eine deutlich höhere Anzahl von Stadtbahnfahrten auf den angegebenen Verkehrswegen. Dabei sind betriebliche Fahrten, die nicht in den Fahrplänen vermerkt sind, noch nicht berücksichtigt. Die Auswirkungen auf die schalltechnische Untersuchung, die sich durch die höheren Zugzahlen ergeben könnten, können wir nicht abschätzen. Da nach unserer Einschätzung Auswirkungen auf die Untersuchung aber nicht auszuschließen sind, bieten wir Ihnen gerne an, die Anzahl der Stadtbahnfahrten zusammenzustellen.
Wir weisen darauf hin, dass die Haltestelle „Humboldtstraße", neben den in der Begründung aufgeführten Buslinien, auch von der Stadtbahnlinie 17 bedient wird."

Stellungnahme der Verwaltung

Die schalltechnische Untersuchung wurde anhand der von der Üstra gelieferten Verkehrszahlen angepasst. Die Begründung wurde im Abschnitt 3.1 Lärmschutz entsprechend geändert. Die Stellungnahme der Verwaltung zu der überarbeiteten schalltechnischen Untersuchung ist Bestandteil der Begründung. Die geringwertig veränderten Schallimmissionen haben keinen Einfluss auf die Abwägung.

In die Begründung wurde ebenso aufgenommen, dass die Haltestelle "Humboldtstraße" auch von der Stadtbahnlinie 17 bedient wird.



Industrie- und Handelskammer

"Zu dem o. g. Planentwurf hat die Industrie- und Handelskammer Hannover mit Schreiben vom 30. Juli 2015 Stellung genommen. Wir verweisen auf diese Stellungnahme. Die jetzt geplante weitere Reduzierung der Anzahl der Einstellplätze können wir nicht nachvollziehen und lehnen diese deshalb erneut ab. Wir sehen weiterhin mit Blick auf das Planungsumfeld und auf die Ausgangssituation einen größeren Parkraumbedarf."

Stellungnahme vom 30. Juli 2015 (eingegangen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange):

"Die Industrie- und Handelskammer Hannover trägt bezüglich der oben genannten Planung (Schaffung von Wohnbauflächen westlich der Ohestraße) keine grundsätzlichen Bedenken vor.

Allerdings halten wir die Festlegung, dass die Anzahl der erforderlichen Einstellplätze gemäß § 47 Abs. 1 NBauO auf 70 % des jeweiligen Wertes bzw. des jeweils unteren Wertes der in den gegenwärtigen Ausführungsbestimmungen zu § 47 NBauO für den Einzelplatzbedarf festgelegten Zahl reduziert werden soll, für kritisch. Vor allem mit Blick auf das Planungsumfeld und die Ausgangssituation sehen wir einen größeren Parkraumbedarf.

In direkter Nachbarschaft des Planstandortes befinden sich mehrere Schulen und bislang stand das Plangebiet den Schulen als bewirtschafteter Parkplatz zur Verfügung. Dieses entfällt zukünftig. Weiterhin gehen wir trotz der guten ÖPNV-Anbindung des Plangebietes davon aus, dass bereits der durch die Wohnbebauung induzierte Stellplatzbedarf mit lediglich 70 % der normalerweise bereitzustellenden Stellplätze nicht gedeckt werden kann. Parkplatzsuchverkehr und „wildes" Parken sind zu erwarten."



Stellungnahme der Verwaltung

Die ursprüngliche Planung der Verwaltung sah einen Stellplatzschlüssel von 70% des jeweiligen Wertes bzw. des jeweils unteren Wertes gemäß anzuwendender Ausführungsbestimmung zu § 47 NBauO vor.
Im Rahmen des Auslegungsbeschlusses am 19.11.2015 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Reduzierung dieses Stellplatzschlüssels auf 50% beschlossen.
Aufgrund der günstigen Lage im unmittelbaren Einzugsbereich des öffentlichen Nahverkehrs (Stadtbahn - und Bushaltestelle), der zentralen Lage des Grundstückes mit fußläufiger Erreichbarkeit zu öffentlichen und privaten Einrichtungen, der guten Anbindung des Grundstückes für den Fahrradverkehr sowie des Umstandes, dass die Grundstücke an Baugruppen und Baugemeinschaften vergeben werden sollen, bei denen erfahrungsgemäß ein erhöhtes Interesse an Carsharing-Modellen besteht und der Motorisierungsgrad geringer ist, ist dieser niedrige Stellplatzschlüssel gerechtfertigt.

Die durch die Planung wegfallenden 200 Stellplätze wurden überwiegend von den Schülern der angrenzenden Berufsbildenden Schule genutzt, dienen allerdings nicht dem bauordnungsrechtlichen Nachweis der Stellplätze der Schule. Der Stellpatznachweis erfolgt ausschließlich auf dem Schulgrundstück der Region.

Die Verwaltung empfiehlt daher die eingegangene Stellungnahme der Üstra zu berücksichtigen und ansonsten die eingegangenen Stellungnahmen nicht zu berücksichtigen.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Die Beschlüsse sind notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 18.02.2016