Drucksache Nr. 0364/2015:
Änderung der Dezernatsverteilung

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 19.02.2015: Verwaltungsausschuss: In die Fraktionen gezogen - erneut in den VA am 26.02.2015
  • 26.02.2015: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 12.03.2015: Ratsversammlung: namentliche Abstimmung: 38 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen, 3 Enhaltungen

Nachrichtlich:

  • Organisations- und Personalausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Organisations- und Personalausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0364/2015
3
 

Änderung der Dezernatsverteilung

Antrag,

der stufenweisen Änderung der Dezernatsverteilung gemäß den Anlagen 1 bis 3 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind unter Punkt III. der Begründung dargestellt.

Begründung des Antrages

I. Mit der vorliegenden Drucksache wird dem Rat der Landeshauptstadt eine stufenweise Änderung der Dezernatsverteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen, die im Ergebnis zu folgender neuen Aufgabenverteilung führt:

1) Dezernat IV werden die Fachbereiche Schule, der neu zu bildende Fachbereich Volkshochschule und der Fachbereich Jugend und Familie zugeordnet. Das Dezernat trägt die Bezeichnung Bildungs-, Jugend- und Familiendezernat.

2) Dezernat I werden der Fachbereich Feuerwehr und ein neu zu bildender Fachbereich Kultur zugeordnet. Das Dezernat trägt die Bezeichnung Kultur- und Personaldezernat.In dem neuen Fachbereich Kultur werden die Bereiche Stadtteilkulturarbeit, Musikschule, Kulturbüro und Museen, Stadtbibliothek und Stadtarchiv gebündelt.

3) Dezernat III werden die drei Fachbereiche Soziales, Sport und Bäder und Senioren zugeordnet. Das Dezernat trägt die Bezeichnung Sozial- und Sportdezernat.

4) Dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters werden die Gleichstellungsbeauftragte, das Rechnungsprüfungsamt, der Fachbereich Büro des Oberbürgermeisters, der Fachbereich Herrenhäuser Gärten und ein neu zu bildender Fachbereich Recht zugeordnet. Der neue Fachbereich Recht wird durch die Zusammenführung des Bereichs Recht, der bisher dem Büro des Oberbürgermeisters zugeordnet ist, und dem Justiziariat des Baureferats gebildet.



Der neuen Aufgabenverteilung liegen folgende Erwägungen zugrunde:
• Die Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien – von den frühen Eltern-Kind-Gruppen bis zur Schule, vom Kindergarten bis zur Jugendarbeit, von der Tagespflege bis zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit – beruhen auf dem Auftrag, dass Kinder und Jugendliche auf dem Weg des Erwachsenwerdens mit dem Wissen und den Fähigkeiten ausgestattet werden, die sie brauchen, damit sie unter den absehbaren Bedingungen künftiger Gesellschaften über eine ausreichende Kompetenz zur eigenständigen Lebensführung verfügen. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, müssen die Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote aufeinander abgestimmt und alle beteiligten Akteure einbezogen werden. Der Prozess dieser Abstimmung und Einbeziehung wird in der Landeshauptstadt künftig dadurch verbessert, dass die Organisationseinheiten, die vorrangig mit Bildung, Betreuung und Erziehungsangeboten befasst sind, einem Dezernat zugeordnet sind.

• Mit der Einrichtung eines selbstständigen Fachbereichs Kultur wird der hohen Bedeutung des kulturellen Angebotes für die Lebensqualität in der Landeshauptstadt Rechnung getragen. Hierbei werden sämtliche Komponenten städtischer Kulturarbeit – von den Stadtteilzentren bis zu den städtischen Museen – einbezogen, um der ganzen Breite stadtgesellschaftlicher Kulturpolitik aus einer ganzheitlichen Betrachtung heraus Geltung zu verschaffen. Damit werden die verschiedensten Felder, angefangen bei der bildenden Kunst über die angewandte Kunst bis zur Straßenkunst und der Kunst im Stadtteil, gleichermaßen in den Blick genommen.


• Das Aufgabengebiet Sport und Bäder wurde 2014 im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters als Fachbereich verselbstständigt und neu organisiert. Nachdem wesentliche Themen (Bäderkonzept, Sportentwicklungsplan) aufgearbeitet worden sind, wird die Weiterentwicklung des Fachbereichs in dem neuen Sozialdezernat erfolgen. Damit soll der aus kommunaler Sicht besonders wichtigen sozialen Zielsetzung städtischer Sportförderung, insbesondere ihrer Bedeutung im Zusammenhang mit Integration, Inklusion und demografischem Wandel, Rechnung getragen werden.

• Der Fachbereich Herrenhäuser Gärten wird dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet, um der dezernats- und themenübergreifenden Bedeutung dieser besonders herausragenden öffentlichen Einrichtung Rechnung zu tragen. Kultur und Wissenschaft, Veranstaltungswesen und Gartenkunst treten an diesem Ort in engste Verbindung. Die Themenfelder Wissenschaft und Veranstaltungswesen werden bereits jetzt im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters bearbeitet; sie finden mit den Herrenhäuser Gärten eine konkrete Ergänzung und Erweiterung. In den Bereichen Gartenkunst und Kultur wird durch die unmittelbare Anbindung an den Oberbürgermeister ein enger Austausch mit den Fachdezernaten I und V gewährleistet.

• Mit Ausnahme der arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten werden nahezu sämtliche Rechtsangelegenheiten der Dezernate im Bereich Recht im Büro des Oberbürgermeisters, bearbeitet. Dezernat VI verfügt bislang über ein eigenes Justiziariat. Mit der Neuordnung der Dezernatsverteilung wird ein zentral zuständiger Fachbereich Recht eingerichtet. Der fachliche Austausch der städtischen Justiziare soll auf diese Weise weiter gefördert und die Dienstleistungsqualität der Rechtsberatung noch verbessert werden. Der neue Fachbereich Recht soll künftig von der beratenden und prozessführenden Verwaltungseinheit zu einer Koordinierungsstelle für dezernatsübergreifende Angelegenheiten weiterentwickelt werden. Konkrete Vorhaben und Projekte, die von besonderer Bedeutung sind sowie einer Begleitung in rechtlicher Hinsicht bedürfen und/oder keinem einzelnen Fachdezernat zwingend zugeordnet werden können, sollen von hier aus koordiniert werden.

• Das in 2014 eingerichtete Personal- und Organisationsdezernat hat im ersten Jahr schwerpunktmäßig die Profilbildung der Stadtverwaltung (u.a. Stadt als attraktive Arbeitgeberin, Fachkräfteentwicklung, Frauenförderung und Interkulturelle Öffnung) vorangetrieben. Im Rahmen einer möglichst gleichmäßigen Aufgabenverteilung wird der Fachbereich Feuerwehr dem Personal- und Organisationsdezernat zugeordnet.

II. Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:


1) Der Fachbereich Feuerwehr (OE 37) wechselt zum 01.04.2015 in das Personal- und Organisationsdezernat (Dez. I). Zeitgleich wechseln die Aufgaben des Justiziariats (OE VI-01.1) im Baureferat in den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und werden dort mit den Aufgaben des Bereichs Recht (OE 15.4) zu einem Fachbereich Recht (OE 30) zusammengefasst. Die übrigen Aufgaben des Baureferats werden innerhalb des Baudezernats neu verteilt.

Die Änderungen der Dezernatsverteilung zum 01.04.2015 sind der Anlage 1 abgebildet.

2) Zum 01.11.2015 wird ein erster Schritt auf dem Weg zu einem neuen Bildungs-, Jugend- und Familiendezernat gegangen (Dez. IV). Es besteht zunächst aus den Fachbereichen Schule (OE 42) und Volkshochschule (OE 43). Es trägt die Bezeichnung Bildungsdezernat.


Zum 01.11.2015 werden die Bereiche Zentrale Fachbereichsangelegenheiten Bibliothek und Archiv (OE 42.0 B), Stadtbibliothek/Betriebsbezogene Dienste (OE 42.5), Stadtbibliothek/Benutzungsdienste (OE 42.6), Stadtarchiv (OE 42.7), Kulturbüro und Museen (OE 42.8/9), Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (OE 43.0), Stadtteilkulturarbeit (OE 43.2), Musikschule (OE 43.3) und Bereichsübergreifende Bildungsnetzwerke (OE 43.4) in einem Fachbereich Kultur (OE 41) zusammengefasst und dem Dezernat I zugeordnet. Es trägt dann die Bezeichnung Kultur- und Personaldezernat.

Zum 01.11.2015 wird ferner der Fachbereich Herrenhäuser Gärten (OE 46) dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet.

Mit einer gesonderten Drucksache zur Änderung der Geschäftsordnung soll dem Rat vorgeschlagen werden, zu diesem Zeitpunkt einen Ausschuss für Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters einzurichten. Neben den Herrenhäuser Gärten soll dieser Ausschuss grundsätzliche Rechtsfragen (z.B. kommunalverfassungsrechtlicher Art), Grundsatzangelegenheiten (z.B. neue internationale Kontakte, Wissenschaftskooperation, Metropolregion) und Veranstaltungen von besonderer Bedeutung behandeln.

Die Änderungen der Dezernatsverteilung zum 01.11.2015 sind in der Anlage 2 abgebildet.


3) Zum 01.03.2016 wird das bisherige Jugend- und Sozialdezernat (Dez. III) neu geordnet. Zu diesem Zeitpunkt wird das Bildungsdezernat (Dez. IV) um den Fachbereich Jugend und Familie erweitert. Es trägt dann die Bezeichnung Bildungs-, Jugend-, und Familiendezernat.

Der Fachbereich Sport und Bäder wechselt ebenfalls zum 01.03.2016 in das Dezernat III. Es trägt dann die Bezeichnung Sozial- und Sportdezernat.

Die Änderungen der Dezernatsverteilung zum 01.03.2016 sind in der Anlage 3 abgebildet.


III. Die Änderung der Dezernatsverteilung führt im Ergebnis zu einer Einsparung in Höhe von 196.908 €:

1) Stellenneueinrichtungen:
Anzahl Wert Personalaufwand

Einrichtung Fachbereich Recht (OE 30)
Fachbereichsleiter/in 1,00 A 16 120.026 €



Summe: 120.026 €

2) Stellenhebung:
Personalmehraufwand

Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
Leiter 15.546 €

Summe: 15.546 €

Summe aus 1) und 2): 135.572 €

3) Stellenstreichungen:
Anzahl Wert Personalaufwand

Baureferat ( OE VI-01)
Leiter/in Baureferat 1,00 A 16 120.026 €
Vorzimmer 1,00 EG 06 46.214 €

Fachbereich Bildung und Qualifizierung (OE 43)
Leiter/in Bildung und Qualifizierung 1,00 A 16 120.026 €
Vorzimmer 1.00 EG 06 46.214 €

Summe: 332.480 €

4) Kostenneutrale Veränderungen:

• Einrichtung der Fachbereiche Kultur (OE 41), Schule (OE 42) und Volkshochschule (OE 43). Die Einrichtung der Fachbereiche erfolgt ohne Stellenneueinrichtungen und Stellenhebungen.

• Verlagerungen der Fachbereiche Feuerwehr (OE 37), Herrenhäuser Gärten (OE 46), Jugend und Familie (OE 51) und Sport und Bäder (OE 52). Die Verlagerung der Fachbereiche löst keine Kosten aus.


Die Dezernatszuordnungen sollen zu den angegebenen Zeitpunkten umgesetzt werden, die organisatorische Abbildung im Stellenplan und im Haushaltsplan soll zeitgleich im Haushaltsjahr 2016 erfolgen.
Dez. I 
Hannover / 13.02.2015