Drucksache Nr. 0362/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Klagen gegen die Landeshauptstadt Hannover in Bauangelegenheiten
in der Ratssitzung am 26.04.2018, TOP 5.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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0362/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Klagen gegen die Landeshauptstadt Hannover in Bauangelegenheiten
in der Ratssitzung am 26.04.2018, TOP 5.1.2.

Seit vielen Jahren wird in den regionalen Medien wiederkehrend berichtet, dass sich Bauherren und Planer über die Zusammenarbeit mit der Spitze der Bauverwaltung beklagen. Im Kern wird behauptet, das Baudezernat greife mit seinen Vorstellungen von Bauqualität und Forderungen nach besonderer Architektur zu stark in die Rechte von Grundstückseigentümern, Investoren und Architekten ein. Im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit über ein Bauvorhaben warf ein Richter der Stadt im Jahr 2016 sogar Willkür vor, nachdem eine Entwurfsplanung von der Stadt abgelehnt und verzögert wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Klageverfahren wurden in den vergangenen 5 Jahren gegen die Stadt Hannover im Zusammenhang mit Baugesuchen, Baugenehmigungen, Bauvorhaben, Bebauungsplänen oder sonstigen Bauangelegenheiten angestrengt?
2. Wie viele Klagen hiervon waren erfolgreich bzw. teilweise erfolgreich? In wie vielen Fällen wurde sich vergleichsweise geeinigt? Wie viele Klageverfahren hat die Stadt gewonnen? Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?

3. Wie hoch waren die der Stadt Hannover durch diese Klagen entstandenen Kosten insgesamt (interne Kosten, Kosten für externe Beratung, Höhe des Schadensersatzes)?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort


Vorbemerkung:

In den vergangenen fünf Jahren gab es im Bereich Bauordnung insgesamt 19.347 förmliche Verwaltungsverfahren, darunter 13.106 Anträge wie z.B. Bauanträge und 4.146 Bauordnungsverfahren. Zu diesen Verfahren sind insgesamt 1.357 Widersprüche eingereicht und bearbeitet worden.
Letztlich fanden im angefragten Zeitraum ca. 1 % der im Bereich Bauordnung laufenden förmlichen Verwaltungsverfahren (Bauanträge / Bauordnungsverfahren) ihren Abschluss in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, insgesamt wurden damit ca. 0,075 % der in OE 61.3 laufenden förmlichen Verwaltungsverfahren (Bauanträge / Bauordnungsverfahren) abschließend zu Ungunsten der Landeshauptstadt Hannover entschieden. In ca. 0,058 % der genannten Verfahren erfolgte die abschließende Entscheidung in Form eines Vergleichs.

Zwischen 2013 und 2017 sind 101 Bebauungspläne in Kraft getreten.

Gegen drei Bebauungspläne und eine Erhaltungssatzung wurden Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht geführt, von denen eines gegen die Landeshauptstadt Hannover entschieden wurde.

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:




Frage 1: Wie viele Klageverfahren wurden in den vergangenen 5 Jahren gegen die Stadt Hannover im Zusammenhang mit Baugesuchen, Baugenehmigungen, Bauvorhaben, Bebauungsplänen oder sonstigen Bauangelegenheiten angestrengt?

Für die Beantwortung der Ratsanfrage wurden die vom Fachbereich Recht bearbeiteten Prozesseingänge vom 01.01.2013 bis 31. 12. 2017 berücksichtigt.

In diesem 5-Jahres-Zeitraum sind insgesamt 169 Klageverfahren anhängig gemacht worden.

Frage 2: Wie viele Klagen hiervon waren erfolgreich bzw. teilweise erfolgreich? In wie vielen Fällen wurde sich vergleichsweise geeinigt? Wie viele Klageverfahren hat die Stadt gewonnen? Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?

Gewonnen wurden : 96 Prozesse (ger. 77,5 % der abgeschlossenen Prozesse)
verloren wurden : 11 Prozesse (9 %)
mit einem Vergleich endeten : 4 Prozesse (3 %)
teilweise gewonnen/verloren : 13 Verfahren (10,5 %)
nicht abgeschlossen: 45 Prozesse, davon 33 Verfahren aus 2017.

Frage 3: Wie hoch waren die der Stadt Hannover durch diese Klagen entstandenen Kosten insgesamt (interne Kosten, Kosten für externe Beratung, Höhe des Schadensersatzes)?

Die Verfahren werden durch den Fachbereich Recht geführt, externe Beratung wird nicht in Anspruch genommen.
Die im Bereich Bauordnung entstandenen Kosten lassen sich nicht beziffern, der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung der Klageverfahren / Zuarbeit für den Fachbereich Recht wird nicht erfasst.
Aus den Gerichtsverfahren sind folgende Kosten entstanden:
- Zahlungen durch den Fachbereich Recht an Gerichte und Rechtsanwälte in teilweise oder ganz verlorenen Prozessangelegenheiten: 37.443,34€
- externe Beratungskosten: 0,- €
- interne Kosten (der OE 30/VI-01.1, Arbeitsanteil geschätzt, Kosten auf Basis der für 2017 von OE 18.10 ermittelten, durchschnittlichen Brutto-Personalkosten einer mit A 14 besoldeten Stelle, Sachkosten dabei gemäß KGSt-Materialien 19/2014 für einen Büroarbeitsplatz mit IT):
Personalkosten für 5 Jahre: 128.990,- €
Sachkosten für 5 Jahre: 37.922,50 €
Schadenersatzzahlungen: 0,- €