Antrag Nr. 0336/2014:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0264/2014 - Bebauungsplan Nr. 1054 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Str.

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0336/2014 (Originalvorlage)
0264/2014 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 0264/2014 - Bebauungsplan Nr. 1054 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Str.

Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 0264/2014 - Bebauungsplan Nr. 1954 1. Änderung - östlich Kaiser-Wilhelm-Str.

§ 2 des Bebauungsplans wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Der für das Gebiet geltende Bebauungsplan aus dem Jahr 1982 sieht zweigeschossige Wohnbebauung mit einer Geschossflächenzahl von 0,6 sowie Einzelhausbebauung mit Grenzabstand vor.

Auch die Mindestgrundstücksgröße von 600 m2 ist vorgegeben.
Die Regelungen gewährleisten eine Bebauung, die die Charakteristik des Quartiers nicht beeinträchtigt und seiner gewachsenen Struktur Rechnung trägt.
Daher ist die Vorschrift von maximal zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude überflüssig und stellt lediglich einen unnötigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheiten und Rechte der Eigentümer dar.


Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender