Drucksache Nr. 0334/2004:
Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Haus der Jugend

Informationen:

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0334/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0334/2004
0
 

Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Haus der Jugend

Antrag,

die nachfolgenden Entgelte der Miet- und Benutzungsordnung für das Haus der Jugend zu beschließen.

Raumangebot
Preisgruppe 1Jugendverbände mit Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover
Preisgruppe 2Organisationen mit gemeinnützigen oder kulturellen Zwecken
Preisgruppe 3Kommerzielle bzw. private Nutzung
Kleine Gruppenräume bis ca. 25 Personen
4 €
8 €
30 €
Große Gruppenräume
bis ca. 60 Personen
6,5 €
15 €
40 €
Europasaal
bis ca. 320 Personen
30 €
60 €
220 €
Funktionsräume wie Fotolabor, Digital Studio usw.
(ohne Verbrauchsmaterialien)
10 €
15 €
40 €
Bühnentechnische
Anlage (Licht & Ton)
10 €
30 €
80 €


Die in der Tabelle aufgeführten Entgelte werden jeweils für eine Mieteinheit von 4 Stunden erhoben. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Aufschlag in Höhe von 25 % berechnet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Räumlichkeiten und Angebote im Haus der Jugend werden gleichermaßen von weiblichen und männlichen Besuchern genutzt. Eine Benachteiligung ist nicht erkennbar.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen4.000,00 €1.4608.141000.8
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt4.000,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss4.000,00 € 

Begründung des Antrages

Die Vergabe von Räumen im Haus der Jugend erfolgt auf Grundlage der Miet- und Benutzungsordnung für das Haus der Jugend (DS Nr. 273/85). Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Status der Nutzer bzw. Nutzerinnen: Jugendverband mit Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover, Organisationen mit gemeinnützigem oder kulturellem Zweck sowie kommerzielle bzw. private Nutzung.

Derzeit gültige Entgelte:
Beschreibung
Preisgruppe 1
Preisgruppe 2
Preisgruppe 3
Kleine Gruppenräume bis ca. 25 Personen
2,5 €
5 €
20 €
Große Gruppenräume
bis ca. 60 Personen
5 €
10 €
30 €
Europasaal
bis ca. 320 Personen
20 €
45 €
180 €
Funktionsräume wie Fotolabor, Digital Studio, Werkstätten usw.
(ohne Verbrauchsmaterialien)
5 €
10 €
30 €
Bühnentechnische
Anlage (Licht & Ton)
5 €
7,5 €
25 €


Das Haus der Jugend wurde bei seiner Eröffnung Kindern und Jugendlichen gewidmet und für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit der Jugendverbände und der städtischen Jugendpflege ausgestattet.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist es erforderlich, die Benutzungsentgelte der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Diese Preisgestaltung mit Unterscheidungen bei der Veranschlagung nach Nutzern sind ähnlich den Regelungen für die Einrichtungen der Kulturverwaltung. Eine direkte Angleichung in der Höhe der Entgelte ist für das Haus der Jugend jedoch nicht möglich, da die Ausstattungsmerkmale und der Service nicht vergleichbar sind.

Die Änderungen sollen zum 01.04.2004 in Kraft treten.
51.5 
Hannover / 05.02.2004