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Erhöhung der Benutzungsentgelte für das Haus der Jugend
Antrag,
die nachfolgenden Entgelte der Miet- und Benutzungsordnung für das Haus der Jugend zu beschließen.
Raumangebot | Preisgruppe 1Jugendverbände mit Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover | Preisgruppe 2Organisationen mit gemeinnützigen oder kulturellen Zwecken | Preisgruppe 3Kommerzielle bzw. private Nutzung |
Kleine Gruppenräume bis ca. 25 Personen | 4 € | 8 € | 30 € |
Große Gruppenräume
bis ca. 60 Personen | 6,5 € | 15 € | 40 € |
Europasaal
bis ca. 320 Personen | 30 € | 60 € | 220 € |
Funktionsräume wie Fotolabor, Digital Studio usw.
(ohne Verbrauchsmaterialien) | 10 € | 15 € | 40 € |
Bühnentechnische
Anlage (Licht & Ton) | 10 € | 30 € | 80 € |
Die in der Tabelle aufgeführten Entgelte werden jeweils für eine Mieteinheit von 4 Stunden erhoben. Für jede weitere angefangene Stunde wird ein Aufschlag in Höhe von 25 % berechnet.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Räumlichkeiten und Angebote im Haus der Jugend werden gleichermaßen von weiblichen und männlichen Besuchern genutzt. Eine Benachteiligung ist nicht erkennbar.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 4.000,00 € | 1.4608.141000.8 |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 4.000,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 4.000,00 € | |
Begründung des Antrages
Die Vergabe von Räumen im Haus der Jugend erfolgt auf Grundlage der Miet- und Benutzungsordnung für das Haus der Jugend (DS Nr. 273/85). Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Status der Nutzer bzw. Nutzerinnen: Jugendverband mit Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover, Organisationen mit gemeinnützigem oder kulturellem Zweck sowie kommerzielle bzw. private Nutzung.
Derzeit gültige Entgelte:
Beschreibung | Preisgruppe 1 | Preisgruppe 2 | Preisgruppe 3 |
Kleine Gruppenräume bis ca. 25 Personen | 2,5 € | 5 € | 20 € |
Große Gruppenräume
bis ca. 60 Personen | 5 € | 10 € | 30 € |
Europasaal
bis ca. 320 Personen | 20 € | 45 € | 180 € |
Funktionsräume wie Fotolabor, Digital Studio, Werkstätten usw.
(ohne Verbrauchsmaterialien) | 5 € | 10 € | 30 € |
Bühnentechnische
Anlage (Licht & Ton) | 5 € | 7,5 € | 25 € |
Das Haus der Jugend wurde bei seiner Eröffnung Kindern und Jugendlichen gewidmet und für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit der Jugendverbände und der städtischen Jugendpflege ausgestattet.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist es erforderlich, die Benutzungsentgelte der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen. Diese Preisgestaltung mit Unterscheidungen bei der Veranschlagung nach Nutzern sind ähnlich den Regelungen für die Einrichtungen der Kulturverwaltung. Eine direkte Angleichung in der Höhe der Entgelte ist für das Haus der Jugend jedoch nicht möglich, da die Ausstattungsmerkmale und der Service nicht vergleichbar sind.
Die Änderungen sollen zum 01.04.2004 in Kraft treten.
51.5
Hannover / 05.02.2004