Drucksache Nr. 0330/2021:
Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0330/2021
2
 

Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und dem Stadtbezirk 13 Nord

Antrag,

zu beschließen, den Antrag des Stadtbezirksrats Nord zur Änderung der Stadtbezirksgrenze zwischen dem Stadtbezirk 12 Herrenhausen-Stöcken und Stadtbezirk 13 Nord (DS 15-2587/2020) abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Nord hat in seiner Sitzung am 16.11.2020 einen interfraktionellen Antrag beschlossen (Anlage 1), wonach die Verwaltung aufgefordert wird, eine Entscheidung der zuständigen Gremien zur Verlegung der Grenze zwischen den Stadtbezirken 12 und 13 zum Ende der aktuellen Wahlperiode herbeizuführen.

Ziel des Antrags ist es, eine westlich der Schulenburger Landstraße gelegene Fläche des Stadtteils Ledeburg künftig dem Stadtteil Vinnhorst und damit dem Stadtbezirk Nord zuzuordnen. Die Änderung betrifft eine Fläche begrenzt durch Schulenburger Landstraße, Mecklenheidestraße, Kurländer Weg (mit beiden Straßenseiten und einschließlich der Kita Friedrich-Klug-Straße) sowie als südliche Grenze die Kleingartensiedlung Tannenkamp. Eine orientierende Planskizze ist in der Anlage 2 beigefügt – die genaue Grenzziehung wurde vom Stadtbezirksrat Nord nicht festgelegt.

Die bisherige Grenze zwischen den Stadtbezirken 12 und 13 verläuft entlang der Schulenburger Landstraße und dem Vinnhorster Weg als Hauptverkehrsstraßen. Mit der Ansiedlung des Supermarktes und der Neuordnung des Sportgeländes des BV Werder auf dem jetzt zur Diskussion stehenden Areal ist im Zuge des Stadtumbauprogramms in den Jahren 2014 bis 2017 ein Anlaufpunkt auch für viele Vinnhorster Einwohner*innen zur Deckung ihres täglichen Bedarfs über die Schulenburger Landstraße hinaus entstanden. Im Gegenzug besuchen viele Kinder aus dem Stadtteil Ledeburg die Grundschule in Vinnhorst. Insgesamt bestehen bereits vielfältige Beziehungen zwischen den beiden Stadtteilen über die Stadtbezirksgrenze hinweg.

Für die vom Stadtbezirksrat Nord geforderte Änderung der Stadtbezirksgrenze, die den Nahversorger, das Sportgelände des BV Werder sowie die Wohnsiedlung zwischen Kurländer Weg und Revaler Straße mit der Kita Friedrich-Klug-Straße in den Stadtteil Vinnhorst mit einbezieht, besteht aus städtebaulicher Sicht keine Notwendigkeit.

Die bisherige Grenzziehung entlang der Hauptverkehrsstraßen ist stadtplanerisch eine sinnvolle Grenze. Sie mag historisch begründet sein, sie ist aber städtebaulich plausibel und räumlich nachvollziehbar
Die Siedlung ist bereits heute durch eine Güterbahnlinie und die Kleingartensiedlung Tannenkamp stark räumlich begrenzt und vom übrigen Stadtteil Ledeburg getrennt. Mit dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Nord würden bestehende Siedlungsteile, die zum Stadtteil Ledeburg gehören, sich aber teilweise nach Vinnhorst orientieren, zusätzlich räumlich zerschnitten werden. Aus stadtplanerischer Sicht sollte die bisherige Grenzziehung beibehalten werden.

Die unterschiedlichen Verflechtungen zwischen den Stadtbezirken und Stadtteilen, die in einer Großstadt wie Hannover - auch zwischen anderen Stadtbezirken - völlig selbstverständlich sind, können und sollen weiterhin bestehen bleiben und zukünftig durch beide Stadtbezirksräte weiter gefördert werden. Eine neue Grenzziehung mitten durch eine bestehende Siedlung unterstützt dieses Anliegen nicht.

Die Änderung von Stadtbezirksgrenzen besitzt zudem eine wahlrechtliche Relevanz. Stadtbezirksgrenzen definieren das Wahlgebiet bei der Wahl der Stadtbezirksräte und in fast allen Fällen auch die durch Ratsbeschluss festgelegten Wahlbereiche der Ratswahl für die Dauer der Wahlperiode. Eine Veränderung ihres Zuschnitts führt somit zu veränderten Wahlbereichen und Wahlgebieten. Stadtbezirksgrenzen dürfen daher gem. § 90 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) nur zum Ende der Wahlperiode der Abgeordneten geändert werden, im vorliegenden Fall also mit Wirkung zum 31.10.2021 und dann erst wieder zum 31.10.2026.

Eine solche Änderung müsste jedoch beschlossen werden, bevor der Rat die Wahlbereiche der Ratswahl festlegt und die Wahlleitung mit der Wahlbekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordert. Ab diesem Zeitpunkt stehen die Wahlbereiche, bzw. die Wahlgebiete fest und gelten für die kommende Wahlperiode. Sie müssen bereits bei der Planung der Wahlvorschlagsträger zur Aufstellungsversammlung und bei der Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge beachtet werden und dürfen nach der Festlegung nicht mehr geändert werden.

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat das Stadtgebiet durch Beschluss vom 26.11.2020 (DS 2679/2020, ins Verfahren gegeben am 06.11.2020) in 14 Wahlbereiche der Ratswahl für die Wahlperiode ab 01.11.2021 eingeteilt. Die Wahl des Rates mit ihren Wahlbereichen und die Wahl der Stadtbezirksräte wurden in der „Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen“ am 11.01.2021 öffentlich bekannt gemacht. Die wahlrechtlichen Einteilungen basieren auf den aktuellen Stadtbezirksgrenzen.




Eine Änderung von Stadtbezirksgrenzen ist aufgrund der wahlrechtlichen Auswirkungen faktisch erst zum Ablauf der nächsten Wahlperiode und damit zum 31.10.2026 möglich.
18.04 
Hannover / 15.02.2021