Drucksache Nr. 0325/2007 N1:
Straßenumbenennung im Stadtteil Ahlem
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0325/2007 N1
5
 

Straßenumbenennung im Stadtteil Ahlem
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Antrag,

folgende Straßenumbenennung sowie Aufhebung eines Straßennamens zu beschließen:

1. Das südliche Teilstück des Wildthagenweges, welches von der Krugstraße abzweigt und bis zum Gebäude Wildthagenweg 23, 25, 27 führt, einschließlich des nach Westen abknickenden Verbindungsweges, welcher im westlichen Teilbereich der Tiefelstraße zugeordnet ist, erhält die eigenständige Bezeichnung Emilie-Spahn-Straße Yvette-Amiot-Weg.

2. Die Bezeichnung Wildthagenhof wird aufgehoben.

Übersichtskarte siehe Anlage 1

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die bestehende Straßenbenennung kommt es zu Problemen der eindeutigen Zuordnung von Grundstücken im Bereich zwischen den Straßen Am Bahndamm und Krugstraße. Mit der Umbenennung von Teilstücken des Wildthagenweges sowie eines Stichweges der Tiefelstraße wird eine eindeutige Zuordnung erreicht. Damit wird ein zweifelsfreies Auffinden aller Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere in Notsituationen, sichergestellt. Der Vorschlag, diese Erschließungsstraße nach Emilie Spahn Yvette Amiot zu benennen, entspricht dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999, welcher vorsieht, dass bei Neubenennungen oder Umbenennungen nach Persönlichkeiten vorrangig Frauen vorzusehen sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben625,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages


Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat in seiner Sitzung am 01.03.2007 -entsprechend des Änderungsantrages DS-Nr. 15-0547/2007 (s. Anlage 3)- einstimmig beschlossen, das südliche Teilstück des Wildthagenweges einschließlich der Wegeverbindung zur Tiefelstraße in Yvette-Amiot-Weg umzubenennen.

Im Stadtteil Ahlem wurden bereits im Jahr 1978 Benennungen von geplanten Wohnerschließungsstraßen in Wildthagenweg sowie Wildthagenhof (Beschlussdrucksache Nr. 0668/78) vorgenommen. Entsprechend eines Zusatzes in dieser Drucksache sind bestehende Grundstücksbezeichnungen zur Krugstraße vorläufig nicht geändert worden. Änderungen oder neue Bezeichnungen zu den neuen Straßennamen sollten jeweils nach örtlich eintretender baulicher Veränderung eingeführt werden.

Die Planung von 1978 kann aufgrund späterer Veränderungen der ursprünglichen Planung nicht umgesetzt werden. Vielmehr wurde der nun aktuelle Bebauungsplan Nr. 1532 aufgestellt. Danach bleiben die ursprünglich zum Abriss vorgesehenen Häuser Wildthagenweg 23, 25, 27 bestehen. Hieraus ergibt sich, dass die Straße Wildthagenweg nicht durchgängig befahrbar ausgebaut werden kann und somit in zwei eigenständige Straßenabschnitte unterteilt ist (s. Anlage 2). Das nördliche Teilstück kann nur von der Straße Am Bahndamm befahren werden und das südliche Teilstück nur von der Krugstraße aus. Ebenso wird nach den neuen Planungen der Wildthagenhof nicht gebaut.



Die aufgrund der ursprünglichen Planung über Jahre gewachsene heutige Hausnummernzuordnung des Wildthagenweges sowie der Krugstraße führt zu folgender Problematik:

- Für Ortsunkundige ist nicht erkennbar, dass sowohl die Häuser Wildthagenweg 32 und
34 als auch die Häuser Krugstraße 14, 16 und 16A ausschließlich über das südliche
Teilstück des Wildthagenweges für Fahrzeuge -insbesondere Rettungswagen- erreichbar
sind.

- Ebenso ist für Ortsunkundige nicht erkennbar, dass alle weiteren Häuser mit Zuordnung
Wildthagenweg nur über das nördliche Teilstück erreicht werden.

- Es führt zu Verwirrungen, dass ein nördlich der Häuser Wildthagenweg 32 und 34 in
westliche Richtung verlaufendes Wegestück der Straße Wildthagenweg zugeordnet
ist, die zukünftig durchgehend befahrbare Verlängerung jedoch der Tiefelstraße
zugeordnet ist.

- Für weitere mögliche Bebauungen in diesem Bereich ist aufgrund der bestehenden
Hausnummernzuordnung keine Zuordnung einer zweifelsfreien Grundstücksbezeichnung
möglich.


Straßenbenennungen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit aller Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb eines Gemeindegebietes. Eine zweifelsfreie Ortsangabe (Grundstücksbezeichnung) als eindeutige Orientierung ist zur Vermeidung von Fehleinsätzen in Notfällen (Notarzt, Feuerwehr, Polizei) erforderlich.

Nach den vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Grundsätzen für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen sind Umbenennungen möglich, die der einwandfreien Orientierung und zweifelsfreien Auffindbarkeit nach baulichen Veränderungen, wie z. B. nach Änderung der Straßenführung, dienen.

Aus den geschilderten Gründen hält die Verwaltung eine Neuordnung der Grundstücksbezeichnungen Wildthagenweg 32, 34 und Krugstraße 14, 16, und 16A für erforderlich, um zukünftig ein sicheres und zweifelsfreies Auffinden aller Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten zu können.

Die eindeutige Orientierung wird mit der eigenständigen Benennung des südlichen Teilstücks des Wildthagenweges, einschließlich des Stichweges welcher bisher der Tiefelstraße zugeordnet ist, erreicht.

Da der Wildthagenhof örtlich nicht vorhanden ist und auch nicht gebaut wird, wird die Bezeichnung aufgehoben.


Emilie, Karoline, Spahn, geb. Hüttich, geboren am 03.05.1896 in Hannover, verstorben am 03.01.1996 in Hannover. 1938 erwarb das Ehepaar Emilie und Willy Spahn ein 42.000 qm großes Grundstück an der Mönckebergallee in Ahlem. Das Gelände war ursprünglich eine Mergelgrube, daher stand auf dem Gelände auch ein Kalkbrennofen. Das Ehepaar Spahn wandelte das Grundstück in eine Obstplantage um und stellte Fruchtsäfte und Limonade her. Nach der Aufgabe des Betriebes in den 1960er Jahren lag das Grundstück brach und verwilderte zunehmend. 1982 vermachten Emilie und Willy Spahn durch einen Schenkungsvertrag ihren gesamten Grundbesitz der Landeshauptstadt Hannover. In Folge der Vertragsvereinbarung wurde die Willy-Spahn-Stiftung eingerichtet. Nach dem Tod von Emilie Spahn wurde der Vertrag wirksam. Der Brennofen wurde restauriert und das Gelände als Park angelegt. Der Park, der im Frühjahr 2004 als Willy-Spahn-Park der öffentlichen Nutzung übergeben wurde, hat sich seither, nicht nur für die Ahlemer Bürgerinnen und Bürger, zum beliebten Ausflugsziel entwickelt.

Um hervorzuheben, dass neben Willy Spahn auch Emilie Spahn an der Schenkung des gemeinsamen Besitzes an die Landeshauptstadt Hannover ihren Anteil trägt, schlägt die Verwaltung parallel zur Benennung des Willy-Spahn-Parks die Benennung der Straße nach Emilie Spahn vor.

Yvette Amiot, geb. Bunias, geboren am 25.08.1927 in Houlme / Frankreich, verstorben am 17.04.1995 in Petit-Couronne / Frankreich. Die frühere selbstständige Gemeinde Ahlem unterhält seit 1966 eine Städtepartnerschaft zu Petit-Couronne in Frankreich. Nach der Eingemeindung Ahlems in die Stadt Hannover musste ein Verein gegründet werden, der diese Partnerschaft fortsetzt. Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt unterstützt diesen Verein mit jährlichen Zuschüssen. Es findet ein regelmäßiger Schüleraustausch zwischen der Realschule Ahlem und dem Gymnasium in Petit-Couronne statt. Ebenso werden jährlich Bürgerbegegnungen durchgeführt. Yvette Amiot hat durch ihren engagierten Einsatz auf französischer Seite die Städtepartnerschaft zwischen Ahlem und Petit-Couronne sehr geprägt. Durch ihre zahlreichen Besuche in Ahlem ist sie vielen Ahlemer Bürgerinnen und Bürgern bekannt.

Um die Verdienste von Frau Amiot um die Städtepartnerschaft zwischen Petit-Couronne und Ahlem hervorzuheben, hat der Stadtbezirksrat die Benennung der Straße nach Yvette Amiot vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird von der Verwaltung unterstützt.

Nach der Entscheidung des Stadtbezirksrates wurden die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner -insgesamt 30 Betroffene- über die vorgesehene Umbenennung in Yvette-Amiot-Weg und der damit verbundenen Adressänderung informiert.

Darauf sind zwei telefonische und eine schriftliche Rückmeldung (s. Anlage 4) eingegangen.

Die zwei Anruferinnen äußerten Bedenken über die Aussprache und die Schreibweise des vom Stadtbezirksrat vorgeschlagenen Namen Yvette-Amiot-Weg. Eine der Anruferinnen spricht sich auch grundsätzlich gegen eine Umbenennung aus, aufgrund der hohen entstehenden Kosten.

Eine Kostenbelastung aller Beteiligten lässt sich nicht vollkommen vermeiden. Bei Änderung von Grundstücksbezeichnungen ist ein Jahr Übergangszeit vorgesehen. Während dieser Übergangszeit können ggf. vorhandene Briefköpfe, Werbeartikel u.A. aufgebraucht werden. Auch ist während der Übergangszeit die Berichtigung der Ausweise und Kfz-Scheine gebührenfrei. Dienststellen und Behörden wie Telekom, Post, Stadtwerke, Katasteramt u.A. werden durch die Landeshauptstadt Hannover informiert. Dadurch werden die sich aus der Änderung ergebenen Kosten gemildert.

Auch mit der schriftlichen Rückmeldung wendet sich die Betroffene gegen die Umbenennung. Die Anregung, das Grundstück Krugstraße 16 nicht mit in die Umbenennung einzubeziehen, kann aus Sicht der Verwaltung nicht aufgegriffen werden.

Die Zuordnung von Grundstücksbezeichnungen richtet sich nach einheitlichen leicht erkennbaren Regeln. So erfolgt in der Landeshauptstadt Hannover die Vergabe der Hausnummern einschließlich der Buchstabenzusätze im Anschluss an die vorhergehende Hausnummer. Maßgebend für die Zuordnung eines Grundstückes bzw. Hauses zu einer Straße ist die tatsächliche Zugangssituation. Dadurch wird ein zweifelsfreies und sicheres Auffinden -besonders in Notfällen (Notarzt, Krankenwagen, Feuerwehr)- gewährleistet.

Aus Sicht der Verwaltung wird bei der eigenständigen Benennung des jetzt vorgeschlagenen Wegeabschnittes eine Änderung der Grundstücksbezeichnung Krugstraße 16 in Yvette-Amiot-Weg 3 zwingend erforderlich.

Das Grundstück, welches sich im Eckbereich der Krugstraße und des zukünftigen Yvette-Amiot-Weges befindet, wird ausschließlich über den zukünftigen Yvette-Amiot-Weg erreicht. Eine direkte Zuwegung von der Krugstraße besteht nicht (s. Anlage 5).
61.21 
Hannover / 19.04.2007