Drucksache Nr. 0314/2018:
Gewährung einer Sonderfinanzierung Einrichtung „Große Haie“, Hildesheimer Straße 54, 30169 Hannover des Trägers Krabbe-l-ino e. V. für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017

Inhalt der Drucksache:

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0314/2018
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Gewährung einer Sonderfinanzierung Einrichtung „Große Haie“, Hildesheimer Straße 54, 30169 Hannover des Trägers Krabbe-l-ino e. V. für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2017

Antrag,

zu beschließen,
· die Sonderfinanzierung im Rahmen der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die Sonderfinanzierung wird der Bestand der Einrichtung nachhaltig gesichert. Das Angebot in der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter. Die Plätze in der geförderten Einrichtung tragen zur Bedarfsdeckung bei der Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis zu 14 Jahren bei. Dies erleichtert den Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 30.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -30.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -30.000,00 €
Die Aufwendungen werden im wesentlichen Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt.

Begründung des Antrages

Für die Einrichtung „Große Haie“, Hildesheimer Str. 54, 30169 Hannover, des Trägers Krabbe-l-ino e. V. wird ab dem 01.08.2012 gemäß den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (i. d. R. Kinderläden und Elterninitiativen) eine Zuwendung für eine Hortgruppe mit 20 Plätzen gewährt. Hierbei handelt es sich um eine pauschalierte Förderung, das heißt, die Finanzierung erfolgt pro betreutem Kind und Monat anhand eines Sockelbetrages.

Die Belegung der 20 Hortplätze erfolgte überwiegend durch die Schüler-/ innen der Grundschule Otfried Preußler, Meterstraße, ab 2016 Birkenstraße. Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 wurde die Grundschule in eine teilgebundene Ganztagsschule umgewandelt. Dies hatte für die o.g. Einrichtung zur Folge, dass die Anmeldungen für Hortplätze ab August 2016 rückläufig waren und die Plätze nicht belegt werden konnten.

Daraufhin wurde eine Umstrukturierung gemäß der DS 2375/2016 in eine altersübergreifende Gruppe, mit 9 Hortplätzen und 10 Kindergartenplätzen, zum 01.08.2016 beschlossen. Auch nach Umsetzung dieser Maßnahme sowie zahlreicher Bemühungen des Trägers, um Kinder für die freien Plätze zu werben, konnten die Plätze in der altersübergreifenden Gruppe teilweise nicht belegt werden. Erschwerend kam für die Einrichtung hinzu, dass aufgrund der Umstrukturierung des reinen Hortes in eine altersübergreifende Gruppe, weitere Eltern von Ihrem Hortplatz Abstand nahmen, da diese Kombination aus Kindergarten- und Hortkindern für sie nicht in Frage kam. In Folge der Minderauslastung der Einrichtung wurde ein finanzielles Defizit erwirtschaftet, das auch durch Anstrengungen des Trägers nicht ausgeglichen werden konnte. Daraufhin hat der Träger die Landeshauptstadt Hannover um finanzielle Unterstützung gebeten.

Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes (z. B. Überprüfung der Belegungslisten für den Zeitraum 08/2016 bis 07/2017) wurde ein Defizit in Höhe von insgesamt 29.977,30 € festgestellt. Hiervon entfallen 15.316,30 € auf die fehlende Sockelbetragsförderung durch nicht belegte Plätze und 14.661 € auf nicht erhaltene Elternbeiträge.



Ab 01.08.2017 erfolgte gemäß DS 1907/2017 eine Umstrukturierung der Gruppe in eine reine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen, sodass die Einrichtung zukünftig finanziell gesichert ist.

Die Sonderfinanzierung sollte gewährt werden, da die finanzielle Notsituation nicht der Einrichtung selbst geschuldet war, sondern ursächlich in der Einführung der teilgebundenen Ganztagsschule zu begründen ist.
51.41 
Hannover / 07.02.2017