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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr.456, 3. vereinfachte Änderung - Kurt-Schumacher-Straße
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 456, 3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechtsspezifische Besonderheiten sind mit dem Bebauungsplan nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 456, 3. Änderung hat vom 09. November bis 08. Dezember 2017 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aufgrund der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft.
Sie wurde insgesamt redaktionell überarbeitet und im Abschnitt 5.4 Gewässer ergänzt und aktualisiert.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 07.02.2018