Zu 1.)
Stadtbezirk 3: Teilgrundstück der GS Hoffmann-von-Fallersleben
Von der Verwaltung vorgeschlagen wird die Vermarktung einer ca. 1.800 m² großen Teilfläche zwischen Schule und Kindertagesstätte. Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hatte sich gegen diese Lösung ausgesprochen (DS Nr. 15-1611/2004). Die Verwaltung teilt dessen Bedenken nicht und hält die verbleibende Fläche für ausreichend. Die nördlich gelegene Grünfläche könnte als Bewegungs- und gegebenenfalls als Erweiterungsfläche für die Schule genutzt werden. Für eine Vermarktung scheidet sie wegen fehlender Erschließung aus.
Eine Vermarktung zu Wohnbauzwecken kollidiert möglicherweise mit der Nutzung des nordwestlich dieser Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1418 gelegenen Bolzplatzes. Die vorgeschlagene Veräußerungsfläche gilt zwar gemäß § 34 BauGB als bebaubar, jedoch müsste sich eine Wohnnutzung - um Konflikte zu vermeiden – auf den vorderen Grundstücksbereich beschränken.
Zwischen den Grundstücken der Schule und der Kindertagesstätte soll auch nach Heraustrennung des Teilgrundstücks eine Wegbeziehung gewährleistet werden, um die Kooperationsmöglichkeiten beider Einrichtungen zu erhalten.
Zu 2.)
Stadtbezirk 3: Teilgrundstück der GS Hägewiesen
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine ca. 2.800 m² große Fläche östlich des Schulgebäudes zu vermarkten.
Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat sich gegen eine Teilvermarktung des Außengeländes ausgesprochen (DS 15-2506/2004).
Die Verwaltung teilt diese Auffassung nicht, wenn sie auch nicht verkennt, dass die Abteilung der Grundstücksfläche gewisse Einschränkungen in der Freiflächennutzung mit sich bringt. Sie hält diese Einschränkungen aber für zumutbar.
Aus städtebaulicher Sicht wäre eine zweigeschossige straßenbegleitende Bebauung denkbar. Für das Vorhaben wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Zu 3.)
Stadtbezirk 3: Teilgrundstück am Schulzentrum Bothfeld
Vorgeschlagen wird die Vermarktung einer 540 m² großen Fläche am Fußweg westlich des Schulgebäudes. Gemäß Bebauungsplan handelt es sich um eine Fläche für Gemeinbedarf (Jugendtreff). Diese Nutzung ist nicht mehr aktuell. Eine Änderung des Bebauungsplanes wäre erforderlich. Die westliche Fläche könnte mit einbezogen und der Bebauungsplan für die gesamte Fläche geändert werden.