Anfrage Nr. 0289/2019:
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Rüge des Steuerzahlerbundes zum Umdenken bei einer Flüchtlingsunterkunft in Ricklingen

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Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Rüge des Steuerzahlerbundes zum Umdenken bei einer Flüchtlingsunterkunft in Ricklingen

Die Stadt Hannover beabsichtigte, für drei Jahre am Ricklinger Kneippweg auf einem Parkplatz eine Modulanlage als Flüchtlingsunterkunft für 110 Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten entstehen zu lassen. Der Bund der Steuerzahler bezweifelte schon damals die Wirtschaftlichkeit des Projektes. Noch im Januar 2018 versicherte die Stadt Hannover dem Bund der Steuerzahler, „man halte an dem Vorhaben fest". Im August 2018 entschied sich die Verwaltung jedoch dagegen. Der beauftragte Generalbauunternehmer beansprucht jedoch eine Vergütung für „nicht erbrachte Leistungen" in Höhe von 1.900.000 €. Rechnet man nun noch die Planungskosten in Höhe von 328.000 € hinzu, beläuft sich der Schaden für die Stadt auf ca. 2.200.000 €.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Unter welchen rechtlichen Aspekten ist es notwendig, dem Generalbauunternehmer für nicht erbrachte Leistungen eine Vergütung in Höhe von 1.900.000 € zu zahlen?

2. War es trotz intensiver Planungen nicht absehbar, dass die Nutzung von langfristig nutzbaren festen Gebäuden erheblich wirtschaftlicher gewesen wäre, zumal es ja an Bedenken und kritischen Hinweisen aus der Nachbarschaft für eine Verlegung des Projekts von Anfang an nicht gefehlt hat?

3. Wäre es nicht möglich gewesen, bei einer abschließenden Nach-Auftragsverhandlung, wie im Baugewerbe üblich die Konditionen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend zu verringern?

Jens Böning
Fraktionsvorsitzender