Drucksache Nr. 0288/2021:
TuS Vinnhorst - Änderungsvertrag

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0288/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0288/2021
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TuS Vinnhorst - Änderungsvertrag

Antrag,

zuzustimmen, dass die bestehende Vereinbarung mit dem TuS Vinnhorst zum Ausbau der Straßen "Grashöfe" und "Godshorner Damm" durch diesen Änderungsvertrag geändert werden soll.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1 + 4 i.V. mit § 10 Abs. 1 + 4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der TuS Vinnhorst erstellt derzeit umfangreiche Erweiterungen seines Sportgeländes an der Straße Grashöfe im Stadtteil Vinnhorst. Durch diese Erweiterungen und das erklärte Ziel des TuS Vinnhorst, mit einigen seiner Mannschaften in höhere Spielklassen aufzusteigen, ist davon auszugehen, dass zukünftig die Sportstätten von deutlich mehr Sportler*innen und Zuschauer*innen frequentiert werden. Der derzeitige Ausbauzustand der Straßen "Grashöfe" und "Godshorner Damm" ist nicht geeignet, dieses zu erwartende Mehr an Verkehr aufzunehmen. Die Stadt hat daher mit dem TuS Vinnhorst einen Vertrag abgeschlossen, in dem sich dieser verpflichtet, notwendige Ausbauarbeiten an den Zufahrtsstraßen "Grashöfe" und "Godshorner Damm", beginnend an der Straße "Alt-Vinnhorst", in Abstimmung mit der Stadt auf eigene Kosten und in eigener Regie durchzuführen.

Der bisherige Vertrag sieht einen sofortigen Ausbau der öffentlichen Straßen bis zur Inbetriebnahme der Sportstätten vor. Zur Sicherung der Ausbauverpflichtung hat der TuS Vinnhorst eine Sicherheit in Höhe der erwarteten Ausbaukosten bei der Stadt hinterlegt.

In dem Änderungsvertrag soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, wie sich die sportliche Entwicklung des Vereins tatsächlich darstellen wird. Es soll daher zunächst einmal beobachtet werden, inwieweit die heute vorhandenen Verkehrsanlagen in der Lage sind, das zukünftige Verkehrsaufkommen sicher abzuwickeln. Der Anschluss der neuen Sportstätten an die vorhandene Verkehrsfläche ist vom TuS Vinnhorst aber weiterhin in einer ersten Ausbaustufe sofort zu erbringen.

Nach spätestens 2 Jahren hat die Stadt jedoch weiterhin das Recht, den in der ursprünglichen Vereinbarung festgelegten Ausbauumfang vom TuS Vinnhorst einzufordern. Um den TuS Vinnhorst kostenmäßig kurzfristig zu entlasten, soll die derzeitig vorliegende Sicherheit zunächst einmal zurückgegeben werden. Der TuS Vinnhorst muss diese aber spätestens 4 Wochen vor Baubeginn der zweiten Ausbaustufe erneut vorlegen.
66.11 
Hannover / 10.02.2021