Drucksache Nr. 0288/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur sog. "gendergerechten Verwaltungssprache"
in Hannover
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.4.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
0288/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur sog. "gendergerechten Verwaltungssprache"
in Hannover
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.4.1.

Das Referat für Frauen und Gleichstellung hat im Januar „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache" herausgegeben. Diese Empfehlungen decken sich weder mit der als allgemein verbindlich angesehenen Duden-Rechtschreibung noch mit Grammatik und Semantik der überkommenen deutschen Sprache. Sie sind offenbar nicht nur Empfehlungen, sondern verbindliche Sprachregelungen. Sie stellen einen kulturrevolutionären Akt und damit einen unverblümten Kulturbruch dar, der 11.000 Mitarbeiter der Verwaltung in ihrem Sprachgebrauch gängeln und bevormunden soll und darüber hinaus die Bürger der Stadt mit der Zumutung konfrontiert, diese durchgegenderte Sprache zu ertragen. Diese Verwaltungsanleitung missachtet das von der Verwaltung und der Ratsmehrheit sonst so hoch gehaltene Prinzip der „Vielfalt". Stattdessen will sie eine verkrampfte, sprachlich unerträgliche Uniformität der Sprache durchsetzen (z.B. in Form substantivierter Partizipien, in der Personenanrede sowie durch die Verwendung des Gendersterns). Dieses Verwaltungshandeln entfacht inzwischen bundesweite Kritik. In ganz Deutschland ist Hannover wegen seines sprachlichen Gender-Unsinns zum Gespött der journalistischen Feuilletons, der seriösen Sprachwissenschaft und des gebildeten Bürgertums geworden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Warum sind dieser kulturrevolutionären „Empfehlungen", die immerhin bundesweite Aufmerksamkeit erregen, nicht den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden? ist das die neue Form hannoverscher Demokratie?

2. Welche wissenschaftlichen Fachleute in Sachen Sprache (Philologen und Linguisten) haben das Referat für Frauen und Gleichstellung bei der Erstellung der „Empfehlungen" beraten bzw. aktiv unterstützt? Oder ist die Sprachregelung etwa ein Eigenprodukt übereifriger Feministinnen bzw. Genderistinnen?

3. Ganz abgesehen von dem sprachzerstörerischen Schaden und den daraus folgenden Kosten: Was bewegt die Verwaltung eigentlich, grammatische Geschlechtszuordnungen um jeden Preis vermeiden zu wollen?


Gerhard Wruck
Stellv. Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Ein Ausgangspunkt für die Überarbeitung der Empfehlung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2017, wonach es auch bei Kindern, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, möglich sein muss, eine Geschlechtsangabe im Personenstandsregister einzutragen. Zum 1.1.2019 ist das entsprechende Gesetz in Kraft getreten und steht so für eine gesellschaftliche Veränderung. Die Verwaltung sieht dies als Aufforderung ihre Sprache so anzupassen, dass alle Menschen angesprochen sind – Frauen und Männer und eben jenes dritte Geschlecht.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollen zukünftig geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden, das heißt das Ansprechen aller mit einem Begriff oder einer Formulierung. Wenn eine geschlechtsumfassende Formulierung nicht möglich ist, ist der Genderstar zu verwenden. In unseren Empfehlungen nehmen wir größtenteils Bezug auf die aus unserer Sicht erforderliche umfassende Ansprache von größeren Personengruppen in unserer Stadt.

Es ist klar, dass es an manchen Stellen derzeit (noch) nicht möglich oder nicht üblich ist, geschlechtsumfassend zu formulieren – weil einem Anschreiben entsprechende gesetzliche Regelungen zugrunde liegen, eine geschlechtsumfassende Formulierung den Sinn verändern würde oder die Zielgruppe, die angesprochen werden soll, diese noch nicht akzeptieren würde. An diesen Stellen kann von dieser Empfehlung abgewichen werden. Die Umsetzung der Empfehlungen ist ein Prozess, der nach und nach erfolgt und in dessen Verlauf auch Fehler gemacht werden dürfen. Der verbindliche Kern ist, dass sich die LHH als öffentliche Verwaltung gemeinsam darum bemüht, geschlechtsumfassend zu formulieren.

Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet:


Frage 1: Warum sind dieser kulturrevolutionären „Empfehlungen", die immerhin bundesweite Aufmerksamkeit erregen, nicht den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden? Ist das die neue Form hannoverscher Demokratie?

Nach § 85 Abs. 3 NKomVG ergibt sich aus der Kompetenz des Oberbürgermeisters zur Leitung der Verwaltung, dass ein Beschluss des Rates für diese Empfehlungen nicht notwendig ist.

Frage 2: Welche wissenschaftlichen Fachleute in Sachen Sprache (Philologen und Linguisten) haben das Referat für Frauen und Gleichstellung bei der Erstellung der „Empfehlungen" beraten bzw. aktiv unterstützt? Oder ist die Sprachregelung etwa ein Eigenprodukt übereifriger Feministinnen bzw. Genderistinnen?

Die Empfehlungen sind vor dem Hintergrund der Arbeiten verschiedener Wissenschaftler*innen entstanden. Dazu zählen die Arbeiten von Prof. Dr. Senta Trömel- Plötz und Prof. Dr. Luise F. Pusch sowie Prof. Dr. Gabriele Diewald, die seit vielen Jahren zu Sprache und Geschlecht forschen, wie auch die Arbeit von Prof. Lann Hornscheidt. Aktive Unterstützung oder Beratung durch Wissenschaftler*innen hat nicht stattgefunden.

Frage 3: Ganz abgesehen von dem sprachzerstörerischen Schaden und den daraus folgenden Kosten: Was bewegt die Verwaltung eigentlich, grammatische Geschlechtszuordnungen um jeden Preis vermeiden zu wollen?

Grammatische Geschlechtszuordnungen sollen nicht um jeden Preis vermieden werden, es geht darum diese passend zu verwenden. Es geht insbesondere um eine geschlechtsumfassende Ansprache von Gruppen. Die Verwaltung will alle Menschen erreichen und ansprechen, deshalb setzt sie dies auch sprachlich um. Dies gilt für Veröffentlichungen z.B. im Internet oder in Broschüren. Selbstverständlich bleibt die persönliche Ansprache von Personen auch in Zukunft immer individuell, dies gilt vor allem im direkten und persönlichen Kontakt z.B. im Schriftverkehr mit Briefen und Emails.